Kleine Anfrage 6027des Abgeordneten Markus Wagner vom 12.10.2021
Sachhaushalt des Kapitels 03 110 Polizei
Unter anderem laut Vorlage 17/5685 A 09 beabsichtigt die Landesregierung, im Sachhaushalt des Kapitels 03 110 Polizei des Einzelplanes 03 des Haushaltsplans 2022 eine Ansatzerhöhung um rund 7,7 Mio. Euro für den Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen zu veranschlagen.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Waffen und polizeispezifische Geräte werden mit dieser Ansatzerhöhung um rund 7,7 Mio. Euro für den Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen beschafft?
- Was ist der Sachstand der Einführung und des Erwerbs von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) und entsprechender Trainingskartuschen? (Bitte Anzahl und Verfügbarkeit in Relation zu Streifenwagen setzen.)
Markus Wagner
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6027 mit Schreiben vom 8. November 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Welche Waffen und polizeispezifische Geräte werden mit dieser Ansatzerhöhung um rund 7,7 Mio. Euro für den Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen beschafft?
Die Erhöhung des Ansatzes resultiert aus Mehrbedarfen bei der Ausstattung neu eingerichteter Arbeitsplätze bzw. neuer Stellen und aus einem steigenden Bedarf bei der Ausstattung der Liegenschaften, insbesondere in neu errichteten bzw. renovierten Gebäuden.
- Was ist der Sachstand der Einführung und des Erwerbs von Distanzelektroimpuls-geräten (DEIG) und entsprechender Trainingskartuschen? (Bitte Anzahl und Verfügbarkeit in Relation zu Streifenwagen setzen.)
Mit Erlass vom 28.10.2021 wurde das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW beauftragt, insgesamt 620 Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) mit dem entsprechenden Zubehör zu beschaffen und damit die Ausstattung des Wachdienstes im engeren Sinne von 5 ausgewählten Kreispolizeibehörden (Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln und Essen) mit dem DEIG vorzubereiten. Dabei ist eine Ausstattung je Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamten im Einsatz des betroffenen Wachdienstes ohne persönliche Zuweisung vorgesehen, also je Funkstreifenwagen zwei Geräte.