Kleine Anfrage 1366der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 09.08.2018
Schmierereien und Graffiti durch Linksextremisten – Einordnung in der Polizeilichen Kriminalstatistik und im Verfassungsschutzbericht NRW
An zahlreichen Stellen, wie an Hauswänden, Bahnhöfen, Zügen, Stromkästen, Straßenschildern, Wahlplakaten, Parteibüros usw. finden sich Schmierereien der linken bzw. linksextremistischen Szene wie:
- ACAB (All cops are Bastards)
- ACAB in Verbindung mit ANTIFA
- FCK CPS (F… Cops)
- FCK AfD
- No Nazis – ANTIFA Area
- No Cops, No Nazis – ANTIFA
- ANTIFA Criminals
- (das Antifa Zeichen)
Durch diese Schmierereien entsteht ein erheblicher Sachschaden. An vielen Stellen machen sich Privatpersonen und die Städte nicht einmal mehr die Mühe, diese zu entfernen. Dort ist das Stadtbild erheblich gestört. Fährt man mit dem Zug durch das Ruhrgebiet oder in den Kölner Raum, entdeckt man kaum noch eine nicht verunstaltete Stelle.
Speziell, wenn sich diese Schmierereien gegen unliebsame politische Gegner richten, stellt sich die Frage nach der Zuordnung im Verfassungsschutzbericht und der Polizeilichen Kriminalstatistik.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wo und in welcher Anzahl finden sich diese Straftaten in der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik NRW?
2. Wo und in welcher Anzahl tauchen Schmierereien, die sich direkt gegen politische Gegner richten, also gegen Wahlplakate, Parteibüros, Privatwohnungen, Privatfahrzeuge im Verfassungsschutzbericht NRW auf?
3. Wo und in welcher Anzahl tauchen die Schmierereien, die sich gegen die Polizei richten, im Verfassungsschutzbericht auf?
4. Gibt es noch andere Statistiken, in denen diese Straftaten auftauchen? (bitte benennen inkl. der Fallzahlen)
Gabriele Walger-Demolsky
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 11.09.2018
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1366 mit Schreiben vom 11. September 2018 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.
Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie
- den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten
- sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden
- gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.
Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungs-zusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.
Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).
1. Wo und in welcher Anzahl finden sich diese Straftaten in der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik NRW?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Straftaten im Zusammenhang mit Graffiti als „Sachbeschädigung durch Graffiti“ statistisch erfasst. Eine Differenzierung nach politischer Motivation oder Symbolik erfolgt in der PKS nicht.
Einzelheiten zu Sachbeschädigungen durch Graffiti, die in der PKS erfasst wurden, entnehmen Sie der Anlage 1.
2. Wo und in welcher Anzahl tauchen Schmierereien, die sich direkt gegen politische Gegner richten, also gegen Wahlplakate, Parteibüros Privatwohnungen, Privatfahrzeuge im Verfassungsschutzbericht NRW auf?
3. Wo und in welcher Anzahl tauchen die Schmierereien, die sich gegen die Polizei richten, im Verfassungsschutzbericht auf?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (VSG NW) sammelt und wertet der Verfassungsschutz Informationen über Bestrebungen aus, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. Er unterrichtet die Landesregierung und den Landtag über bedeutsame Entwicklungen in ihrem Aufgabenbereich und klärt die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen und Tätigkeiten durch den Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen auf. Dabei werden Straftaten auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) unterteilt nach Phänomenbereichen und Deliktsgruppen ohne weitergehende Differenzierungen etwa nach Tatobjekten dargestellt.
Aus Seite 13 der Vorab-Textversion des Verfassungsschutzberichtes des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2017 ergibt sich, dass in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 insgesamt 6.599 (2016: 7.445) politisch motivierte Straftaten bekannt wurden, was im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 846 Delikte bzw. 11,4% bedeutet. Aus Seite 16 der Vorab-Textversion des Verfassungsschutzberichtes des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2017 ergibt sich, dass die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich der PMK-links mit 1.374 Straftaten (2016: 1.576 Straftaten) im Vergleich zum Vorjahr um 12,8% gesunken ist.
Aus Seite 13 der Vorab-Textversion des Verfassungsschutzberichtes des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2017 folgt, dass in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 in der Gesamtzahl der politisch motivierten Straftaten insgesamt 1.406 Sachbeschädigungen und damit 440 Straftaten mehr gezählt wurden als im Vorjahr.
Wie aus der Tabelle auf Seite 18 der Vorab-Textversion des Verfassungsschutzberichtes des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2017 hervorgeht, verteilt sich die Gesamtzahl der Sachbeschädigungen auf die jeweiligen Phänomenbereiche wie folgt:
„PMK-rechts“ 313 (2016: 345), „PMK-links“ 619 (2016: 459), „PMK-ausländische Ideologie“ 51 und „PMK-religiöse Ideologie“ 11. Straftaten der Phänomenbereiche „PMK-ausländische Ideologie“ und „PMK-religiöse Ideologie“ wurden bis 2016 dem Phänomenbereich „PMK-Ausländer“ zugeordnet. Dieser Kategorie wurden im Jahr 2016 insgesamt 109 Sachbeschädigungen zugeordnet. Unter „PMK-nicht zuzuordnen“ wurden 412 (2016: 53) Sachbeschädigungen erfasst.
Auf den Seiten 78 ff. der Vorab-Textversion des Verfassungsschutzberichtes des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2017 werden Aktionen und Kampagnen der Autonomen Linksextremisten beschrieben. Hier finden sich auf Seite 79 Ausführungen zu linksextremistisch motivierten Straftaten während des AfD-Wahlkampfes.
4. Gibt es noch andere Statistiken, in denen diese Straftaten auftauchen? (bitte benennen inkl. der Fallzahlen)
Über die PKS und den KPMD-PMK hinaus gibt es keine weiteren Statistiken, in denen diese Straftaten erfasst werden.
Sachbeschädigungen an Privatwohnungen und -fahrzeugen sind im KPMD-PMK nicht automatisiert auszuwerten. Eine händische Auswertung ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Von den 619 linksmotivierten Sachbeschädigungen im Jahr 2017 richteten sich 188 gegen Wahlplakate.
37 Sachbeschädigungen wurden dem Unterthema „Parteieinrichtungen/-repräsentanten“ zugeordnet, 66 dem Unterthema „Polizei“.