Rückkehr zu G9 bis 2018 – Keine weiteren Unsicherheiten und Verzögerungen auf dem Rücken der Schulen

Antrag
vom 04.07.2017

Antrag vom 04.07.2017
der Fraktion der AfD

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  1. Sachverhalt

Mit der Landtagswahl 2017 ging in Nordrhein-Westfalen ein schulpolitisches Experiment zu Ende, das bei den Betroffenen keine ausreichende Akzeptanz gefunden hatte: Das Turbo-Abitur.

Durch die Verdichtung der Unterrichtsinhalte führte das Turbo-Abitur zu gravierenden Quali­tätseinbußen, zur Überforderung der Schülerinnen und Schüler, einer stärkeren Selektion und damit zu einem noch weniger durchlässigen Bildungssystem.

Schon vor der Landtagswahl mussten alle einstigen politischen Befürworter der Verkürzung der Schulzeit von neun auf acht Jahre (G8) ihre bisherige Haltung revidieren. Die rot-grüne Landesregierung, die trotz immer lauter werdender Proteste am Turbo-Abitur festgehalten hatte, gab ihre Unterstützung auf.

Auch CDU und FDP, die trotz warnender Stimmen von Experten das schulpolitische Experi­ment mit dem Zweiten Schulrechtsänderungsgesetz im Jahre 2006 erst zu einem allgemein verbindlichen Modell für alle Gymnasien in Nordrhein-Westfalen gemacht hatten, konnten den Blick vor der Realität nicht länger verschließen.

In ihrem Koalitionsvertrag nehmen CDU und FDP nunmehr zur Kenntnis, dass der überwie­gende Teil der Betroffenen an den Gymnasien G9 favorisiert. Ebenso wie in Hessen und Nie­dersachsen verspricht die neue Landesregierung zu G9 zurückzukehren. Eine Rückkehr zu G9 in Nordrhein-Westfalen wird aber von der neuen Landesregierung erst mit dem Schuljahr 2019/2020 anvisiert. Weiterhin spricht sich die neue Landesregierung dafür aus, dass Schulen die Möglichkeit erhalten sollen, zwischen G8 und G9 zu wählen.

Während dessen stellen die Gymnasien in grenznahen Regionen fest, dass Eltern es vorzie­hen, ihre Kinder in Schulen in andere Bundesländer zu schicken, wo man schon zum gegen­wärtigen Zeitpunkt wieder zu G9 zurückgekehrt ist, als sich noch länger einem gescheiterten Schulversuch in Nordrhein-Westfalen auszusetzen.

  • Der Landtag stellt fest:Die Betroffenen präferieren in ihrer übergroßen Mehrheit als Schulform G9. Sie wollen ohne weitere Verzögerungen in diese bewährte Schullaufbahn zurückkehren. Die dafür erforderli­chen bewährten Lehrpläne sind vorhanden, ebenso zu einem Teil auch noch die erprobten Lehrbücher.

 

    1. Jede unnötige Verlängerung eines gescheiterten Schulversuchs verursacht bei den Betroffe­nen weitere Belastungen. Nur eine generelle Rückkehr zu G9 in ganz Nordrhein-Westfalen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt bietet den Gymnasien die notwendige Einheitlichkeit, Ruhe und dauerhafte Verlässlichkeit, um ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen zu können.
    2. Die Situation an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen hat unter den Schulexperimenten der Vergangenheit gelitten. Die Einführung von G8 hat Schüler, Lehrer und Eltern in NRW unnötig hohen Belastungen ausgesetzt. Weitere Störungen aus dem Umstellungsprozess zurück zu G9 sind zu vermeiden und sollten, sofern nötig, auf ein Mindestmaß reduziert werden.
  • Der Landtag beschließt:

 

  1. und Fraktion
  2. Die Landesregierung wird aufgefordert alles Erforderliche zu unternehmen, damit die Gymna­sien in Nordrhein-Westfalen bereits im Schuljahr 2018/2019 zu G9 zurückkehren können. Im Zuge dieses Prozesses sollen auch bereits die sechsten Klassen im Schuljahr 2018/2019 wie­der zu G9 übergehen.

 

Helmut Seifen

Andreas Keith