Resolution des Landtags gegen politische Gewalt im Wahlkampf

Antrag
vom 27.01.2025

Antrag

der Fraktion der AfD

Resolution des Landtags gegen politische Gewalt im Wahlkampf

I. Ausgangslage

Die Zeit vor einer Wahl stellt für die Gebietsverbände aller Parteien eine große finanzielle wie personelle Belastung dar. Millionen Flyer wollen gedruckt und verteilt, Informationsstände auf die Beine gestellt und Veranstaltungen geplant werden. In dieser Zeit steht besonders der Kontakt zwischen Politikern und Bürgern im Vordergrund, die oft erstmals so nah in Berührung mit politischen Vertretern kommen.

Leider bleibt es oft nicht nur bei Diskussionen und dem Austausch von Argumenten. Zuneh­mend geraten Politiker und Parteimitglieder ins Visier verbaler oder gar körperlicher Angriffe. Dabei bilden Wahlen die Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie sind nicht nur Ausdruck des politischen Willens der Bürger, sondern auch unverzichtbares Element einer funktionierenden Demokratie. Jegliche Form von politischer Gewalt, Einschüchterung oder Behinderung demokratischer Prozesse untergräbt diesen Grundsatz und das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen.

Tatsächlich sind körperliche Angriffe auf Politiker in Wahlkämpfen der Alltag. Politische Ver­treter werden im Rahmen von Veranstaltungen, Wahlkämpfen, aber auch im Privatleben im­mer wieder Opfer von Gewalt. So ging im Dezember des letzten Jahres ein Video viral, in dem zu sehen war, wie das SPD-Kreisratsmitglied und Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hürth, Lukas Gottschalk, den AfD-Kommunalpolitiker, Norbert Ratz, in einer Kneipe mit Schlägen und Tritten malträtiert.1 Ratz verhält sich in der mehrminütigen Aufnahme passiv und wird auch während und nach dem Angriff des SPD-Politikers nicht gewalttätig. Dieser Angriff ist kein Einzelfall.

Der Bundesparteitag der AfD in Essen am 28. Juni 2024 wurde von linken Gewalttätern aus der ganzen Welt gestört. Delegierte und Ordnungskräfte wurden gleichermaßen attackiert. Die Bilanz: 28 verletzte Polizisten.2 Medial und politisch wurden die Proteste kaum bis gar nicht verurteilt. Im Gegenteil, politische Akteure rufen immer wieder zu Gewalt gegen oppositionelle Kräfte auf. 2019 postete die Jugendorganisation der SPD, die Jusos, eine Grafik mit der Über­schrift „Rechte Strukturen zerschlagen“. Darunter abgebildet ist eine mit einem Baseballschläger bewaffnete Frau.3 Der Klimaaktivist und ehemalige Mitarbeiter der Rosa-Lu­xemburg-Stiftung, Tadzio Müller, erklärte auf einer „Demo gegen rechts“ man müsse Nazis „die Nase blutig schlagen“ und ihnen „die Birne eintreten“.4 Politische und mediale Empörung blieb aus.

In vielen Fällen werden Angriffe auf politische Vertreter medial verharmlost oder erst gar nicht aufgegriffen. So titelten im Fall Norbert Ratz einige Zeitungen „Kneipenschlägerei“ oder „Wilde Schlägerei“. Der Kölner Stadtanzeiger begeht bereits in seiner Überschrift eine Täter-Opfer-Umkehr und mutmaßt „Rassistische Rede als Auslöser?“. Dieses bewusste mediale Weg­schauen erklärt Angriffe gegen Wahlhelfer zum Kavaliersdelikt und ermutigt potentielle Täter.

Statistiken unterstreichen die Problematik. Wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bun­destag ergab, werden gegen Parteivertreter immer mehr Gewaltdelikte gemeldet. Am häufigs­ten ist die AfD Opfer körperlicher Gewalt (86 Delikte).5 Auf Platz zwei landet Bündnis 90/Die Grünen (62), gefolgt von SPD (35), CDU (19) und FDP (10). Die größte Anteil der Straftäter kommt dabei aus dem linken Milieu: Mehr als 27 Prozent aller körperlichen Übrigriffe gegen alle Parteien werden der Bundesregierung nach von Linken verübt. Etwa 14 Prozent der Taten sollen rechts motiviert gewesen sein.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest,

  • dass Wahlen die Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bilden. Sie sind nicht nur Ausdruck des politischen Willens der Bürger, sondern auch unverzicht­bares Element funktionierenden Demokratie. Das gilt auch für Kommunalwahlen;
  • dass eine offene und faire politische Auseinandersetzung unverzichtbar ist, um das Ver­trauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen zu stärken. Jegliche Form von politischer Gewalt, Einschüchterung oder Behinderung demokratischer Prozesse untergräbt diesen Grundsatz und darf nicht toleriert werden;
  • dass insbesondere während Wahlkampfzeiten gewaltfreie Räume notwendig sind, damit Kandidaten und politische Parteien ihre Inhalte frei und ohne Gefahr für Leib und Leben vorstellen können;
  • dass Gewalt, Einschüchterung und die Behinderung demokratischer Prozesse keinen Platz in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft haben;
  • dass der Schutz politischer Vertreter, die nicht selten ehrenamtlich tätig sind, insbeson­dere in Wahlkampfzeiten, gewährleistet sein muss;
  • dass es Aufgabe aller politischen Akteure ist, klar Stellung gegen Gewalt zu beziehen, selbst wenn sich diese gegen unliebsame Oppositionsparteien richtet;

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Behörden sicherzustellen, dass Politiker und Helfer im Wahlkampf vor Gewalt und Bedrohungen geschützt werden;
  • Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit bei Wahlkampfveranstaltungen zu erhöhen und den Schutz von Kandidaten und Wahlhelfern zu verbessern;
  • bestehende und neue Maßnahmen zur Prävention von politischer Gewalt regelmäßig zu evaluieren und dem Landtag Bericht zu erstatten.

Sven W. Tritschler
Christian Loose
Dr. Martin Vincentz

und Fraktion

 

MMD18-12557

 

1 https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/video-hier-schlaegt-ein-spd-mann-einen-afd-politi-ker-zusammen-li.2284184

2 https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-06/afd-parteitag-essen-zwei-polizisten-verletzt

3 https://www.facebook.com/nrwjusos/pho-tos/a.139794556085931/2314583085273723/?type=3&ref=embed_post

4 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/klimaradikaler-droht-mit-massiver-gewalt-und-fuehlt-sich-nun-bedroht/

5 https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010177.pdf

Beteiligte:
Sven Tritschler