Schießerei vor Shisha-Bar

Kleine Anfrage
vom 02.02.2022

Kleine Anfrage 6389der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith vom 02.02.2022

 

Schießerei vor Shisha-Bar

Nach Medienangaben wurde am Freitagabend ein Mann vor einer Shisha-Bar in Dinslaken bei einer Schießerei schwer verletzt und blutend von der Polizei vorgefunden. Eine eingeleitete Durchsuchung der Umgebung sowie der Einsatz eines Polizeihubschraubers blieben ergebnislos. Ein Tatverdächtigter konnte bislang nicht festgenommen werden.

Das Opfer war bisher nicht vernehmungsfähig; Bezüge zur Clan- oder Rockerkriminalität konnte die Polizei weder bestätigen noch ausschließen.1 Die Hintergründe der Tat seien noch völlig unklar.

Eine Mordkommission habe die Ermittlungen aufgenommen.2

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen? (Bitte Tatverdächtige, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftat-bestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
  2. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Opfers und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über das Opfer nennen)
  3. Wurden bei der Durchsuchung der Umgebung bzw. des Opfers Waffen sicher-gestellt? (Bitte nach Waffenart aufschlüsseln)
  4. Ist die Shisha-Bar, vor der die Schießerei stattfand, schon einmal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungsanlass aufschlüsseln)

Markus Wagner
Andreas Keith

 

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1 Vgl. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/dinslaken-schiesserei-in-shisha-bar-taeter-auf-der-flucht-78978946.bild.html.

2 Vgl. https://www.focus.de/panorama/welt/hintergruende-unklar-schuesse-in-dinslaken-mann-schwer-verletzt-mordkommission-ermittelt_id_45636526.html.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 6389 mit Schreiben vom 28. Februar 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen? (Bitte Tatverdächtige, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftat-bestände, Staatsbür­gerschaften der Tatverdächtigen und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz hierzu unter dem 8. Februar 2022 wie folgt berichtet:

„Die Staatsanwaltschaft Duisburg führt unter dem Aktenzeichen 127 UJs 1/22 ein Ermittlungs­verfahren gegen Unbekannt wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Am 28. Januar 2022 gegen 22.20 Uhr wurde auf der Weseler Straße in Dinslaken-Bruch mehr­fach auf einen 47-jährigen Dinslakener geschossen. Dieser wurde an der linken Flanke schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt und konnte sich noch in sein in Tatortnähe gele­genes Wohnhaus retten. Der unbekannte Täter flüchtete vom Tatort. Mit den Angaben einer Zeugin erstellte die Polizei ein Phantombild, das unter anderem im Fahndungsportal der Po­lizei im Internet unter https://polizei.nrw/fahndung/73594 abrufbar ist.

Im Übrigen liegen bislang keine hinreichend belastbaren und konkreten Hinweise auf einen oder mehrere konkrete Tatverdächtige vor.

Die Ermittlungen dauern an.“

  1. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Op­fers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Opfers und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über das Opfer nennen)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat in ihrem in der Antwort auf die Frage 1 ge­nannten Bericht mitgeteilt, dass der Geschädigte 47 Jahre alt und deutscher Staatsangehöri­ger sei. Im Hinblick auf sein Persönlichkeitsrecht wird von einer Unterrichtung über etwaige Vorstrafen des – zumindest für einen eingeschränkten Personenkreis identifizierbaren – Ge­schädigten und (insoweit womöglich einschlägige) Straftatbestände abgesehen.

  1. Wurden bei der Durchsuchung der Umgebung bzw. des Opfers Waffen sicherge­stellt? (Bitte nach Waffenart aufschlüsseln)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg und das Ministerium des Innern haben mitgeteilt, dies sei nicht der Fall gewesen.

  1. Ist die Shisha-Bar, vor der die Schießerei stattfand, schon einmal Gegenstand poli­zeilicher Ermittlungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungsanlass aufschlüs­seln)

Der in der Antwort auf die Frage 1 genannte Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Du­isburg verhält sich hierzu u. a. wie folgt:

Nach den bisherigen Ermittlungen besteht kein Bezug zwischen der Tat und der in der Nähe befindlichen Shisha-/Cocktail-Bar. […]

Nach Angaben der Kreispolizeibehörde Wesel standen in der Vergangenheit folgende poli­zeilichen Vorgänge in Zusammenhang mit der Shisha-/Cocktail-Bar:

Tatzeit:            05.11.2016, 02:50 Uhr bis 05.11.2016, 03:15 Uhr

Delikt:              Unterschlagung […]

Tatzeit:            28.01.2018, 23:00 Uhr

Delikt:              einfacher Taschendiebstahl […]

Tatzeit:            30.08.2018, 01:00 bis 31.08.2018, 06:25 Uhr

Delikt:              Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Versuch) […]

Tatzeit:            31.07.2021, 00:00:00

Delikt:              Verlustmeldung […]“

 

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