Rechtsgutachten Prüfung von Vereinbarungen FFH-Gebiet

Kleine Anfrage
vom 09.08.2023

Kleine Anfrage 2291

der Abgeordneten Andreas Keith, Zacharias Schalley und Klaus Esser AfD

Rechtsgutachten Prüfung von Vereinbarungen FFH-Gebiet

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat in den Jah­ren 2021 und 2022 insgesamt 3,6 Millionen Euro für externe Berater, Gutachter und (Mei-nungs-)Forschungsaufträge ausgegeben.

In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4472 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden. Sie bleibt allerdings Antworten zu z. B. einzelnen Kostenpunkten oder Auftragnehmern weiter schuldig.

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2291 mit Schrei­ben vom 1. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Rechtsgutachten Prü­fung von Vereinbarungen FFH-Gebiet“ erhalten?

Den Zuschlag hat die Kanzlei Oexle Kopp-Assenmacher Lück und Partner erhalten.

  1. Wozu wurde das Rechtsgutachten zur „Prüfung von Vereinbarungen FFH-Gebiet“ in Auftrag gegeben?

Das Rechtsgutachten diente der Klärung von Rechtsfragen im Vorfeld der Neugestaltung von Verträgen zur Betreuung eines FFH-Gebietes.

  1. In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Ver­kehr hat der externe Berater seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?

Die Kanzlei OKL und Partner hat seit 2017 in keinem anderen Projekt des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr entgeltlich als externer Berater mitgewirkt.

  1. Zu welchem Ergebnis kam das o. g. Rechtsgutachten?

In dem Rechtsgutachten wurden Empfehlungen zur Anpassung der Vertragsgrundlagen ge­geben.

  1. Welche konkreten Handlungen leitet die Landesregierung künftig aus dem Rechts­gutachten ab?

Die Empfehlungen des Rechtsgutachtens werden bei der Neugestaltung der Vertragsgrundla­gen berücksichtigt.

 

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