Kleine Anfrage 540
des Abgeordneten Andreas Keith AfD
In Nordrhein-Westfalen ist im vergangenen Jahr ein Schaden von mindestens 189,6 Millionen Euro durch Schwarzarbeit entstanden. Wie der Zoll der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, könnte die Dunkelziffer jedoch höher liegen. „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung spielen sich im Verborgenen ab“, sagte ein Sprecher.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015 und 2016 ein Verfahren wegen Verdacht auf illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und Delikt)
- Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 ein Verfahren wegen Verdacht auf illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und Delikt)
- Wie hoch war die festgestellte Schadenssumme durch Schwarzarbeit in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017?
- Wie viele Bußgelder in den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden jeweils mit welcher Gesamthöhe verhängt?
1 http://www.sueddeutsche.de/news/karriere/arbeitsmarkt—bonn-190-millionen-euro-schaden-durch-schwarzarbeit-in-nrw-dpa.urn-newsm l-dpa-com-20090101-170615-99-855497
Andreas Keith
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:
Vorbemerkung der Landesregierung
Die politische und strategische Steuerung der für die Schwarzarbeits-bekämpfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständigen Zollverwaltung obliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Das BMF hat zu den Fragen Stellung bezogen. Die Antworten sind dieser Stellungnahme entnommen. Der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen liegen zu den Fragestellungen darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor.
- Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015 und 2016 ein Verfahren wegen Verdacht auf illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Mindestlohn-verstöße eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und Delikt)
- Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 ein Verfahren wegen Verdacht auf illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und Delikt)
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
In der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) ist die Auswertung der Anzahl der Tatverdächtigen nicht vorgesehen. Statistisch erfasst wird die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Eine Aufschlüsselung nach Alter und Nationalität ist ebenfalls nicht vorgesehen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die in Nordrhein-Westfalen eingeleiteten Ermittlungsverfahren (Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren) wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch, Mindestlohnverstöße und sonstige illegale Beschäftigung (illegale Ausländerbeschäftigung und illegale Arbeitnehmerüberlassung) nach Delikten dargestellt, soweit die FKS dafür zuständig ist.
Eingeleitete Ordnungswidrigkeiten- verfahren |
2015 | 2016 | 1. Halbjahr
2017 |
§ 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II | – | – | 16 |
§ 63 Abs. 1 Nr. 7 SGB II
(inkl. Nr. 6 gültig bis 31.7.2016) |
265 | 182 | 106 |
§ 404 Abs. 2 Nr. 26 SGB III | 29 | 28 | 13 |
§ 404 Abs. 2 Nr. 27 SGB III | 458 | 293 | 204 |
§ 8 Abs. 1 Nr. 1b SchwarzArbG | 6 | 3 | 0 |
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG | 3 | 0 | 0 |
Summe Leistungsmissbrauch | 761 | 506 | 339 |
Lohnuntergrenze § 16 Abs. 1 Nr. 7b AÜG | 22 | 24 | 20 |
Mindestlohn § 23 Abs. 1 Nr. 1 AEntG | 332 | 318 | 173 |
Mindestlohn § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG | 93 | 240 | 236 |
Summe Mindestlohnverstöße | 447 | 582 | 429 |
§ 404 (2) Nr. 3 SGB III | 449 | 495 | 318 |
§ 404 (2) Nr. 4 SGB III | 354 | 402 | 304 |
§ 404 (1) SGB III | 2 | 2 | 0 |
§98 (3) Nr. 1 AufenthG | 10 | 9 | 5 |
§ 16 (1) Nr. 1 AÜG | 55 | 57 | 44 |
§ 16 (1) Nr. la AÜG | 66 | 64 | 40 |
§ 16 (1) Nr. lb AÜG (Verl.) | 11 | 14 | 7 |
§ 16 (1) Nr. lb AÜG (Entl.) | 10 | 11 | 7 |
§ la AÜG § 16 (1) Nr. 2a AÜG | 1 | 0 | 0 |
Summe sonstige illegale Beschäftigung | 958 | 1054 | 725 |
Eingeleitete Strafverfahren | 2015 | 2016 | 1. Halbjahr
2017 |
§ 263 StGB | 19.691 | 20.077 | 11.212 |
§ 9 SchwarzArbG | 0 | 0 | 1 |
Summe Leistungsmissbrauch | 19.691 | 20.077 | 11.213 |
§ 10 (1) SchwarzArbG | 2 | 5 | 5 |
§ 11 (1) SchwarzArbG | 4 | 0 | 0 |
§ 15 (1) AÜG | 2 | 4 | 1 |
Summe sonstige illegale Beschäftigung | 8 | 9 | 6 |
- Wie hoch war die festgestellte Schadenssumme durch Schwarz-
arbeit in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017?
Die in Nordrhein-Westfalen durch die FKS aufgedeckten Schadens-summen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.
2015 | 2016 | 1. Halbjahr 2017 | ||||
Schadenssumme Ordnungswidrigkeiten | 3.212.583€ | 5.341.561€ | 1.888.072€ | |||
Schadenssumme Strafverfahren | 171.505.228€ | 164.927.021€ | 104.781.822€ | |||
Schadenssumme gesamt | 174.717.811€ |
170.268.582€ |
106.669.894€ |
- Wie viele Bußgelder in den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden jeweils mit welcher Gesamthöhe verhängt?
Die in Nordrhein-Westfalen von der FKS verhängten Geldbußen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.
2015 | 2016 | 1. Halbjahr 2017 | |||
Summe Geldbußen, Verwar-nungsgelder, Ver-fallbeträge | 8.232.847€ | 9.257.784€ | 4.752.606€ |
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Josef Laumann