Kleine Anfrage 5899des Abgeordneten Roger Beckamp vom 06.08.2021
Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge
Im Zuge des Flüchtlingszuzugs seit dem Jahre 2015 ist die Errichtung von Wohnraum für Flüchtlinge mit erheblichen Mitteln über zwei zeitlich befristete Programme gefördert worden. Dabei handelt es sich einerseits um das Programm der NRW.BANK Flüchtlingsunterkünfte, das allein für Gebietskörperschaften galt, sowie andererseits um ein Programm, das sich an private Investoren, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, kommunale Unternehmen und Kommunen richtete. Nach Auslaufen beider Programme ist es an der Zeit, hierzu eine Bilanz zu ziehen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- In welchen Städten des Landes sind in den Jahren von 2015 bis heute Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen aus dem NRW.Bank Programm für Gebietskörperschaften gefördert worden? (Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaft, Anzahl der Einrichtungen und der jeweils möglichen Anzahl der Plätze in den Einrichtungen sowie der Förderhöhe)
- In welchen Gemeinden des Landes sind in den Jahren von 2015 bis heute Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen aus dem Programm für alle übrigen Investoren gefördert worden? (Aufschlüsselung nach Gemeinde, Anzahl der Einrichtungen und der jeweils entstandenen Anzahl von Wohneinheiten)
- In welchen Gemeinden sind geförderte Wohneinheiten auf Grund der dort nicht mehr vorhandenen Nachfrage durch Flüchtlinge bereits wieder umgewidmet worden, um sie der gesamten Zielgruppe des sozialen Wohnungsbaus zugänglich zu machen? (Aufschlüsselung nach Gemeinde, Anzahl der Objekte und der jeweils umgewidmeten Anzahl von Wohneinheiten)
- Welche Gemeinden wurden mit welchen Maßnahmen aus dem Haushaltstitel 08500, Stadtentwicklung – „Städtebausonderprogramm Flüchtlinge“ gefördert? (Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaft, Anzahl der Einrichtungen und der jeweils möglichen Anzahl der Plätze in den Einrichtungen sowie der Förderhöhe)
- Sind in beiden erstgenannten Programmen die Mittel vollständig aufgebraucht worden?
Roger Beckamp
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 5899 mit Schreiben vom 3. September 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
1. In welchen Städten des Landes sind in den Jahren von 2015 bis heute Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen aus dem NRW.Bank Programm für Gebietskörperschaften gefördert worden? (Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaft, Anzahl der Einrichtungen und der jeweils möglichen Anzahl der Plätze in den Einrichtungen sowie der Förderhöhe)
2. In welchen Gemeinden des Landes sind in den Jahren von 2015 bis heute Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen aus dem Programm für alle übrigen Investoren gefördert worden? (Aufschlüsselung nach Gemeinde, Anzahl der Einrichtungen und der jeweils entstandenen Anzahl von Wohneinheiten)
3. In welchen Gemeinden sind geförderte Wohneinheiten auf Grund der dort nicht mehr vorhandenen Nachfrage durch Flüchtlinge bereits wieder umgewidmet worden, um sie der gesamten Zielgruppe des sozialen Wohnungsbaus zugänglich zu machen? (Aufschlüsselung nach Gemeinde, Anzahl der Objekte und der jeweils umgewidmeten Anzahl von Wohneinheiten)
5. Sind in beiden erstgenannten Programmen die Mittel vollständig aufgebraucht worden?
Die Fragen 1-3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aufgrund der Flüchtlingskrise 2015 wurde zur Unterstützung der Kommunen bei der Versorgung der Geflüchteten mit Wohnraum die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) erlassen. Damit wurde die Erstellung von Wohnraum für diesen begrenzten Personenkreis von Haushalten, die sich am Markt nicht selbst mit Wohnraum versorgen konnten, mit Mitteln der Wohnraumförderung angeregt und unterstützt. Aufgrund der verbesserten Versorgungslage dieser Haushalte mit Wohnraum und nachlassenden Bedarf wurde die RL Flü 2018 aufgehoben.
Da Maßnahmen nach der RL Flü aus dem Budget der Wohnraumfördermittel finanziert wurden, ist eine getrennte Ausweisung obsolet. Sonderkontingente und -fördermittel für die Versorgung von Flüchtlingen mit Wohnraum wurden im Rahmen der allgemeinen Wohnraumförderung nicht aufgewendet.
Aus der Anlage ergibt sich die Anzahl der geförderten Wohneinheiten nach Städten und Gemeinden.
Die sukzessive Umwidmung von nach RL Flü gefördertem Wohnraum in Wohnraum für WBS-berechtigte Haushalte erfolgt seit 2018 durch die Bewilligungsbehörden in Abstimmung mit den zuständigen Stellen aufgrund der aktuellen Versorgungslage der Haushalte von Geflüchteten vor Ort. Eine Meldepflicht oder Zustimmungsvorbehalte sind nicht vorgesehen. Insoweit ist eine Erhebung der Umwidmungszahlen entbehrlich und nicht vorgesehen.
4. Welche Gemeinden wurden mit welchen Maßnahmen aus dem Haushaltstitel 08500, Stadtentwicklung – „Städtebausonderprogramm Flüchtlinge“ gefördert? (Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaft, Anzahl der Einrichtungen und der jeweils möglichen Anzahl der Plätze in den Einrichtungen sowie der Förderhöhe)
Flüchtlingsunterkünfte oder Wohnraum für Flüchtlinge wurden mit dem Sonderprogramm nicht gefördert.