Schulformwechsel

Kleine Anfrage
vom 19.03.2021

Kleine Anfrage 5210des Abgeordneten Helmut Seifen vom 19.03.2021

 

Schulformwechsel

Das deutsche Bildungssystem ist von einer starken Durchlässigkeit geprägt, die jedem Schüler den Besuch einer seiner Wissens- und seiner Motivationsbasis entsprechenden Schulform als Beschulungsstätte ermöglicht.

„Auf Antrag der Eltern kann die Schulform bis zum Beginn der Klasse 9 gewechselt werden. Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen jedoch in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächst höhere Klasse erreichen (§ 50 Abs. 5 SchulG).“1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Schüler der Schulform „Gymnasium“ haben einen Schulwechsel vorgenommen? (Gebeten wird um eine Auflistung nach den Schuljahren 2017, 2018 und 2019 und um Angaben zu der entsprechenden neu aufnehmenden Schulform)
  2. Wie viele Schüler der Schulform „Realschule“ haben einen Schulwechsel vorgenommen? (Gebeten wird um eine Auflistung nach den Schuljahren 2017, 2018 und 2019 und um Angaben zu der entsprechenden neu aufnehmenden Schulform)
  3. Wie viele Schüler der Schulform „Hauptschule“ haben einen Schulwechsel vorgenommen? (Gebeten wird um eine Auflistung nach den Schuljahren 2017, 2018 und 2019 und um Angaben zu der entsprechenden neu aufnehmenden Schulform)
  4. Wie viele Schüler der Schulform „Gesamtschule“ haben einen Schulwechsel vorgenommen? (Gebeten wird um eine Auflistung nach den Schuljahren 2017, 2018 und 2019 und um Angaben zu der entsprechenden neu aufnehmenden Schulform)
  5. Wie viele Schüler haben zum wiederholten Mal die Versetzung in den Schuljahren 2017, 2018 und 2019 nicht erreicht und mussten deshalb ihre Schulform wechseln?

Helmut Seifen

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/FAQ-Schulrecht-Eltern/Uebergange-Wechsel/Schulformwechsel/index.html (abgerufen am 04.03.2020).


Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5210 mit Schreiben vom 8. April 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Schüler der Schulform „Gymnasium“ haben einen Schulwechsel vorge­nommen? (Gebeten wird um eine Auflistung nach den Schuljahren 2017, 2018 und 2019 und um Angaben zu der entsprechenden neu aufnehmenden Schulform)
  2. Wie viele Schüler der Schulform „Realschule“ haben einen Schulwechsel vorge­nommen? (Gebeten wird um eine Auflistung nach den Schuljahren 2017, 2018 und 2019 und um Angaben zu der entsprechenden neu aufnehmenden Schulform)
  3. Wie viele Schüler der Schulform „Hauptschule“ haben einen Schulwechsel vorge­nommen? (Gebeten wird um eine Auflistung nach den Schuljahren 2017, 2018 und 2019 und um Angaben zu der entsprechenden neu aufnehmenden Schulform)
  4. Wie viele Schüler der Schulform „Gesamtschule“ haben einen Schulwechsel vor­genommen? (Gebeten wird um eine Auflistung nach den Schuljahren 2017, 2018 und 2019 und um Angaben zu der entsprechenden neu aufnehmenden Schulform)

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die erfragten Angaben können der Tabelle 8.9 der Veröffentlichung „Das Schulwesen in Nord­rhein-Westfalen aus quantitativer Sicht 2019/20“ entnommen werden. Diese wird unter folgen­dem Link bereitgestellt: https://www.schulministerium.nrw/ministerium/service/schulstatistik/amtliche-schuldaten

  1. Wie viele Schüler haben zum wiederholten Mal die Versetzung in den Schuljahren 2017, 2018 und 2019 nicht erreicht und mussten deshalb ihre Schulform wech­seln?

Statistische Angaben hierzu liegen dem Ministerium für Schule und Bildung nicht vor.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Helmut Seifen