Rochade auf Landesebene – Was kostet den Steuerzahler die Aufspaltung des ehemaligen MULNV in das MUNV und MLV?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 633
der Abgeordneten Zacharias Schalley und Andreas Keith vom 17.10.2022

 

Rochade auf Landesebene Was kostet den Steuerzahler die Aufspaltung des ehemaligen MULNV in das MUNV und MLV?

Unter der letzten rot-grünen Landesregierung gab es das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach dem Regierungswechsel entschied sich die schwarz-gelbe Landesregierung dazu, den Bereich „Klimaschutz“ in das NRW-Wirtschaftsministerium zu integrieren.

Das neue Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) umfasste zuletzt einen geplanten Ausgabenumfang von ca. 1.288 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2022 und zählte damit zu den kleinsten Landesministerien. Das NRW-Verkehrsministerium verzeichnete dagegen veranschlagte Ausgaben im Umfang von ca. 3.387 Millionen Euro.

Auch für die 18. Legislaturperiode wurde das MULNV nach dem Willen der neuen Regierungskoalition umstrukturiert. In den Koalitionsverhandlungen hat sich die schwarz­grüne Regierungskoalition dafür entschieden, das MULNV praktisch in der Mitte aufzuspalten. Das große Umwelt- und Naturschutzressort soll in das neue Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) übergehen und zeitgleich das neue Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) geschaffen werden. Diese Aufteilung mit zwei obersten Landesbehörden dürfte eine neue Herausforderung beim Interessensausgleich zwischen den Belangen des Umweltschutzes und der Landwirtschaft schaffen.1 Vor allen Dingen die Landwirte befürchten eine Verkomplizierung der ohnehin überwältigenden Regulierungswut.

Diese Aufteilung erfolgte zudem erst nach dem vollzogenen Umzug des MULNV von der Schwannstraße zum Emilie-Preyer-Platz. Der neue Standort wurde seinerzeit mit ganz anderen Beschäftigtenzahlen ausgewählt. Einige Regierungsbeschäftige mussten somit binnen eines Jahres zweimal umziehen.

Die Umressortierung kostet den Steuerzahler immer wieder sehr viel Geld. Es sind nicht nur die reinen Umzugskosten, sondern auch die ganz banalen Dinge, wie die Umbenennung von Kontaktadressen, einschließlich der E-Mail-Adressen, sowie der Neudruck von Visitenkarten. Dies führt immer wieder zu Verwirrungen bei den Kontaktpartnern der obersten Landesbehörde. So führt heute das MUNV immer noch die geläufige Internetseite vm.nrw.de ohne die Wörter Umwelt und Naturschutz zu führen. Auch hier entstehen neue Kosten durch die Schaffung einer neuen Internetpräsenz. Es sind auch die aufgebauten Ansprüche und Bezüge, die nun in diesem Rochadespiel bewegt werden mussten, weil alle Ministerien eigenständige Personalabteilungen führen.

Die Aufspaltung ist deshalb weitaus mehr als nur eine bloße Namensänderung. Der Steuerzahler hat ein Recht zu erfahren, was die Aufspaltung des ehemaligen MULNV kostet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Was hat die Aufspaltung des ehemaligen MULNV in das MUNV und MLV gekostet? (bitte aufschlüsseln)
  2. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten unter den genannten Landesministerien verändert? (bitte Abweichungen begründen)
  3. Wie hat sich der Etat unter den genannten Landesministerien verändert? (bitte Abweichungen begründen)
  4. Wie hat sich die Änderung der Beschäftigtenzahlen auf die Räumlichkeiten der genannten Landesministerien ausgewirkt?
  5. Wie beabsichtigt die Landesregierung die Entscheidungsprozesse an der Schnittstelle zwischen Umwelt und Landwirtschaft zukünftig zu gestalten?

Zacharias Schalley
Andreas Keith

 

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1 Htt ps:// www. wochenblatt. com/ landwirtschaft / kommentar/neue-landesregierung-nrw-einfacher-wird-s-nicht-13144032.html


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 633 mit Schreiben vom 15. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet.

  1. Was hat die Aufspaltung des ehemaligen MULNV in das MUNV und MLV gekostet? (bitte aufschlüsseln)

Die Landesregierung kann auf der Grundlage der vorhandenen Informationen keine quantita­tiven Angaben zu der Frage machen. Der Prozess der Umressortierung dauert noch an.

  1. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten unter den genannten Landesministerien verändert? (bitte Abweichungen begründen)

Personalsoll VM (Einzelplan 09)

gem. verabschiedetem Haushaltsplan 2022:                                      4.675
Personalsoll MULNV (Einzelplan 10)

gem. verabschiedetem Haushaltsplan 2022:                                      3.131

Summe Personalsoll der bisherigen Einzelpläne 09 und 10:       7.806

Personalsoll MUNV (Einzelplan 10) nach Umressortierung:               6.260

Personalsoll MLV (Einzelplan 15) nach Umressortierung:                  1.546

Summe Personalsoll der Einzelpläne 10 und 15 nach Umressortierung:                                                                      7.806

  1. Wie hat sich der Etat unter den genannten Landesministerien verändert? (bitte Abweichungen begründen)

Ausgabenvolumen VM (Einzelplan 09)

gem. verabschiedetem Haushaltsplan 2022:          3.387.064.300 EUR
Ausgabenvolumen MULNV (Einzelplan 10) gem.

verabschiedetem Haushaltsplan 2022:                   1.287.886.300 EUR
Summe Ausgabenvolumen der bisherigen Einzelpläne 09 und 10:                4.674.950.600 EUR

 

Ausgabenvolumen MUNV (Einzelplan 10)

nach Umressortierung:                                              4.137.460.300 EUR
Ausgabenvolumen MLV (Einzelplan 15)

nach Umressortierung:                                                 596.224.300 EUR
Summe Ausgabenvolumen der Einzelpläne 10 und 15 nach Umressortierung:                              4.733.684.600 EUR

Mithin hat sich das Ausgabenvolumen erhöht um 58.734.000 EUR.

Ursächlich hierfür ist die Verlagerung der Aufgabe „Dorferneuerung und Zukunft des ländlichen Raums“ aus dem ehemaligen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in das aktuelle Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und damit einhergehend die Umsetzung der dazugehörigen Mittel aus dem Einzelplan 08 in den Einzelplan 15.

  1. Wie hat sich die Änderung der Beschäftigtenzahlen auf die Räumlichkeiten der genannten Landesministerien ausgewirkt?

Es hat insgesamt durch die Umressortierung keine Veränderung der Beschäftigtenzahl gege­ben. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ist in den Räumlichkeiten des vor­maligen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, das Ministe­rium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz im den Räumlichkeiten des vormaligen Minis­teriums für Verkehr untergebracht.

  1. Wie beabsichtigt die Landesregierung die Entscheidungsprozesse an der Schnitt­stelle zwischen Umwelt und Landwirtschaft zukünftig zu gestalten?

Nach dem in der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen verankerten Ressortprinzip leitet innerhalb der vom Ministerpräsidenten bestimmten Richtlinien der Politik jeder Minister / jede Ministerin seinen / ihren Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.

 

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