Schon wieder Messerattacke in Düsseldorfer Altstadt

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 400
des Abgeordneten Markus Wagner vom 02.09.2022

 

Schon wieder Messerattacke in Düsseldorfer Altstadt

In der Nacht auf Sonntag, den 10. Juli 2022, kam es laut Medienberichten1 nach einem vorangegangenen Streit zwischen einer Gruppe junger Männerund dem späteren Opfer zu einer Messerattacke auf einen 25-jährigen Mann. Der Vorfall ereignete sich in einer Bar auf der Bolkerstraße, wobei der Geschädigte derart schwere Stichverletzungen erlitt, dass er vor Ort fast verblutet wäre. Nach der Messerattacke kam es zu tumultartigen Szenen sowie Verfolgungsjagden zwischen den mutmaßlichen Tatverdächtigen und der Polizei. Mehrere Tatverdächtige wurden festgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
  2. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen)
  3. Ist die Bar, in der die Messerstecherei stattfand, und deren Umfeld schon mal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungsanlass aufschlüsseln)
  4. Wie hat sich die Einrichtung einer Waffenverbotszone auf die Qualität und Quantität der Straftaten in der Düsseldorfer Altstadt ausgewirkt?
  5. Gibt es von der Genese der Messerstecherei sowie den Verfolgungsjagden Videoaufnahmen?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-25-jaehriger-nach-messerattacke-in-der-altstadt-in-lebensgefahr_aid-72681937.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 400 mit Schreiben vom 22. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächti­gen, Vornamen eines deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeilichen Er­kenntnisse über den Tatverdächtigen nennen)

Zur Beantwortung der Frage hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 13.09.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 12.09.2022 nebst Randbericht der Generalstaatsanwältin in Hamm vom selben Tag im Wesentlichen berichtet, dass sich in den frühen Morgenstunden des 10.07.2022 ein syrischer Staatsangehöriger, ein deutscher Staatsangehöriger, zwei die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit innehabende Personen und eine weitere Person mit un­geklärter Staatsangehörigkeit in die auf der […] in Düsseldorf gelegene Gaststätte […] begeben hätten.

Dort sei es zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem in dem Lo­kal als Kellner beschäftigten Geschädigten und dem syrischen Staatsangehörigen, ei­ner die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit innehabenden Person sowie ei­nem weiteren, bisher nicht sicher identifizierten Begleiter aus der Gruppe der Gäste gekommen. Im Verlauf der weiteren Auseinandersetzung habe der syrische Staatsan­gehörige ein Messer gezogen und mit diesem in den Oberschenkel des Geschädigten gestochen und hierbei eine Oberschenkelvene durchtrennt. Nur durch eine von einem Polizeibeamten eingeleitete Rettungsmaßnahme habe das Verbluten des Geschädig­ten verhindert werden können.

Mit Verfügung vom 31.08.2022 sei das Verfahren gegen zwei heranwachsende Be­schuldigte und einen jugendlichen Beschuldigten zur Abgabe an die für die weitere Bearbeitung zuständigen Staatsanwaltschaften Arnsberg und Bochum abgetrennt und gegen einen weiteren Beschuldigten gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Er­kenntnisse zu Vorstrafen hätten jeweils nicht vorgelegen.

Mit gleicher Verfügung sei gegen den bisher nicht vorbestraften syrischen Staatsange­hörigen Anklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körper­verletzung vor dem Landgericht Dortmund erhoben worden.“

  1. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Op­fers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen)

Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

  1. Ist die Bar, in der die Messerstecherei stattfand, und deren Umfeld schon mal Ge­genstand polizeilicher Ermittlungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungs­anlass aufschlüsseln)

In der Gaststätte wurden zurückliegend mehrere Diebstahlsdelikte, vereinzelt auch Gewaltde­likte, polizeilich bekannt. Eine dezidierte Auswertung des Umfelds der Gaststätte ist mangels konkreter Angaben in der Fragestellung nicht möglich.

  1. Wie hat sich die Einrichtung einer Waffenverbotszone auf die Qualität und Quan­tität der Straftaten in der Düsseldorfer Altstadt ausgewirkt?

Die Waffenverbotszone wurde am 21.12.2021 in der Düsseldorfer Altstadt eingerichtet. Der Beobachtungszeitraum zwischen der Einführung der Waffenverbotszone und des Zeitpunkts der Fragestellung lässt keine validen Aussagen über die Auswirkung der Waffenverbotszone auf die Qualität und Quantität der Straftaten in der Düsseldorfer Altstadt zu. Zudem gab es in dem Zeitraum vor der Einführung der Waffenverbotszone diverse Einschränkungen im Zusam­menhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie; diese bezogen sich sowohl auf die dor­tigen Wirtschaftsbetriebe als auch auf deren Besucherinnen und Besucher. Durch diese Maß­nahmen war der Bereich der Altstadt nicht so stark frequentiert wie nach dem Wegfall eben­dieser Maßnahmen.

  1. Gibt es von der Genese der Messerstecherei sowie den Verfolgungsjagden Video­aufnahmen?

Zur Beantwortung der Frage hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 13.09.2022 ergänzend folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Anhand der Videoaufnahmen der in den Räumlichkeiten der Gaststätte angebrachten Kamera kann der Tatablauf entnommen werden. Die Verfolgung des syrischen Staats­angehörigen ist von einer im Außenbereich der Gaststätte befindlichen Kamera aufge­zeichnet worden.“

 

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Beteiligte:
Markus Wagner