Sachstand Corona-Aufholprogramm „Ankommen und Aufholen für Kinder und Jugendliche 2021/2022“

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 149
der Abgeordneten Carlo Clemens, Dr. Hartmut Beucker und Andreas Keith vom 14.07.2022

 

Sachstand Corona-Aufholprogramm „Ankommen und Aufholen für Kinder und Jugendliche 2021/2022“

Die beschlossenen Coronaschutzmaßnahmen an deutschen Schulen in den vergangenen zwei Jahren haben laut Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger für erhebliche Defizite bei Schülern im sozialen, gesundheitlichen und schulischen Bereich gesorgt.1 Die letzte Landesregierung wollte im Rahmen des Programmes „Ankommen und Aufholen“ mit 430 Millionen Euro2 entstandene Lücken ausbessern. Das Programm wird in vier Bausteine unterteilt. Für die Bereiche „Extra-Personal“, „Extra-Geld“ „Extra-Zeit“ und „Extra-Blick“ werden jeweils eigene Fördermittel bereitgestellt.3 Weiterhin stellt der Bund u.a. über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung Fördermittel zur Verfügung, die den Ländern zugutekommen sollen.4

Im kürzlich vorgelegten Evaluationsbericht des Bundesgesundheitsministeriums wurde deutlich, dass besonders Corona-bedingte Schulschließungen zu spürbaren Defiziten geführt haben.5 Es habe immense Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen gegeben, die Leistungsfähigkeit sei signifikant eingeschränkt gewesen.6 Die Bundesbildungsministerin spricht von Rückständen von bis zu sechs Monaten.7

Es drängt sich die Frage auf, inwiefern fragwürdige Coronaschutzmaßnahmen wie Schulschließungen erst die Notwendigkeit für große Aufholprogramme und deren immense Kosten geschaffen haben. Es gilt, weitere negative Langzeitfolgen für Schüler zu vermeiden, insbesondere vor dem Hintergrund der Debatte um eine etwaige Aufstockung der Corona-Aufholprogramme und entsprechende Fördergelder von Bund und Land.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Fördergelder stehen dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung? (Wir bitten um Aufschlüsselung nach Summen, Herkunft der Gelder und Verwendungszweck.)
  2. Welche Fördergelder wurden bisher von Schulen bzw. anderen Bildungseinrichtungen tatsächlich abgerufen? (Wir bitten um Aufschlüsselung nach Unterbausteinen des besagten Aufholprogrammes, der jeweiligen Fördersummen und Schulformen.)
  3. Wie stellt die Landesregierung die sachgerechte Verwendung der ausgeschütteten Fördergelder sicher?
  4. Wie erklärt sich die Landesregierung die bisher nicht vollständige Ausschöpfung der bereitgestellten Fördergelder?
  5. Inwiefern plant die Landesregierung, zukünftige Coronaschutzmaßnahmen an Bildungseinrichtungen umzusetzen, ohne etwaige Fortschritte der Aufholprogramme zu konterkarieren?

Carlo Clemens
Dr. Hartmut Beucker
Andreas Keith

 

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1 https://www.spiegel.de/panorama/bildung/bildungsministerin-bettina-stark-watzinger-schulschliessungen-waren-ein-fehler-a-92346a13-4507-4ecc-aadf-a6bef0389b42 (abgerufen am 02.07.2022)

2 https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen

3 https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen

4 https://www.bmfsfj.de/resource/blob/178838/798ecd9014605892b3638f1a866cf30d/aktionsprogramm-aufholen-nach-corona-fuer-kinder-und-jugendliche-factsheet-data.pdf

5 Evaluationsbericht_IFSG S. 93 Abs. 3 Schulschließungen; https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-07/grundschueler-schulleistung-bildung-pandemie-iqb-studie (abgerufen am 04.07.2022)

6 Evaluationsbericht_IFSG S. 94 Abs. 5 Evidenz zu nicht-intendierten Wirkungen von Schulschließungen

7 https://www.spiegel.de/panorama/bildung/bildungsministerin-bettina-stark-watzinger-schulschliessungen-waren-ein-fehler-a-92346a13-4507-4ecc-aadf-a6bef0389b42 (abgerufen am 04.07.2022)


Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 149 mit Schreiben vom 19. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Fördergelder stehen dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung? (Wir bitten um Aufschlüsselung nach Summen, Herkunft der Gelder und Verwendungszweck.)

Die zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ getroffene Bund-Länder-Vereinbarung unterteilt die hierbei adressierten Förderbereiche in drei Fördersäulen. Fördersäule I („Maßnahmen zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände“) ist dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zuzuordnen. Fördersäulen II („Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützen und fördern“) und III („Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“) sind dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Dem Land Nordrhein-Westfalen stehen für das Programm Ankommen und Aufholen in Fördersäule I insgesamt 431.400.000 Euro zur Verfügung, entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung je zur Hälfte aus Bundesmitteln und Landesmitteln. Die unterschiedlichen Verwendungszwecke sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Für die Fördersäulen II. und III. stehen Bundesmittel in Höhen von insgesamt 62.553.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen um 34.300.000 Euro aufgestockt.

Die Gelder wurden den Kommunen als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit der Maßgabe der Verwendung der Mittel für zusätzliche Angebote, die Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrausgaben als fachbezogene Pauschalen nach § 29 HG NRW zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz zur Verfügung gestellt. Den im Landesjugendring Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossenen Jugendverbänden wurden aus diesen Mitteln ebenfalls 4.000.000 Euro zur Durchführung zusätzlicher Angebote, der Ausweitung bestehender Angebote sowie pandemiebedingter Mehrausgaben in den Bereichen Jugendarbeit, Förderung des Ehrenamtes, Wochenendangebote, Ferienangebote und Ferienreisen als fachbezogene Pauschalen nach § 29 HG NRW zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen des Aktionsprogramms wurden darüber hinaus auch die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen für die Jahre 2021 und 2022 bundesweit um insgesamt 50.000.000 Euro aufgestockt.

Auf Grundlage einer Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen entfielen hiervon auf Nordrhein-Westfalen für den benannten Zeitraum insgesamt 10.112.371 Euro. Mit den zusätzlichen Fördermitteln können die förderberechtigten örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestehende Angebotsformate der Frühen Hilfen erweitern, sowie neue Angebote, die insbesondere auf die Abmilderung der Auswirkungen der Pandemie für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren abzielen, aufbauen.

Dazu gehören Familienpaten zur Unterstützung und Entlastung von Familien, Lotsinnen und Lotsen, die mit den Familien passende Unterstützungsangebote suchen, digitale Beratungsangebote, mobile Frühe Hilfen und auch längerfristige Begleitungen von Familien beispielsweise durch Familienhebammen.

Auch in diesem Fall wurden die zusätzlichen Fördermittel als fachbezogene Pauschale gemäß § 29 HG NRW den förderberechtigten Kommunen zur Verfügung gestellt.

  1. Welche Fördergelder wurden bisher von Schulen bzw. anderen Bildungseinrichtungen tatsächlich abgerufen? (Wir bitten um Aufschlüsselung nach Unterbausteinen des besagten Aufhol-programmes, der jeweiligen Fördersummen und Schulformen.)

Die Strukturen der Umsetzung und die Finanzierungswege unterscheiden sich in den einzelnen Bausteinen. Nur ein Teil der Mittel wird über Förderrichtlinien und Mittelabrufe zur Verfügung gestellt. Informationen zum bisherigen Umsetzungsstand, die bisher zur Verfügung gestellten Mittel sowie den Stand der Mittelbindung im Bereich der Förderrichtlinien und im Rahmen von Extra-Personal (Einstellungen, Mehrarbeit) sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Mittel der Fördersäulen II und III wurden vollumfänglich den Kommunen und Jugendverbänden als fachbezogene Pauschale (§ 29 HG) für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt.

  1. Wie stellt die Landesregierung die sachgerechte Verwendung der ausgeschütteten Fördergelder sicher?

Hier muss nach den einzelnen Bausteinen des Programms Ankommen und Aufholen unterschieden werden:

Im Baustein „Extra-Geld“ sind den Schulträgern mittels Bescheid der Bezirksregierungen im Rahmen einer fachbezogenen Pauschale Mittel zur Beseitigung pandemiebedingter Defizite bewilligt worden. Die sachgerechte Verwendung wird über eine von jedem Schulträger einzureichende rechtsverbindliche Bestätigung sichergestellt.

Im Baustein „Extra-Personal“ sind den Bezirksregierungen Mittel für die befristete Beschäftigung von Aushilfskräften und für Mehrarbeitsvergütungen für die Umsetzung des Programms Ankommen und Aufholen zur Verfügung gestellt worden. Die sachgerechte Verwendung stellt die Bezirksregierung als mittelbewirtschaftende Behörde sicher.

Darüber hinaus sind den Bezirksregierungen Mittel für die Umsetzung des OGS-Helferprogramms zur Verfügung gestellt worden, die entsprechende Förderrichtlinie regelt die Beantragung, die Verwendungsmöglichkeiten und die erforderlichen Nachweise gegenüber den Bezirksregierungen.

Im Baustein „Extra-Zeit“ regeln die entsprechenden Förderrichtlinien die Beantragung, die Verwendungsmöglichkeiten und die erforderlichen Nachweise gegenüber den Bezirksregierungen.

Im Baustein „Extra-Blick“ regeln die entsprechenden Zuwendungs-bescheide die Verwendungsmöglichkeiten und die erforderlichen Nachweise gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung.

Hinsichtlich der Mittel aus den Fördersäulen II und III bestätigen die Kommunen und Verbände durch eine rechtsverbindliche Erklärung, dass die Mittel zweckgerecht verwandt wurden. Durch das flankierende Berichtswesen geben die Kommunen und Jugendverbände Auskunft über quantitative und qualitative Aspekte der Programmumsetzung.

Aufbauend auf dem bereits bestehenden Förderverfahren müssen die Empfängerinnen und Empfänger der Fördermittel aus dem Fonds Frühe Hilfen den Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel in einem Verwendungsnachweis mit rechtsverbindlicher Unterschrift nachweisen und diesen bei der Bewilligungsbehörde einreichen.

  1. Wie erklärt sich die Landesregierung die bisher nicht vollständige Ausschöpfung der bereitgestellten Fördergelder?

Der Stand der bisher zur Verfügung gestellten, bewilligten und gebundenen Mittel ist Anlage 1 zu entnehmen. Der weitaus überwiegende Teil der im Programm Ankommen und Aufholen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel ist bereits mit Stand Juli 2022 gebunden bzw. zugewiesen. Durch die noch verfügbaren Mittel ist sichergestellt, dass in der weiteren Laufzeit des Programms in den einzelnen Bausteinen ausreichende Ressourcen für weitere Maßnahmen und Einstellungen bis zum 31. Dezember 2022 vorhanden sind.

  1. Inwiefern plant die Landesregierung, zukünftige Corona-schutzmaßnahmen an Bildungseinrichtungen umzusetzen, ohne etwaige Fortschritte der Aufholprogramme zu konterkarieren?

Maßgeblich für die Ausgestaltung der zukünftigen Coronaschutz-maßnahmen sind die Entscheidungen des Bundestags zum Bundesinfektionsschutzgesetz.

Der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es ein zentrales Anliegen, auch in der Pandemie den Schulbetrieb und Präsenzunterricht im größtmöglichen Umfang sicherzustellen. Das Ministerium für Schule und Bildung hat einen Corona-Koordinierungsstab gebildet und ein Handlungskonzept entwickelt, das die Schulen durch die Coronapandemie führen soll und Regelungssicherheit für Schulen, dort Beschäftigte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bietet. Über das Handlungskonzept hinaus stehen in den Bezirksregierungen und in den Schulämtern als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Schulen die jeweils zuständigen schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten zur Verfügung.

Um den Schulbetrieb und Präsenzunterricht aufrechterhalten zu können, werden weiterhin bestimmte Schutzmaßnahmen ergriffen. Dazu gehören unter anderem die den Schulen bekannten und erprobten Schutzmaßnahmen, wie Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen und Lüften. Zudem wird allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an Schulen Beschäftigten empfohlen, freiwillig zu ihrem eigenen Schutz und auch zum Schutz Dritter (insbesondere von vulnerableren Personen) innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten an ihrem ersten Unterrichtstag die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigen-Selbsttest zu testen. Sie erhalten im Übrigen Antigen-Selbsttests, die sie mit nach Hause nehmen und dort anlassbezogen anwenden können. Auch für schulische Beschäftigte und anlassbezogene Testungen vor Ort werden den Schulen Antigen-Selbsttests zur Verfügung gestellt.

Aus Gründen der Vorsorge soll eine neue Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht aufgelegt werden. Die Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG NRW vom 2. Oktober 2020 ist am 31. Juli 2022 außer Kraft getreten. Mit der neuen Distanzunterrichts-verordnung soll rechtlich abgesichert werden, dass der Anspruch aller jungen Menschen auf schulische Bildung und individuelle Förderung gemäß § 1 des Schulgesetzes NRW auch für den Fall gewahrt bleibt, dass der Präsenzunterricht zeitweilig aufgrund einer epidemischen Infektionslage ruht. Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung werden die Schulleitungen gebeten, im Bedarfsfall Distanzunterricht nach den bis zum 31. Juli 2022 geltenden Grundsätzen einzurichten.

Für die Berufskollegs ist mit Erlass vom 14. Februar 2022 für das Schuljahr 2022/23 bereits festgelegt worden, dass diese bei besonderen organisatorischen Gegebenheiten und pädagogischen Bedarfslagen Distanzunterricht erteilen können.

Auch im Bereich der Kindertagesbetreuung ist analog zum Schulbereich der Landesregierung die Vermeidung von Schließungen der Kindertagesbetreuungsangebote und ein bestmöglicher ganzheitlicher Gesundheitsschutz ein zentrales Anliegen.

Die Fortführung des Alltagshelferprogramms, die Bereitstellung von Mitteln zur Anschaffung von CO2-Ampeln und Luftfiltern sowie der kostenfreien Tests für anlassbezogene Testungen tragen zur Zielerreichung bei. Nach den Sommerferien stehen daher für jedes Kind acht Tests pro Monat zur Verfügung. Diese werden im Rhythmus von zwei Tests pro Woche an die Angebote der Kindertagesbetreuung ausgeliefert und dort den Eltern zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Kinder anlassbezogen testen können.

Tests für Kinder in der Kindertagespflege werden – wie bisher – an die Jugendämter geliefert, die diese dann eigenständig verteilen. Dies gilt zunächst bis zu den Herbstferien. Eine Anschlussfinanzierung bis zum Jahresende ist bereits jetzt sichergestellt.

 

Baustein Kalkulierter Mittelansatz davon bereits zu-gewiesene oder gebundene Mittel in € Kommentar
Extra-Geld 180.000.000,00 175.286.497,00
Schulträgerbudget 69.904.965,00 Kein Mittelabruf, Mittel stehen seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 unmittelbar und vollumfänglich zur Verfügung.
Schulbudget 52.953.643,00 Kein Mittelabruf, Mittel stehen seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 unmittelbar und vollumfänglich zur Verfügung.
Bildungsgutscheine 52.427.889,00 Kein Mittelabruf, Mittel stehen seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 unmittelbar und vollumfänglich zur Verfügung.
Extra-Personal 185.000.000,00 130.318.980,60
Extra-Personal an öffentl. Schulen 67.500.000,00 Höhe der durch Einstellungen/Mehrarbeit gebundenen Mittel (Stand: 01.07.2022)
Extra-Personal an Ersatzschulen 10.097.539,00 Kein Mittelabruf, Mittel stehen seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 unmittelbar und vollumfänglich zur Verfügung.
Verwaltungspersonal BR’en 1.500.000,00 Kein Mittelabruf, Mittel stehen seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 unmittelbar und vollumfänglich zur Verfügung.
OGS-Helferprogramm 51.221.441,60 Bewilligungssumme zum 30.06.2022
Extra-Zeit 50.000.000,00 19.700.000,00
Extra-Zeit zum Lernen 11.900.000,00 Bewilligungssumme zum 30.06.2022; weitere 31,3 Mio. € aus vorheriger Finanzierung (Corona-Rettungsschirm) verausgabt bzw. bewilligt
Extra-Zeit für Bewegung 4.000.000,00 Zuwendungen an LSB
FIT in Deutsch 3.800.000,00 Zuweisung an die Bezirksregierungen
Extra-Blick 15.000.000,00 9.280.978,00
students@school 7.074.334,00 Zuwendung an RuhrFutur
CoronaSchool 360.000,00 Zuwendung an CoronaSchool
„Fit in Mathe“ / MaCo 1.846.644,00 Zuwendungen an Hochschulen
Gesamt
verplante Mittel 430.000.000,00 334.586.455,60
noch verfügbar     1.400.000,00   96.813.544,40
Mittelansatz 431.400.000,00 431.400.000,00

 

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