Kleine Anfrage 653
der Abgeordneten Zacharias Schalley und Andreas Keith vom 24.10.2022
Rechtsstreit um das Artenschutzprojekt Wisente in Bad Berleburg – Was unternimmt die Landesregierung?
Das Artenschutzprojekt Wisente wird nach langem Rechtsstreit nun „abgewickelt“, heißt es aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein.1 Der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein zieht sich aus allen Fragen des Artenschutzprojektes heraus und kündigte Ende September 2022 überraschend für viele Beteiligte den öffentlich-rechtlichen Vertrag. Dies hat weitreichende Folgen. So hat der Trägerverein auch die Eigentümerschaft aufgegeben. Nach der Auffassung des Trägervereins sei das Wiederansiedlungsprojekt „abgeschlossen“; damit seien die „ausgewilderten“ Rinder nun in der Zuständigkeit des Landes NRW.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Welchen rechtlichen Schutzstatus hat die Herde jetzt?
- Wie hoch war die finanzielle Unterstützung des Landes für das Artenschutzprojekt insgesamt? (bitte Aufschlüsseln nach Förderungsart)
- Inwiefern hat das Land durch die einseitige Kündigung Anspruch auf Schadensersatz?
- Wie groß waren die durch die Herde dokumentierten Schäden?
- Was gedenkt die Landesregierung im Fall der ausgewilderten Tiere zu unternehmen?
Zacharias Schalley
Andreas Keith
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Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 653 mit Schreiben vom 18. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet.
- Welchen rechtlichen Schutzstatus hat die Herde jetzt?
Nach Auffassung des zuständigen Kreises Siegen-Wittgenstein stehen die Tiere weiterhin im Eigentum des Trägervereins Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. und sind damit sind nicht herrenlos und unterliegen nicht dem Artenschutzrecht.
- Wie hoch war die finanzielle Unterstützung des Landes für das Artenschutzprojekt insgesamt? (bitte Aufschlüsseln nach Förderungsart)
Die über Landesförderung bzw. Landesfinanzierung für das Artenschutzprojekt Wisente über den Zeitraum 2009 bis 2022 bereitgestellten Landesmittel betragen bisher insgesamt rd. 2,4 Mio. Euro.
Im Einzelnen hat sich das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz im Zeitraum vom 16.11.2009 bis 30.09.2015 mit Bundesmitteln geförderten Erpro-bungs- und Entwicklungsvorhabens „Wisente im Rothaargebirge“ mit einer ergänzenden Landesförderung an den Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V. in Höhe von insgesamt 701.571,50 Euro an den Ausgaben beteiligt.
Die Freisetzungsphase und die damit verbundene tierschutzgerechte Betreuung der Wisente einschließlich der Förderung einer Fanganlage im Jahr 2022 wurde mit Landesmitteln aus dem Landesnaturschutzhaushalt ebenfalls an den Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. mit einer Zuwendung von insgesamt rd. 1.556.000 Euro gefördert. Für das Jahr 2022 wurde die Zuwendung allerdings noch nicht vollständig abgerufen.
An dem für die durch die Wisente verursachten Schäden eingerichteten Schadensfonds hat sich das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015-2022 zudem mit insgesamt rd. 143.000 Euro beteiligt.
- Inwiefern hat das Land durch die einseitige Kündigung Anspruch auf Schadensersatz?
Der einseitige Schritt des Trägervereins wirft vertragsrechtliche, artenschutzrechtliche und finanzielle Fragen auf, die es jetzt zu klären gilt.
- Wie groß waren die durch die Herde dokumentierten Schäden?
Von 2013 bis 2022 (Stand 24.10.2022) wurden insgesamt durch die Wisente im Rothaargebirge verursachte Wildschäden in der Höhe von 375.664,33 € gemeldet.
- Was gedenkt die Landesregierung im Fall der ausgewilderten Tiere zu unternehmen?
Die Zuständigkeit für die anstehenden Entscheidungen und ggfls. behördlich zu ergreifenden Maßnahmen im Fall der Wisente im Rothaargebirge liegt beim Kreis Siegen-Wittgenstein.