Schwarzarbeit in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 13.11.2017

Kleine Anfrage 540
des Abgeordneten Andreas Keith AfD

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In Nordrhein-Westfalen ist im vergangenen Jahr ein Schaden von mindestens 189,6 Millionen Euro durch Schwarzarbeit entstanden. Wie der Zoll der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, könnte die Dunkelziffer jedoch höher liegen. „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung spielen sich im Verborgenen ab“, sagte ein Sprecher.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015 und 2016 ein Verfahren wegen Verdacht auf illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und Delikt)
  2. Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 ein Verfahren wegen Verdacht auf illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und Delikt)
  3. Wie hoch war die festgestellte Schadenssumme durch Schwarzarbeit in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017?
  4. Wie viele Bußgelder in den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden jeweils mit welcher Gesamthöhe verhängt?

1 http://www.sueddeutsche.de/news/karriere/arbeitsmarkt—bonn-190-millionen-euro-schaden-durch-schwarzarbeit-in-nrw-dpa.urn-newsm l-dpa-com-20090101-170615-99-855497

Andreas Keith

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung

Die politische und strategische Steuerung der für die Schwarzarbeits-bekämpfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständigen Zollverwaltung obliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Das BMF hat zu den Fragen Stellung bezogen. Die Antworten sind die­ser Stellungnahme entnommen. Der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen liegen zu den Fragestellungen darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor.

  1. Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015 und 2016 ein Verfahren wegen Verdacht auf illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Mindestlohn-verstöße eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationa­lität und Delikt)
  2. Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 ein Verfahren wegen Verdacht auf illegale Beschäf­tigung, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße einge­leitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und Delikt)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollver­waltung (FKS) ist die Auswertung der Anzahl der Tatverdächtigen nicht vorgesehen. Statistisch erfasst wird die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Eine Aufschlüsselung nach Alter und Nationalität ist ebenfalls nicht vorgesehen.

In der nachfolgenden Tabelle sind die in Nordrhein-Westfalen eingeleite­ten Ermittlungsverfahren (Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren) wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch, Mindestlohnverstöße und sonstige illegale Beschäftigung (illegale Ausländerbeschäftigung und illegale Arbeitnehmerüberlassung) nach Delikten dargestellt, soweit die FKS dafür zuständig ist.

Eingeleitete Ordnungswidrigkeiten-
verfahren
2015 2016 1. Halbjahr

2017

§ 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II 16
§ 63 Abs. 1 Nr. 7 SGB II

(inkl. Nr. 6 gültig bis 31.7.2016)

265 182 106
§ 404 Abs. 2 Nr. 26 SGB III 29 28 13
§ 404 Abs. 2 Nr. 27 SGB III 458 293 204
§ 8 Abs. 1 Nr. 1b SchwarzArbG 6 3 0
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG 3 0 0
Summe Leistungsmissbrauch 761 506 339
Lohnuntergrenze § 16 Abs. 1 Nr. 7b AÜG 22 24 20
Mindestlohn § 23 Abs. 1 Nr. 1 AEntG 332 318 173
Mindestlohn § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG 93 240 236
Summe Mindestlohnverstöße 447 582 429
§ 404 (2) Nr. 3 SGB III 449 495 318
§ 404 (2) Nr. 4 SGB III 354 402 304
§ 404 (1) SGB III 2 2 0
§98 (3) Nr. 1 AufenthG 10 9 5
§ 16 (1) Nr. 1 AÜG 55 57 44
§ 16 (1) Nr. la AÜG 66 64 40
§ 16 (1) Nr. lb AÜG (Verl.) 11 14 7
§ 16 (1) Nr. lb AÜG (Entl.) 10 11 7
§ la AÜG § 16 (1) Nr. 2a AÜG 1 0 0
Summe sonstige illegale Beschäftigung 958 1054 725

 

Eingeleitete Strafverfahren 2015 2016 1. Halbjahr

2017

§ 263 StGB 19.691 20.077 11.212
§ 9 SchwarzArbG 0 0 1
Summe Leistungsmissbrauch 19.691 20.077 11.213
§ 10 (1) SchwarzArbG 2 5 5
§ 11 (1) SchwarzArbG 4 0 0
§ 15 (1) AÜG 2 4 1
Summe sonstige illegale Beschäftigung 8 9 6

 

  1. Wie hoch war die festgestellte Schadenssumme durch Schwarz-
    arbeit in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017?

Die in Nordrhein-Westfalen durch die FKS aufgedeckten Schadens-summen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.

2015 2016 1. Halbjahr 2017
Schadenssumme Ordnungswidrig­keiten 3.212.583€   5.341.561€   1.888.072€  
Schadenssumme Strafverfahren 171.505.228€   164.927.021€   104.781.822€  
Schadenssumme gesamt 174.717.811€
170.268.582€
  106.669.894€  

 

  1. Wie viele Bußgelder in den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden jeweils mit welcher Gesamthöhe verhängt?

Die in Nordrhein-Westfalen von der FKS verhängten Geldbußen erge­ben sich aus der nachfolgenden Tabelle.

2015 2016 1. Halbjahr 2017
Summe Geld­bußen, Verwar-nungsgelder, Ver-fallbeträge 8.232.847€   9.257.784€ 4.752.606€

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Josef Laumann

Beteiligte:
Andreas Keith