Kleine Anfrage 5041
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Schändungen christlicher Einrichtungen und Symbole in NRW im Jahre 2023
Kirchen in Deutschland sind nach wie vor von kriminellen Übergriffen bedroht. Vandalismus an religiösen Stätten hat in den letzten Jahren nicht nur in der Quantität, sondern auch in der Qualität zugenommen. Oft spiele dabei nicht nur „blindwütige“, sondern vor allem „ideologisch zielgerichtete Motivation“ eine entscheidende Rolle.1
Der bisherige Höhepunkt an Diebstählen und Einbrüchen in Kirchen wurde 2015 mit 2.598 Delikten verzeichnet. In Nordrhein-Westfalen hat die Polizei im Jahre 2019 insgesamt 446 Diebstähle in Kirchen, Moscheen und Synagogen registriert. Die Zahl der Sachbeschädigungen lag bei 356.2
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 733 Fälle von Diebstahl mit der Tatörtlichkeit Kirche registriert. 2021 waren es noch 605 Fälle.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie oft wurden Kirchen oder andere christliche Bauten, wie z. B. Mariensäulen, in NRW im Jahre 2023 Opfer von Vandalismus-Beschädigungen?
- Wie oft wurden Kirchen in NRW im Jahre 2023 Opfer von Einbruchs-/Diebstahls-Delikten? (Bitte nach Monat und Ort aufschlüsseln.)
- Kam es bei den genannten Delikten zu Schändungen von Kruzifixen, Hostien oder anderen sakralen Gegenständen?
- In wie vielen Fällen konnten im Zusammenhang mit Beschädigungen von Kirchen und christlichen Symbolen in NRW im Jahre 2023 die Täter ermittelt werden?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.kirche-und-leben.de/artikel/kunstexperte-massiver-kirchen-vandalismus-in-deutschland.
2 Ebenda.
3 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 04.01.2024, Drucksache 7597.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5041 mit Schreiben vom 4. März 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
Zur Beantwortung der Fragen wurden die Tatörtlichkeiten „Kirche“, „Kapelle“ und „Kloster“ ausgewertet. Die Erfassung nach Tatörtlichkeiten bedeutet jedoch nicht, dass es sich bei dem beschädigten Objekt zwangsläufig um das Bauwerk selbst handeln muss.
- Wie oft wurden Kirchen oder andere christliche Bauten, wie z. B. Mariensäulen, in NRW im Jahre 2023 Opfer von Vandalismus-Beschädigungen?
Im Jahr 2023 wurden 442 Sachbeschädigungen mit der Tatörtlichkeit „Kirche“, „Kapelle“ und „Kloster“ erfasst.
- Wie oft wurden Kirchen in NRW im Jahre 2023 Opfer von Einbruchs-/Diebstahls-Delikten? (Bitte nach Monat und Ort aufschlüsseln.)
In Jahr 2023 wurden insgesamt 803 Fälle des Diebstahls mit einer Tatörtlichkeit „Kirche“ erfasst. Hiervon entfallen auf den einfachen Diebstahl 380 Fälle und auf den schweren Diebstahl 423 Fälle.
- Kam es bei den genannten Delikten zu Schändungen von Kruzifixen, Hostien oder anderen sakralen Gegenständen?
Die bundeseinheitlichen Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen keine statistische Erfassung von beschädigten Objekten vor. Eine händische Auswertung der Vorgänge ist in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
- In wie vielen Fällen konnten im Zusammenhang mit Beschädigungen von Kirchen und christlichen Symbolen in NRW im Jahre 2023 die Täter ermittelt werden?
Im Jahr 2023 wurden von den 442 Sachbeschädigungen mit der Tatörtlichkeit „Kirche“, „Kapelle“ und „Kloster“ insgesamt 62 Fälle aufgeklärt.