Schändungen christlicher Einrichtungen und Symbole in NRW im Jahre 2022 – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 27.11.2023

Kleine Anfrage 2962

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Schändungen christlicher Einrichtungen und Symbole in NRW im Jahre 2022 zweite Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 18. Oktober 2023, Drucksache 18/6416 auf meine Kleine Anfrage vom 19. September 2023, Drucksache 18/5984, wurde meine Frage 1

„Wie oft wurden Kirchen oder andere christliche Bauten, wie z. B. Mariensäulen, in NRW im Jahre 2022 Opfer von Vandalismus-Beschädigungen? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)“1

wie folgt beantwortet:

„Kirchen und andere religiöse Bauten, wie Kapellen und Klöster, werden in der PKS als Tatörtlichkeit erfasst. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es sich bei dem angegriffenen Objekt zwangsläufig um das Bauwerk selbst handeln muss. Würde beispielsweise in einer Kirche eine Sachbeschädigung an einem Gegenstand eines Dritten begangen, würde dieser Fall statistisch mit Tatörtlichkeit „Kirche“ erfasst.

Im angefragten Zeitraum wurden insgesamt 475 Sachbeschädigungen mit der Tatörtlichkeit „Kirche“, „Kapelle“ und „Kloster“ erfasst.“2

Auf Frage 2

„Wie oft wurden Kirchen in NRW im Jahre 2022 Opfer von Einbruchs-/Diebstahls-Delikten? (Bitte nach Monat und Ort aufschlüsseln.)“3

erhielt ich folgende Antwort:

„Im angefragten Zeitraum wurden insgesamt 733 Fälle des Diebstahls mit einer Tatörtlichkeit „Kirche“ erfasst. Hiervon entfallen auf den einfachen Diebstahl 343 Fälle und auf den schweren Diebstahl 390 Fälle. Einbrüche in Kirchen werden in der PKS als Teilmenge des schweren Diebstahls erfasst und nicht separat ausgewiesen.“4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie oft wurden Kirchen oder andere christliche Bauten, wie z. B. Mariensäulen, in NRW seit 2010 bis heute pro Jahr Opfer von Vandalismus-Beschädigungen? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)
  2. Wie oft wurden Kirchen in NRW seit 2010 bis heute pro Jahr Opfer von Einbruchs-/Diebstahls-Delikten? (Bitte nach Monat und Ort aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

MMD18-7003

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 18.10.2023, Drs. 18/6416, S. 2.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2962 mit Schreiben vom 4. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbe­ginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rah­men eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten – auch zum Nachteil von Kirchen oder anderen christlichen Bauten – für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.

Kirchen und andere religiöse Bauten, wie Kapellen und Klöster, werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erst seit dem Jahr 2018 als Tatörtlichkeit erfasst. Die Erhebung von Fallzahlen vor diesem Zeitpunkt wäre nur durch eine umfangreiche Sonderaus­wertung möglich, welche innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

Die Erfassung nach Tatörtlichkeit bedeutet jedoch nicht, dass es sich bei dem angegriffenen Objekt zwangsläufig um das Bauwerk selbst handeln muss. Würde beispielsweise in einer Kirche eine Sachbeschädigung an einem Gegenstand eines Dritten begangen, würde dieser Fall statistisch mit Tatörtlichkeit „Kirche“ erfasst.

  1. Wie oft wurden Kirchen oder andere christliche Bauten, wie z. B. Mariensäulen, in NRW seit 2010 bis heute pro Jahr Opfer von Vandalismus-Beschädigungen? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)

In dem Zeitraum von 2018 bis 2022 wurden 2.209 Sachbeschädigungen mit der Tatörtlichkeit „Kirche“, „Kapelle“ und „Kloster“ erfasst. Die Fallzahlen für die einzelnen Jahre bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Sachbeschädigung mit Tatörtlichkeit Kirche, Kapelle, Kloster
2018 2019 2020 2021 2022
441 397 432 464 475

 

  1. Wie oft wurden Kirchen in NRW seit 2010 bis heute pro Jahr Opfer von Einbruchs/Diebstahls-Delikten? (Bitte nach Monat und Ort aufschlüsseln.)

In dem Zeitraum von 2018 bis 2022 wurden insgesamt 3.593 Fälle des Diebstahls mit einer Tatörtlichkeit „Kirche“ erfasst. Hiervon entfallen auf den einfachen Diebstahl 1.561 Fälle und auf den schweren Diebstahl 2.032 Fälle. Einbrüche in Kirchen werden in der Polizeilichen Kri­minalstatistik Nordrhein-Westfalen als Teilmenge des schweren Diebstahls erfasst und nicht separat ausgewiesen. Die Fallzahlen für die einzelnen Jahre bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Diebstahl mit Tatörtlichkeit Kirche
  2018 2019 2020 2021 2022
Diebstahl gesamt 800 779 676 605 733
einfacher Diebstahl 357 332 273 256 343
schwerer Diebstahl 443 447 403 349 390

 

MMD18-7597

Beteiligte:
Markus Wagner