Schulprüfungen für Migranten und deutsche Schüler nach zweierlei Maß?

Kleine Anfrage
vom 12.04.2018

Kleine Anfrage 961
des Abgeordneten Helmut Seifen AfD

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Im Internet kursiert ein zweiseitiges Dokument mit dem Briefkopf des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, bei dem der Eindruck entsteht, dass es sich um ein „geleaktes“ Dokument handelt.

Gerichtet ist der Erlass mit Datum vom 28. Oktober 2015 an die Berufsschulen des Landes zum Thema „Leistungserhebung und Notengebung in der Jahrgangsstufe 10 für Schülerinnen wie Schüler, die erst kürzlich aus dem Ausland zugezogen sind“. Aus ihm geht hervor, dass von der bayerischen Landesregierung im Berufsschulbereich die Einführung von Prüfungskriterien nach zweierlei Maß erlassen worden sei. So heißt es in dem von einem Ministerialdirigenten gezeichnetem Erlass, der den Eingangsstempel einer Berufsschule in Landshut trägt:

„Das Staatsministerium ist bemüht, für diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern Prüfungsformate und Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln, die einen erfolgreichen Abschluss der Berufsschule ermöglichen und gewährleisten, dass eine zutreffende Bewertung der erworbenen Kompetenzen und gezeigten fachlichen Leistungen unter Berücksichtigung des sprachlichen Rückstandes gesichert ist. Im Vorgriff dazu ergeht für die Leistungserhebung und Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler, die bei Aufnahme in die Fachklassen oder bei Eintritt in das Berufsschuljahr nicht länger als 48 Monate ihren gewöhnlichen Aufenthalt erstmals in einem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz begründet haben, in dem Deutsch Amtssprache ist, folgende Regelung:

Die betreffenden Schülerinnen und Schüler absolvieren die Leistungserhebungen in der gleichen Form wie die übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse; es liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft, ob entsprechend der Art der Leistungserhebung den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für die Bearbeitung eingeräumt wird – bis zu 25 Prozent der Arbeitszeit. Die Leistungserhebungen werden regulär korrigiert, jedoch nicht benotet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten kein Zwischenzeugnis, dieses wird ersetzt durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch… Auch das Jahreszeugnis wird keine Noten enthalten, sondern noch zu entwickelnde verbalisierende Beschreibungen des Leistungsstandes bzw. der Lernfortschritte. Diese verbalisierenden Beschreibungen sowie ein angepasstes Zeugnismuster werden den Schulen rechtzeitig per KMS mitgeteilt“1.

1https://www.schulberatung.bayern.de/imperia/md/content/schulberatung/pdfndb/infoblaetter/iallgemeinegrundlagen/bs_10_leistungserhebungen_migration.pdf

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung verschiedene Prüfungskriterien für unterschiedliche Schülergruppen?
  2. Werden Schulprüfungen in Nordrhein-Westfalen für Migranten und deutsche Schüler nach zweierlei Maß durchgeführt? (Bitte benennen Sie die entsprechenden Regelungen des Ministeriums)
  3. Liegen den Schulbehörden Beschwerden über die Anwendung unterschiedlicher Leistungs- oder Prüfungskriterien vor?
  4. Welche Informationen liegen die Landesregierung über unterschiedliche Leistungskriterien im Schulbereich aus anderen Bundesländern vor?
  5. Plant die Landesregierung entsprechende Regelungen?

Helmut Seifen

Beteiligte:
Helmut Seifen