Kleine Anfrage 878
der Abgeordneten Klaus Esser und Carlo Clemens vom 09.12.2022
Schulbusse und Fahrplan-Evaluation
Die CDU/FDP-Landesregierung hatte 2020 unter dem damaligen Verkehrsminister Wüst ein Förderprogramm über 33,5 Millionen Euro für zusätzliche Schulbusse bereitgestellt. 165 Kommunen und 16 Träger von Ersatzschulen hatten Anträge über rund 20 Millionen Euro für zusätzliche Schülerverkehre eingereicht. Die Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm gewährte eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben. Antragsteller waren Kommunen sowohl in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV als auch als Schulträger sowie Träger von Ersatz-schulen.1
Weiterführende Schulen sind auch in den Kreisen Nordrhein-Westfalens oft an zentraler Stelle zu finden. Für diese Strecken kommt meist ein Schulbus zum Einsatz, was sicherlich zweckmäßig ist, da „Elterntaxis“ auch im ländlichen Raum für unnötige Verkehrsbewegungen sorgen – gerade in morgendlichen Stoßzeiten der Berufspendler rund um die Ballungszentren.
Allerdings führt der Schulbusverkehr im ländlichen Raum mitunter auch zu beträchtlichen Kopfschütteln, wie ein Schülerbus-Beispiel aus Hückeswagen/Wermelskirchen zeigt. Dort kommt die Schulbus-Linie am Morgen bereits wenige Minuten nach 7 Uhr an der Städtischen Realschule an. Sofern es keinen stärkeren Regen oder Temperaturen deutlich unterhalb des Gefrierpunkts gibt, müssen die Schüler bis mindestens 7:45 Uhr vor verschlossenen Türen ausharren. Doch nicht nur ein täglich mehr als halbstündiges Warten minderjähriger Schutzbefohlener im Freien gibt Anlass zur Kritik, auch die Praxis auf der OVAG-Buslinie 5 zwischen Wermelskirchen und Hückeswagen wird bemängelt. Der Rücktransport der Realschüler in einem überfüllten Bus wird als unbefriedigend geschildert, so dass vorgeschlagen wird, standardmäßig ein zweites Fahrzeug nach Wermelskirchen anzubieten, das über die Ortschaft Dhünn, in der einige der gut 150 betroffenen Schüler leben, ins Stadtzentrum fährt.2
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Schulbusse sind in den NRW-Kreisen im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Antriebsart und jeweiliger Kommune/Verkehrsverbund)
- In welchem Turnus werden die Fahrpläne der Schulbusse in Nordrhein-Westfalen evaluiert?
- Wie werden Anregungen und Beschwerden zu Schulbusfahrten in Nordrhein-Westfalen erfasst?
- Wie bewertet die Landesregierung die Auslastung bzw. Frequenz der Schulbusse in den einzelnen Kreisen (insbesondere im ländlichen Raum)?
- Sieht die Landesregierung Bedarf für zusätzliche Schülerverkehre im ländlichen Raum?
Klaus Esser
Carlo Clemens
1 Htt p s : / / www. v m.nrw.de/p r e s s e /pressemitteilungen/A r c h i v-des-VM-2021 / 2021 _01 _26 _Erinnerung _ Schul bus foerderung/i n d e x.p h p
2 Htt p s : / /afd – ober berg.de/f r a k t i o n -in-hueckeswagen/ 2 0 2 2 /09/die-a f d-macht-s i c h-fuer-wermels kirchener-real schueler-in-hueckes wagen-stark/
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 878 mit Schreiben vom 5. Januar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Für den Schulweg nutzen die Schülerinnen und Schüler den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder eigens von den Schulträgern eingerichtete spezielle Fahrtangebote im freigestellten Schülerverkehr.
Der ÖPNV in Nordrhein-Westfalen ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 1 Absatz 1 ÖPNVG NRW) und als solche grundsätzlich den Kreisen und kreisfreien Städten bzw. den mittleren und großen kreisangehörigen Städten mit eigenem Verkehrsunternehmen als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe übertragen. Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV ist damit alleine Aufgabe der Kommunen (§ 3 Absatz 1 ÖPNVG NRW).
Ähnliches gilt für den freigestellten Schülerverkehr, dessen Fahrtangebote durch die Kommunen in ihrer Eigenschaft als Schulträger oder durch die Ersatzschulträger nach Bedarf bestellt werden.
Vor dem Hintergrund des von den Fragestellern konkret angesprochenen Beispiels sei daher darauf hingewiesen, dass die Oberbergische Verkehrsgesellschaft (OVAG) im Linienverkehr täglich allein bis zu 13.000 Schülerinnen und Schüler von mehr als 900 Haltestellen zu 40 weiterführenden bzw. berufsbegleitenden Schulen befördert. Hinzu kommen noch Grundschülerinnen und Grundschüler, die ebenso teilweise den Linienverkehr nutzen sowie der freigestellte Schülerverkehr im Auftrag ausgewählter Städte und Gemeinden. Die Anforderungen an die Gestaltung der Fahrpläne und Umlaufpläne ist also entsprechend komplex. Ein punktueller Eingriff in die bestehenden Strukturen, der eine einzelne Verbindung verbessert, ist nicht ohne umfangreiche Anpassungen weiterer Verbindungen möglich, die sich ggfs. nachteilig auf andere Verbindungen auswirken.
- Wie viele Schulbusse sind in den NRW-Kreisen im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Antriebsart und jeweiliger Kommune/Verkehrsverbund)
Wegen der Zuständigkeit der Kommunen für den ÖPNV als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe liegen der Landesregierung hierzu keine Informationen vor. Eine Berichtspflicht gegenüber der Landesregierung besteht nicht.
- In welchem Turnus werden die Fahrpläne der Schulbusse in Nordrhein-Westfalen evaluiert?
Die Landesregierung geht davon aus, dass die Fahrpläne nach Bedarf evaluiert werden. Eine landesseitige Vorgabe an Schul- und Aufgabenträger besteht nicht.
- Wie werden Anregungen und Beschwerden zu Schulbusfahrten in Nordrhein-Westfalen erfasst?
Die Landesregierung geht davon aus, dass die ÖPNV-Unternehmen Beschwerden im Rahmen ihres Beschwerdemanagements erfassen. Gleiches wird auch für die Schulträger in Bezug auf freigestellte Schülerverkehre gelten. Eine Meldeverpflichtung gegenüber der Landesregierung besteht nicht, weshalb der Landesregierung keine Informationen über Umfang und Inhalt möglicher Beschwerden vorliegen.
- Wie bewertet die Landesregierung die Auslastung bzw. Frequenz der Schulbusse in den einzelnen Kreisen (insbesondere im ländlichen Raum)?
Der Landesregierung liegen keine Informationen im Hinblick auf Auslastung und Frequenz der Schulbusse in den einzelnen Kreisen vor.
- Sieht die Landesregierung Bedarf für zusätzliche Schülerverkehre im ländlichen Raum?
Die Beurteilung dieser Frage obliegt den Kommunen als Aufgabenträger des ÖPNV bzw. als Schulträger.