Sachstandsbericht zum Staatlichen Asylsystem – Anzahl der offenen Asylverfahren

Kleine Anfrage
vom 26.03.2021

Kleine Anfrage 5239der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 26.03.2021

 

Sachstandsbericht zum Staatlichen Asylsystem Anzahl der offenen Asylverfahren

Mit Datum vom 17. März 2021 hat das MKFFI den Sachstandsbericht zum staatlichen Asylsystem für das Quartal 04/2020 veröffentlicht. Bei der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des BAMF fällt eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Zahl der Neuanträge und derjenigen der Entscheidungen auf, die sich nicht in einer entsprechenden Reduzierung der offenen Verfahren niederschlägt.1

Kam es zwischen Januar 2020 und Juli 2020 noch zu einer Reduzierung der offenen Verfahren von 16.500 auf 11.800, stagnierte dieser Wert, trotz einer Differenz von 5.000 Fällen zwischen den Neuanträgen und den Entscheidungen, seit August 2020.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie lässt es sich erklären, dass sich der Überhang bei den Entscheidungen nicht stärker auf eine Reduzierung der offenen Verfahren niederschlägt?
  2. Wie lässt sich die Stagnation bezüglich der Anzahl der offenen Verfahren seit August 2020 erklären?
  3. Bis wann soll der Rückstau bei den offenen Verfahren in NRW weitgehend abgebaut werden?

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/4874; S.4


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 5239 mit Schreiben vom 13. April 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie lässt es sich erklären, dass sich der Überhang bei den Entscheidungen nicht stärker auf eine Reduzierung der offenen Verfahren niederschlägt?
  2. Wie lässt sich die Stagnation bezüglich der Anzahl der offenen Verfahren seit Au­gust 2020 erklären?
  3. Bis wann soll der Rückstau bei den offenen Verfahren in NRW weitgehend abge­baut werden?

Die Fragen 1- 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Durchführung des Asylverfahrens sowie die Erhebung und Auswertung von Daten in Be­zug auf das formale Asylverfahren obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die im Sachstandsbericht „staatliches Asylsystem“ aufgeführten Zahlen sind der „Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge“ entnom­men. Über diese Zahlen hinausgehende Informationen liegen dem Ministerium für Kinder, Fa­milie, Flüchtlinge und Integration daher mangels Zuständigkeit nicht vor.

 

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