Rückkehrberatung im Rahmen der sozialen Beratung von Flüchtlingen im Jahre 2020

Kleine Anfrage
vom 26.03.2021

Kleine Anfrage 5242der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 26.03.2021

 

Rückkehrberatung im Rahmen der sozialen Beratung von Flüchtlingen im Jahre 2020

Wie die Kleine Anfrage 48621 ergeben hat, waren im Haushaltsjahr 2020 im Rahmen der sozialen Beratung von Flüchtlingen, umgerechnet auf Vollzeitstellen, 60,5 von insgesamt 475,75 Personen mit der Rückkehrberatung beschäftigt.

In diesem Zusammenhang gab es 51.672 Beratungsfälle und 5.287 beratene Personen, also ca. vier Beratungsfälle je Person und Arbeitstag. Unklar blieb bisher die Frage, welche Träger im einzelnen mit der Rückkehrberatung betraut wurden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Träger wurden im Haushaltsjahr 2020 im Rahmen der Sozialen Beratung von Flüchtlingen mit der Rückkehrberatung betraut?
  2. Wie verteilten sich die 60,5 Stellen auf diese Träger?
  3. In welchem Umfang handelt es sich um Vollzeit- bzw. Teilzeitposten?
  4. Wie verteilen sich nach derzeitigem Planungsstand im Haushaltsjahr 2021 die Stellen auf die unterschiedlichen Träger?
  5. Nach welchen Kriterien werden die Träger, die mit der Rückkehrberatung beauftragt werden, ausgewählt?

Gabriele Walger-Demolsky

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/12433


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 5242 mit Schreiben vom 26. April 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Welche Träger wurden im Haushaltsjahr 2020 im Rahmen der Sozialen Beratung von Flüchtlingen mit der Rückkehrberatung betraut?
  2. Wie verteilten sich die 60,5 Stellen auf diese Träger?
  3. In welchem Umfang handelt es sich um Vollzeit- bzw. Teilzeitposten?

Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Besetzung zum Stichtag 14.12.2020 dar. Zu diesem Zeit­punkt waren 60 Stellen besetzt. Sie verteilten sich wie folgt auf die Träger:

Träger Rückkehrberatung 2020 Vollzeitäquivalente
AWO 2,50
Caritas 21,25
Diakonie 12,50
DRK 17,75
Paritätischer Wohlfahrtsverband 6,00

 

Bei 21 Stellen handelte es sich um Vollzeitstellen, im Übrigen um Teilzeitstellen.

  1. Wie verteilen sich nach derzeitigem Planungsstand im Haushaltsjahr 2021 die Stellen auf die unterschiedlichen Träger?

Für 2021 ist laut Stellenplan die Förderung von bis zu 54 Vollzeitäquivalenten vorgesehen. Zum Stichtag 06.04.2021 zeichnet sich folgende Verteilung auf die unterschiedlichen Träger ab:

Träger Rückkehrberatung 2021 Vollzeitäquivalente
ASB 0,50
AWO 1,75
Caritas 18,75
Diakonie 8,50
DRK 13,25
Sonstige* 5,00
Noch offen 6,00

*Da nach den aktuellen Richtlinien keine Einreichung der Anträge über die Dachverbände mehr vorgesehen ist, ist eine Zuordnung zu einem Dachverband in einigen Fällen nicht mehr möglich.

  1. Nach welchen Kriterien werden die Träger, die mit der Rückkehrberatung beauf­tragt werden, ausgewählt?

Zur Antragstellung wurde im Oktober 2020 in einem öffentlichen Förderaufruf aufgefordert. Über die Anträge entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg als Bewilligungsbehörde. Die Be­willigungsbehörde legt der Auswahl einen vorab festgelegten Kriterienkatalog zugrunde. Die­ser enthält generelle Ausschlusskriterien sowie formale und materielle Kriterien, die sich aus den aktuell geltenden Richtlinien und deren Anlagen sowie der Landeshaushaltsordnung er­geben. Bei miteinander konkurrierenden Anträgen werden des Weiteren auch der konkrete Standort der Beratungsstelle, die Beratungs- und Öffnungszeiten sowie die bisherige Erfah­rung des Beratungspersonals und des Antragstellers im Förderprogramm soziale Beratung von Geflüchteten bei der Entscheidung berücksichtigt.

 

Antwort als PDF