Relocation, Resettlement, Familiennachzug – Wie viele Menschen kommen auf diesem Weg nach NRW?

Kleine Anfrage
vom 04.11.2019

Kleine Anfrage 3078der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 04.11.2019

 

Relocation, Resettlement, Familiennachzug – Wie viele Menschen kommen auf diesem Weg nach NRW?

Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 28301 halten sich zum Stichtag 30.06.2019 in NRW 214.227 anerkannte Flüchtlinge auf. Die Gesamtzahl lässt sich dabei wie folgt aufschlüsseln:

Asylberechtigte: 3.093 Personen
Flüchtlingseigenschaft zuerkannt: 149.666 Personen
Subsidiärer Schutz gewährt: 64.468 Personen

Zusätzlich halten sich zum Stichtag 30.06.2019 72.370 ausreisepflichtige Personen in NRW auf, davon 57.929 Personen mit einer Duldung. 14.800 Personen (Stand Juni 2019) befinden sich in einem offenen Verfahren und zählen somit als gestattet.2

Daraus ergibt sich eine Gesamtzahl von 301.397 Personen.

Über das Relocation-Verfahren werden Asylsuchende in andere EU-Mitgliedsstaaten umverteilt und durchlaufen dort das Asylverfahren. Voraussetzung für das Relocation-Verfahren ist, dass die Asylsuchenden aus Herkunftsländern stammen, bei denen die durchschnittliche Anerkennungsquote in der EU mind. 75 Prozent beträgt.3 Rechtsgrundlage sind dabei die EU-Beschlüsse 2015/1523 und 2015/1601 aus dem Jahre 2015.

Beim Resettlement handelt es sich um die dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten. Die Resettlementflüchtlinge erhalten einen Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz und müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Den ausgewählten Personen wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Liegen die Voraussetzungen für eine Rückkehr nach drei Jahren nicht vor, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.4 Rechtsgrundlage für das Resettlementverfahren ist § 23 Absatz 4 AufenthG.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird Asylberechtigten, bei subsidiär schutzberechtigten kontingentiert, der Familiennachzug gestattet. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 36a AufenthG.5

Auch in Deutschland geborenen Kindern von Asylantragstellern bietet der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines eigenen Asylverfahrens. Die Rechtsgrundlage dafür ist §§ 14a, 43 Abs. 3 Satz 1 AsylG.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Personen sind seit 2015 über das Relocation-Verfahren nach NRW gekommen? (Bitte nach Jahr, Nationalität und EU-Mitgliedstaat auflisten)

2. Wie viele Personen sind seit 2015 über das Resettlement-Verfahren nach NRW gekommen? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Drittstaat auflisten)

3. Wie viele Personen sind per Familiennachzug seit 2015 nach NRW gekommen? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Aufenthaltsstatus in NRW bereits befindlichen Familienmitgliedes auflisten)

4. Wie viele in Deutschland geborene Kinder haben seit 2015 in NRW ein Asylverfahren durchlaufen? (Bitte nach Jahr und Nationalität auflisten)

5. Wie viele Personen dieser 4 Gruppen gehören nicht zum Kreis der anfangs aufgeführten 301.397 Personen? (Bitte nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/7264

2 Vgl. Lt.-Vorlage 17/2364

3 Vgl. http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/HumAufnahmeResettlement/Relocation/relocation-node.html

4 Vgl.

http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/HumAufnahmeResettlement/ResettlementHumanitaereAufnahme/re settlement-node.html;jsessionid=B0D0CA104C2F81024E6944D251F47777.2_cid294

5 Vgl. http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/FamilienasylFamiliennachzug/familienasyl-familiennachzug-node.html


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, 03.12.2019

 

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 3078 mit Schreiben vom 3. Dezember 2019 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Wie viele Personen sind seit 2015 über das Relocation-Verfahren nach NRW gekommen? (Bitte nach Jahr, Nationalität und EU-Mitgliedstaat auflisten)

Im Relocation-Verfahren in Nordrhein-Westfalen aufgenommene Personen:

EU-Mitgliedstaat, aus dem Asylsuchende übernommen wurden 2015 2016 2017 2018 Gesamt
Italien 0 88 538 63 689
Griechenland 0 135 1.401 4 1.540

(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

 

Die Relocation-Maßnahmen sind im Jahr 2017 ausgelaufen; die Überstellungen im Jahr 2018 betreffen Fälle, die 2017 nicht mehr durchgeführt werden konnten.

Eine Aufschlüsselung der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden ist nicht möglich, da diese Angaben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei der Verteilung der Personen auf die Bundesländer nicht erfasst wurden. Eine landeseigene Statistik liegt nicht vor.

2. Wie viele Personen sind seit 2015 über das Resettlement-Verfahren nach NRW gekommen? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Drittstaat auflisten)

Im Zeitraum von 2015 bis 2019 (Stand: 06.11.2019) sind insgesamt 799 Personen über das Resettlement-Verfahren nach Nordrhein-Westfalen gekommen. Hiervon haben 558 Personen die syrische Nationalität, 85 Personen sind Eritreer, 59 Personen sind Somalier und 52 Personen sind Sudanesen. Die überwiegende Anzahl der aus einem Drittstaat über das Resettlement im Zeitraum 2015 bis 2019 (06.11.2019) in Nordrhein-Westfalen neu angesiedelten Personen kamen aus der Türkei (258 Personen), aus Ägypten (243 Personen) und aus dem Libanon (153 Personen). Zu weiteren Einzelheiten wird auf nachstehende Tabellen verwiesen.

Resettlement-Verfahren seit 2015
Gesamt aufgenommen Personen

Jahr Anzahl
2015 112
2016 317
2017 15
2018 69
2019 286
gesamt 799

 

Staatsangehörigkeit

Jahr Äthiopien China Eritrea Irak Somalia Sudan Süd- sudan Syrien Staaten-los gesamt
2015 0 2 30 22 11 37 0 10 0 112
2016 0 0 10 0 0 0 0 306 1 317
2017 3 0 0 0 1 0 0 11 0 15
2018 0 0 44 0 10 0 0 15 0 69
2019 0 0 1 2 37 15 15 216 0 286
gesamt 3 2 85 24 59 52 15 558 1 799

 

Drittstaat, aus dem die Personen resettled wurden

Jahr Ägypten Äthiopien Indo­nesien Libanon Niger Sudan Syrien Türkei gesamt
2015 64 0 2 0 0 30 16 0 112
2016 0 0 0 49 0 10 0 258 317
2017 15 0 0 0 0 0 0 0 15
2018 15 0 0 0 54 0 0 0 69
2019 149 30 0 104 3 0 0 0 286
gesamt 243 30 2 153 57 40 16 258 799

Stand: 06.11.2019

 

3. Wie viele Personen sind per Familiennachzug seit 2015 nach NRW gekommen? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Aufenthaltsstatus in NRW bereits befindlichen Familienmitgliedes auflisten)

Statistische Daten zu dieser Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Sie ergeben sich insbesondere nicht aus der Statistik zum Ausländerzentralregister, die jeweils nur die Anzahl der Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln zu einem bestimmten Datum abbildet. Zum Stichtag 30.06.2019 hielten sich mit einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen insgesamt 202.715 Personen in Nordrhein-Westfalen auf, davon 6.747 Personen als Familienangehörige von anerkannten Schutzberechtigten.

4. Wie viele in Deutschland geborene Kinder haben seit 2015 in NRW ein Asylverfahren durchlaufen? (Bitte nach Jahr und Nationalität auflisten)

Für die Durchführung des Asylverfahrens ist ausschließlich das BAMF zuständig. In der Pressemitteilung vom 15. November 2019 gibt das BAMF an, im bisherigen Jahr seien in Deutschland 26.756 Erstanträge (21,9 %) für nach Einreise der Eltern in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr gestellt worden.

5. Wie viele Personen dieser 4 Gruppen gehören nicht zum Kreis der anfangs aufgeführten 301.397 Personen? (Bitte nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)

Zu den Zahlen in der Antwort auf die in Bezug genommene Kleine Anfrage 2830 ist anzumerken, dass es sich hierbei um die Schutzberechtigten aus den TOP-20 Herkunftsländern handelt, während sich die übrigen genannten Zahlen auf die Gesamtheit der in der Statistik zum Ausländerzentralregister erfassten Personen beziehen. Insofern ist die gebildete Gesamtzahl von 301.397 Personen als statistische Vergleichsgröße nicht geeignet. Davon abgesehen ist festzustellen, dass die in den Antworten zu Frage 2 und Frage 3 benannten Personenkreise nicht zu dem in Frage 5 angesprochenen Personenkreis gehören, da sie Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 Abs. 4 AufenthG bzw. aus familiären Gründen erhalten.

 

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