Kleine Anfrage 24
des Abgeordneten Andreas Keith vom 15.06.2022
Sachstandsabfrage zu „Lernen aus dem Hochwasser – 10-Punkte Arbeitsplan Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“
Am 20. Januar 2022 stellte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen zehn Punkte umfassenden Arbeitsplan zur „Orientierung für die weiteren Aktivitäten der Wasserwirtschaft zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Zeiten des Klimawandels“ vor.1 Das Ministerium reagierte damit auf die verheerenden Folgen der Hochwasserkatastrophe, die sich im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ereignete und mehr als 190 Menschenleben gefordert hatte.
Ob sich die im Arbeitsplan anvisierten Maßnahmen als ausreichend erweisen und auch tatsächlich eine nachhaltige Wirkung auf die Hochwasservorsorge haben werden, bleibt nach derzeitigem Stand offen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Inwieweit wurde wie angekündigt eine „modellbasierte Vorhersage für die Hochwassermeldepegel der Gewässer Rur, Ruhr, Sieg, Erft, Lippe, Ems, Werre, Nethe und Emmer sowie Issel, Dinkel und Berkel im Testbetrieb eingeführt“?2
- Wie viele Kommunen haben bereits das Angebot des MULNV angenommen, bei der Erarbeitung von Hochwasserschutzkonzepten unterstützt zu werden?3
- Wie ist der aktuelle Zwischenstand der Bezirksregierungen bei der Neuberechnung der Überschwemmungsgebiete der relevanten Gewässer?4
- Wie viele Kommunen haben bisher die Förderung zur „Entwicklung kommunaler Handlungskonzepte auf Grundlage der ‚Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement‘“ in Anspruch genommen?5
- Zu welchen Ergebnissen ist der im Arbeitsplan angekündigte Hochwasserbeirat bereits gekommen?
Andreas Keith
1 https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/Pressemitteilung/2022-01-
19_Arbeitsplan_Hochwasser.pdf, S. 1.
2 MULNV, 10-Punkte Arbeitsplan, S. 2.
3 Ebd., S. 8.
4 Ebd., S. 8-9.
5 Ebd., S. 11.
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 24 mit Schreiben vom 19. Juli 2022 beantwortet.
- Inwieweit wurde wie angekündigt eine „modellbasierte Vorhersage für die Hochwassermeldepegel der Gewässer Rur, Ruhr, Sieg, Erft, Lippe, Ems, Werre, Nethe und Emmer sowie Issel, Dinkel und Berkel im Testbetrieb“ eingeführt?
Am 05.05.2022 wurde durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) der verwaltungsinterne Testbetrieb für ein modellbasiertes Hochwasservorhersagesystem gestartet. Zunächst werden Wasserstände an 23 Pegeln an insgesamt 14 Gewässern in NRW berechnet. Zusätzlich zu den o.g. Gewässern Berkel, Dinkel, Emmer, Ems, Erft, Issel, Lippe, Nethe, Ruhr, Rur, Sieg und Werre ist jeweils ein Pegel an der Inde und der Lenne mit aufgenommen worden. Die Daten sind seit dem 05.05.2022 Bestandteil des hydrologischen Informationssystems für die zuständigen Bezirksregierungen und werden von diesen im Rahmen des Hochwassermeldedienstes verwendet.
- Wie viele Kommunen haben bereits das Angebot des MULNV angenommen, bei der Erarbeitung von Hochwasserschutzkonzepten unterstützt zu werden?
Bei Maßnahmen zum Hochwasserschutz ist ein möglichst übergeordnetes konzeptionelles Vorgehen bei der Planung wesentlich für eine kosteneffiziente und erfolgreiche Maßnahmenumsetzung. Ein Hochwasserschutzkonzept kann sicherstellen, dass Einzelmaßnahmen funktional ineinandergreifen und das Verhältnis zwischen dem Einsatz von Mitteln und dem Ertrag für den Hochwasserschutz optimiert wird.
Landesweit sind durch die Bezirksregierungen 17 Kommunen für die Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten mit Mitteln des Landes gefördert worden. Darüber hinaus befinden sich in insgesamt 29 Kommunen Hochwasserschutzkonzepte in der Planung.
Seit dem Hochwasserereignis im Juli 2021 sind insbesondere in den besonders stark betroffenen Regionen neue Planungen für Hochwasserschutzkonzepte angestoßen worden. Dabei handelt es sich zumeist um interkommunale Hochwasserschutzkonzepte, die kommunenübergreifende Maßnahmen des Hochwasserschutzes auf Flusseinzugsgebietsebene identifizieren sollen.
- Wie ist der aktuelle Zwischenstand der Bezirksregierungen bei der Neuberechnung der Überschwemmungsgebiete der relevanten Gewässer?
Die Wasserstände des Hochwasserereignisses im Juli 2021 haben an einigen Flüssen und Bächen in NRW die bisherigen Pegelaufzeichnungen bei weitem überschritten. Durch dieses außergewöhnliche Ereignis ändert sich in den stark betroffenen Gebieten die Abflussstatistik, sodass die für die Überschwemmungsgebiete maßgeblichen Überflutungsflächen neu berechnet werden müssen. Aufgrund der verschiedenen regionalen Betroffenheiten ist das Vorgehen der Bezirksregierungen unterschiedlich.
Im Regierungsbezirk Köln sind die stärksten Auswirkungen durch das Hochwasser in Nordrhein-Westfalen aufgetreten. Zum Teil sind große Abweichungen zwischen den veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten und den beobachteten Überflutungsflächen festgestellt worden. Dies betrifft schwerpunktmäßig das Einzugsgebiet der Erft, aber auch andere Gewässer im Einzugsgebiet von Rur, Sieg und Wupper.
Für die Berechnung der neuen Überschwemmungsgebiete ist eine aktuelle Vermessung der Gewässer- und Vorlandprofile, die teilweise erheblich durch das Hochwasserereignis verändert wurden, eine aktualisierte Abflussstatistik sowie die Aufstellung eines mit diesen Eingangsdaten aktualisierten hydraulischen Modells erforderlich. Mit dem hydraulischen Modell werden dann die Überflutungsflächen berechnet. Dieser Prozess ist sehr zeitaufwendig. Aus diesem Grund und aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheit der Gewässer während des Juli-Hochwassers 2021 ist eine Priorisierung der Neuberechnung der Überschwemmungsgebiete notwendig. In den am stärksten betroffenen Regionen wurde daher im Vorfeld eine vereinfachte Neuberechnung mit bestehenden hydraulischen Modellen und aktualisierter Abflussstatistik durchgeführt. Die Ergebnisse der so ermittelten Überflutungsflächen wurden den betroffenen Kommunen und Kreisen dieser Regionen als Planungsgrundlage für den Wiederaufbau zur Verfügung gestellt.
In den Regierungsbezirken Düsseldorf und Arnsberg waren einzelne Gewässer ebenfalls stark durch das Hochwasserereignis im Juli 2021 betroffen. Die beobachteten Überflutungsflächen und die Wasserstände an den Pegeln gingen jedoch nicht über die in den Hochwassergefahrenkarten für ein extremes Hochwasserereignis berechneten Überflutungsflächen hinaus. Die Überprüfung der Hochwasserstatistik und der Überschwemmungsgebiete findet daher im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) statt, die eine turnusmäßige Überprüfung ab 2022 vorschreibt.
Die Regierungsbezirke Münster und Detmold waren von dem Hochwasserereignis im Juli 2021 nur vergleichsweise geringfügig betroffen. Auch hier werden die Überschwemmungsgebiete im Rahmen der Umsetzung der HWRM-RL überprüft.
- Wie viele Kommunen haben bisher die Förderung zur „Entwicklung kommunaler Handlungskonzepte auf Grundlage der „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ in Anspruch genommen?
Die Möglichkeit zur Förderung von 50% der Kosten zur Aufstellung eines kommunalen Handlungskonzeptes zum Starkregenrisikomanagement bestand bereits vor dem Hochwasserereignis im Juli 2021. Die o.g. Arbeitshilfe wurde am 21.12.2018 vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) veröffentlicht. Seitdem wurden durch die Bezirksregierungen landesweit für insgesamt 86 Kommunen Förderbescheide für die Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts erstellt. Insgesamt 99 Kommunen haben darüber hinaus Interesse an einer Förderung bekundet bzw. befinden sich in der Planungsphase für die Stellung eines Förderantrags.
Nach dem Hochwasserereignis im Juli 2021 ist die Anzahl der Anfragen nach der Förderung von Starkregenrisikomanagementkonzepten gestiegen. In den besonders stark betroffenen Gebieten ist dieser Trend noch einmal deutlicher zu erkennen. Darüber hinaus werden Förderanträge inzwischen vermehrt kommunenübergreifend auf Kreisebene gestellt.
- Zu welchen Ergebnissen ist der im Arbeitsplan angekündigte Hochwasserbeirat bereits gekommen?
Das Land Nordrhein-Westfalen hat unter der Federführung des Umweltministeriums eine neue Kommission „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ eingerichtet, die die Umsetzung des gleichnamigen 10-Punkte Arbeitsplan begleitet. Am 26.04.2022 ist die „Hochwasserschutzkommission“ zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Die Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachrichtungen und Institutionen haben in einem konstruktiven ersten Termin die zentralen Handlungsfelder für die Anpassung des Hochwasserschutzes in NRW an den Klimawandel diskutiert. Als Mitglieder der Kommission wurden Vertreter des Deutschen Wetterdienstes, der Wasserverbände aus Nordrhein-Westfalen, der Kommunalen Spitzenverbände, der wasserwirtschaftlichen Verbände, der Naturschutzverbände sowie sachkundige Einzelpersonen berufen.
Da die Abflussstatistik Grundlage einer Vielzahl wasserwirtschaftlicher Planungen ist, wurde in der Sitzung darüber hinaus eine Unterarbeitsgruppe „Abflussstatistik“ eingerichtet. Diese erörtert Fragen der Methodik zur Anpassung der Abflussstatistik an das Hochwasserereignis im Juli 2021 und zur Übertragung der Erkenntnisse auf Gewässer, die nicht vom Hochwasserereignis 2021 betroffen waren. Sie soll außerdem Vorgehensweisen für die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Abflussstatistik evaluieren. Die nächste Sitzung der „Hochwasserkommission“ findet im August statt.