Schon wieder Dortmund – Drei Männer nach Messerattacke schwer verletzt! – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 957
des Abgeordneten Markus Wagner vom 05.01.2022

Schon wieder Dortmund Drei Männer nach Messerattacke schwer verletzt! Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 2. Dezember 2022, Drucksache 18/1925, auf unsere Kleine Anfrage vom 3. November 2022, Drucksache 18/1486, wurden unsere gestellten Fragen 1 und 2

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1

„Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der Opfer vor? (Bitte Vorstrafen der Opfer, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Opfer und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Opfer nennen.)“2

aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam unter anderem wie folgt beantwortet:

„Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen diese vier männlichen Personen mit libanesischer Staatsangehörigkeit, die der gefährlichen Körperverletzung verdächtig sind.

Aus Bundeszentralregisterauszügen geht hervor, dass zwei Beschuldigte nicht vorbestraft sind. Die Bundeszentralregisterauszüge der zwei weiteren Beschuldigten weisen jeweils eine Eintragung auf, und zwar jeweils wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen (darunter auch Fälle des bandenmäßigen Handeltreibens sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge), wobei einer von ihnen zugleich auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde.“3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Seit wann befinden sich die vier Beschuldigten in Deutschland?
  2. Mit welchem Aufenthaltsstatus befinden sich die vier Beschuldigten in Deutschland?
  3. Warum befinden sich die zwei Beschuldigten, die Eintragungen im Bundeszentralregister aufweisen, nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland?
  4. Wurden mittlerweile gegen die in Frage 1 erwähnten Beschuldigten aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?
  5. Wenn nein, warum nicht?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Drucksache 18/1925, S. 1.

2 Ebenda.

3 Ebenda, S. 2.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 957 mit Schreiben vom 6. Februar 2023 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Seit wann befinden sich die vier Beschuldigten in Deutschland?
  2. Mit welchem Aufenthaltsstatus befinden sich die vier Beschuldigten in Deutsch­land?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet.

Die vier Beschuldigten sind im Zeitraum 2009 – 2016 in die Bundesrepublik Deutschland ein­gereist. Von darüber hinaus gehenden Angaben wird aus Gründen des Schutzes der Persön­lichkeitsrechte abgesehen.

  1. Warum befinden sich die zwei Beschuldigten, die Eintragungen im Bundeszent-ralregister aufweisen, nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland?
  2. Wurden mittlerweile gegen die in Frage 1 erwähnten Beschuldigten aufenthaltsbe­endende Maßnahmen eingeleitet?
  3. Wenn nein, warum nicht?

Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam beantwortet.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendigung bei ausländischen Personen richten sich nach dem Aufenthaltsrecht. Aufgrund von strafrechtlichen Verurteilungen werden mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen bei ausländischen Personen auch mit Blick auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen durch die zuständigen örtlichen Ausländerbehörden ge­prüft.

 

Anfrage als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner