Kleine Anfrage 2059
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Sanierung von Bahnhöfen bis 2030: Welche Stationen plant die DB in NRW zu sanieren?
Etwa 1800 Bahnhöfe will die Deutsche Bahn (DB) bis 2030 sanieren und damit rund ein Drittel der Stationen im Bundesgebiet. Eine erste Generalsanierung steht im zweiten Halbjahr 2024 an. Laut Presseberichten benötigt die Bahn zur Deckung des Investitionsbedarfs bis 2027 rund 45 Milliarden Euro. Dieser Investitionsbedarf soll unter anderem auch durch anteilige Einnahmen an der Lkw-Maut gedeckt werden, aus der 2024 gut 5 Milliarden Euro erwartet werden. 2024 will die Bahn 7 Milliarden Euro in die Infrastruktur stecken, ein Jahr später 9 Milliarden Euro und 2026 12 Milliarden Euro.1 Welche Bahnhöfe in NRW von den ambitionierten Sanierungsplänen betroffen sind, sollte geklärt werden, denn umfassende Störungen im Betriebsablauf sind zwangsläufige Folgen und das sollte Bahnnutzern transparent dargelegt werden.
Daher frage ich die Landesregierung:
- Welche Bahnhöfe plant die DB im Rahmen der skizzierten Generalsanierung in Nordrhein-Westfalen bis 2030 instand zu setzen? (Bitte Auflistung nach Ort sowie mit geplantem Sanierungszeitraum)
- Wann werden die geplanten Bahnhofssanierungen in NRW starten?
- Mit welchen Einschränkungen müssen Reisende rechnen?
- Werden Einnahmen aus der Lkw-Maut, die dringend für den Erhalt von Straßen und Brücken benötigt werden, für den Ausbau von DB-Bahnhöfen verwendet?
- Wie bewertet die Landesregierung den ambitionierten Sanierungszeitplan der DB sowie die Umsetzung dieser Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen?
Klaus Esser
1 https:// www .n-tv.de/wirtschaft/Jeder-dritte-Bahnhof-soll-saniert-werden-article24202928.html
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2059 mit Schreiben vom 20. Juli 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die geplante Sanierung von Bahnhöfen sind Maßnahmen des Bundes bzw. der DB Sta-tion&Service AG als zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Ihnen obliegt die Planung, Finanzierung und Durchführung.
- Welche Bahnhöfe plant die DB im Rahmen der skizzierten Generalsanierung in Nordrhein-Westfalen bis 2030 instand zu setzen? (Bitte Auflistung nach Ort sowie mit geplantem Sanierungszeitraum)
- Wann werden die geplanten Bahnhofssanierungen in NRW starten?
- Mit welchen Einschränkungen müssen Reisende rechnen? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Die Instandsetzung und ganzheitliche Weiterentwicklung von Bahnhöfen im Rahmen der Generalsanierungen fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Konkrete Planungen obliegen dem Bund bzw. der DB Station&Service AG und DB Netz AG als Eigentümerinnen der Eisenbahninfrastruktur und durchführenden Unternehmen.
- Werden Einnahmen aus der Lkw-Maut, die dringend für den Erhalt von Straßen und Brücken benötigt werden, für den Ausbau von DB-Bahnhöfen verwendet?
Die Finanzierung der Sanierungen von Bahnhöfen obliegt der Deutschen Bahn und dem Bund.
- Wie bewertet die Landesregierung den ambitionierten Sanierungszeitplan der DB sowie die Umsetzung dieser Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen?
Die Zuständigkeit zur Umsetzung der Bahnhofssanierungen obliegt dem Bund und der Deutschen Bahn. Angesichts der laufenden Abstimmungen zwischen Bund und Deutsche Bahn kann die Landesregierung den Sanierungszeitplan nicht bewerten.
Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung Investitionen zur Instandhaltung und zum Ausbau des Systems Schiene, um den Schienenpersonenverkehr attraktiver, verlässlicher und kun-den- bzw. bedarfsgerechter aufzustellen.