Kleine Anfrage 1508
des Abgeordneten Klaus Esser vom 10.03.2023
Schlaglochland NRW: Sind private Asphaltreparaturen machbar?
Schlaglöcher und Straßenschäden sind ein Ärgernis, wobei sie nicht nur unschön aussehen, sondern auch für Autofahrer, Motorradfahrer und natürlich auch Radfahrer in den Städten sehr gefährlich sein können. Schäden an Leib und Leben sind neben beträchtlichen Sachschäden ein zunehmendes Problem, wobei gleichzeitig das Ausmaß an Schlaglöchern im gesamten Land enorme Ausmaße annimmt und Bürger teilweise in Eigenregie beginnen Reparaturen an ihren Straßen auszuführen.1
Für Straßenreparaturen sind in der Regel staatliche Stellen und Betriebe zuständig. Ein Blick auf unsere Straßeninfrastruktur lässt aber nur noch den Schluss zu, dass Straßen.NRW und kommunale Betriebe restlos überfordert sind. Diese Situation kennen die USA schon länger, und dort haben Privatfirmen begonnen Verkehrsinfrastrukturarbeiten durchzuführen. So war Domino Pizza mit „Paving for Pizza“ im Einsatz und flickte Schlaglöcher in Texas und andernorts.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- In welchem Zeitraum beabsichtigt NRW die eskalierende Schlaglochsituation im Land in den Griff bekommen?
- Sind ergänzende Leistungen von fachfremden Konzernen, die im Anschluss mit den Reparaturen werben dürfen, eine Option für NRW?
- Welche Unternehmen werden in Nordrhein-Westfalen mit Straßenausbesserungsarbeiten betraut?
- Welche Anforderungen werden an diese Straßenbauunternehmen gestellt?
- Welche finanziellen Mittel wurden 2022 für die Ausbesserungen von Schlaglöchern durch das Land NRW aufgewendet?
Klaus Esser
1 https:// www .volksfreund.de/region/newel-buerger-bessern-gemeindestrassen-aus_aid-6296484
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1508 mit Schreiben vom 11. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- In welchem Zeitraum beabsichtigt NRW die eskalierende Schlaglochsituation im Land in den Griff bekommen?
Seit 2018 sind die Finanzmittel, die in die Erhaltung der Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich des Landes investiert wurden, stetig gestiegen, sodass die weitere Verschlechterung des Straßenzustandes aufgehalten werden konnte. Der Bericht „Zustand der Fahrbahnbefestigungen und Brücken der Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen, Ausgabe November 2021“, der in Kürze veröffentlicht wird, dokumentiert diese Entwicklung. Die weitere Verstetigung des hohen Investitionsniveaus sowie das nachhaltige Erhaltungsmanagement dient einer sukzessiven Verbesserung der Straßensubstanz.
- Sind ergänzende Leistungen von fachfremden Konzernen, die im Anschluss mit den Reparaturen werben dürfen, eine Option für NRW?
Öffentliche Aufträge dürfen nach vergabe- bzw. haushaltrechtlichen Grundsätzen nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden.
- Welche Unternehmen werden in Nordrhein-Westfalen mit Straßenausbesserungs-arbeiten betraut?
Im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen werden die Straßenausbesserungsarbeiten sowohl vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen selbst als auch von durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen beauftragte Fachunternehmen durchgeführt. Gemäß den Grundsätzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge werden diese Bauleistungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben.
- Welche Anforderungen werden an diese Straßenbauunternehmen gestellt?
Die Straßenbauunternehmen weisen bei der Angebotsabgabe gemäß geltendem Vergaberecht ihre Eignung nach. Der Eignungsnachweis umfasst unter anderem den Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, den Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und den Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Zudem wird gewährleistet, dass die zur Verwendung vorgesehenen Geräte, Materialien und Arbeitsverfahren dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
- Welche finanziellen Mittel wurden 2022 für die Ausbesserungen von Schlaglöchern durch das Land NRW aufgewendet?
Im Jahr 2022 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 4.743.502 € für (punktuelle) Sofortmaßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Landesstraßen inkl. straßenbegleitender Geh-/Radwege in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen aufgewendet.