Rettet die Gastronomie! Die Landesregierung muss ein Rettungspaket für das Gastgewerbe und die Brauereien schnüren!

Antrag
vom 21.04.2020

Antragder AfD-Fraktion vom 21.04.2020

 

Rettet die Gastronomie! Die Landesregierung muss ein Rettungspaket für das Gastgewerbe und die Brauereien schnüren!

I. Ausgangslage

Kneipen, Gaststätten, Brauhäuser, Cafés und andere gastronomischen Betriebe sind von der Corona-Krise massiv betroffen und in ihrer Existenz gefährdet. Sie waren die ersten, die im Rahmen des Lockdowns ihren Betrieb einstellen mussten, und werden vermutlich die letzten sein, die wieder öffnen dürfen.

Dabei geht nicht mit jeder Woche der Schließung ein gleich großer Anteil des Umsatzes verloren. Traditionell ist das Frühjahr mit den ersten warmen Wochenenden, insbesondere aber das Osterwochenende besonders umsatzstark. Gerade Betriebe mit Außengastronomie erwirtschaften in dieser Zeit einen Großteil ihres Jahresumsatzes und können den bereits entstandenen Verlust in den Herbst- und Wintermonaten kaum wieder aufholen.

Es kann auch nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass nach einer Öffnung der Gastronomie sofort die gewohnten Umsätze wieder eingefahren werden. Einerseits ist zu erwarten, dass diese nur unter bestimmten Auflagen erfolgt (z.B. Mindestabstand zwischen Sitzplätzen), andererseits muss davon ausgegangen werden, dass viele Gäste aufgrund der verbreiteten Angst vor Ansteckung zunächst ausbleiben.

Die Aussichten für das Gewerbe sind also trüb. Schlechter als für andere Branchen, die zumindest hoffen dürfen, dass der ausgebliebene Umsatz der vergangenen Wochen nachträglich erzielt wird.

Mit dem Schicksal von Kneipen und anderen gastronomischen Betrieben ist unmittelbar auch das Schicksal der Brauereiwirtschaft verbunden: Diese ist besonders hart getroffen, da voraussichtlich bis 31. August 2020 keine Großveranstaltungen mehr stattfinden dürfen.

Bereits am 1. April berichtete der Deutsche Brauer-Bund von einem Rückgang des Exportvolumens von 58 Prozent.1 Der Vertriebsweg Gastronomie verzeichnete zu diesem Zeitpunkt noch einen Rückgang von 38 Prozent, wobei mit einer „drastischen Erhöhung“ gerechnet wurde. Dementsprechend rechneten 87 Prozent der Brauereibetriebe mit der Einführung von Kurzarbeit und 18 Prozent sogar mit Entlassungen.2

Es besteht also die erhebliche Gefahr, dass die Corona-Krise wie ein Katalysator auf die bereits bestehenden negativen Trends im Gastgewerbe und in der Brauereiwirtschaft wirkt: Es droht ein neuerliches Kneipensterben, wie es bereits das totale Rauchverbot in NRW ausgelöst hatte. Auch viele familiengeführte Traditionsgaststätten stehen vor dem Ende.

Gleichzeitig droht eine weitere Verödung der Innenstädte und Verkümmerung der gastronomischen Angebotsvielfalt zugunsten einer Monokultur aus Schnellrestaurantketten, Imbissbuden und Shisha-Bars. Mit dieser Entwicklung gingen gleichzeitig viele lokale Begegnungsstätten und Orte des Zusammenkommens verloren.

Der Präsident des DEHOGA, Guido Zöllick, erklärte hierzu:

„Die Politik darf Deutschlands Gastgeber, die öffentlichen Wohnzimmer unserer Gesellschaft, die maßgeblich zur Lebensqualität beitragen, in diesen schwersten Tagen ihrer Geschichte nicht allein lassen“.3

Mit einem Absterben der Gastronomie wären auch erhebliche soziale Härten verbunden. Das Gewerbe ist traditionell personalintensiv und bietet vielen Geringqualifizierten eine Existenz. Ihnen reicht aufgrund des verhältnismäßig niedrigen Lohnniveaus das Kurzarbeitergeld meist nicht zum Überleben, da auch die Trinkgelder wegfallen. Noch härter betroffen sind die vielen Minijobber in der Branche, die nicht einmal Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

In der Brauereiwirtschaft droht die Corona-Krise ebenfalls die negativen Entwicklungen der vergangenen Jahre zu verschärfen: Die kleinen und mittelständischen Brauereien verfügen nicht über die Kapitalreserven großer Brauereikonzerne. Es droht daher eine weitere Konzentrationswelle im Brauwesen und der damit einhergehende Verlust lokaler Braukultur und mittelständischer Strukturen.

II. Der Landtag stellt fest

  • Kneipen, Bars, Brauhäuser und Restaurants sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Vielfältigkeit der Gastronomie in NRW mit ihren vielen familiengeführten Betrieben muss vor den Folgen der Corona-Krise geschützt werden.
  • Die verschiedenen gastronomischen Lokalitäten sind bedeutende Orte der gesellschaftlichen Zusammenkunft und der zwischenmenschlichen Interaktion.
  • Das Land Nordrhein-Westfalen muss seine Kneipenkultur als wichtiges gesellschaftliches Gut erhalten.
  • Die gastronomischen Unternehmen in NRW sind ohne eigenes Verschulden durch die Corona-Krise in Not geraten.
  • Die deutsche Bierkultur und die damit verbundene Tradition der kleinen und mittelständischen Brauereien ist ein schützenswertes Gut.

III. Der Landtag beschließt:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, auf eine Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie für mindestens ein Jahr hinzuwirken.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine einjährige Aussetzung der Biersteuer, der Schaumweinsteuer, der Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke („Alkopopsteuer“) und der Branntweinsteuer einzusetzen.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine Kurzarbeiterregelung für geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) einzusetzen.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, die Corona-Soforthilfe für Gastronomiebetriebe um mindestens 5.000 Euro aufzustocken.

Sven Tritschler
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 https://www.brauer-bund.de/index.php?id=994, abgerufen am 19. April 2020
Datum des Originals: 21.04.2020/Ausgegeben: 21.04.2020

2 Ebenda.

3 https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/aktuelles/dehoga-fordert-rettungspaket-fuer-das-gastgewerbe/,  abgerufen am 19. April 2020