Schwere Körperverletzung in Münster – Wer waren die Täter?

Kleine Anfrage
vom 22.11.2023

Kleine Anfrage 2912

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Schwere Körperverletzung in Münster Wer waren die Täter?

Am Abend des Freitag, den 13. Oktober 2023, kam es auf der Schillerbrücke in Münster zu einer schweren Körperverletzung. Nach aktuellem Ermittlungsstand soll ein 49-jähriger Münsteraner mit seinem Fahrrad gegen 8:20 Uhr aus Richtung Münster gekommen sein, als plötzlich auf der Brücke ein Auto neben dem Radfahrer anhielt. Danach sei der Mann von seinem Fahrrad gestoßen worden und durch einen hinzugekommenen Fußgänger angegriffen und schwer verletzt worden. Das Fahrzeug sei daraufhin in Richtung Gremmendorf und der Passant in Richtung des Hafens geflohen. Im Anschluss wurde das Opfer zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht.1

Zeugen haben den Angreifer, der zu Fuß unterwegs war, als 1,75 bis 1,80 Meter groß mit einem großen lockigen Zopf beschrieben. Er soll einen hellen Pullover getragen haben. Nun hofft die Polizei durch das Mitwirken von Zeugen weitere Informationen erhalten zu können.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie viele Gewaltdelikte gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Münster? (Bitte nach Jahr sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  3. Wie viele dieser Delikte fanden auf öffentlichen Plätzen statt? (Bitte nach Jahr sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Bei wie vielen der seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW begangenen Gewaltdelikte konnten die Täter auch im Nachhinein nicht ermittelt werden? (Bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln.)
  5. Wie viele der seit 2015 bis heute pro Jahr in Münster begangenen Gewaltdelikte wurden von mehreren Tätern begangen? (Bitte nach Jahr sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

MMD18-6864

 

1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11187/5627404.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2912 mit Schreiben vom 4. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen. Sie wird nach bundeseinheitlich jährlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlun­gen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.

Der Begriff „Gewaltdelikte“ ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht definiert. Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 werden daher der Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ sowie der Straftatenschlüssel „224000 (vorsätzlich einfache) Körperverletzung §223 StGB“ im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Münster ausgewertet.

Der Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die nachstehenden Straftatenschlüssel:

  • 010000 Mord
  • 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen
  • 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge
  • 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff
    auf Kraftfahrer
  • 221000 Körperverletzung mit Todesfolge
  • 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung,
    Verstümmelung weiblicher Genitalien
  • 233000 Erpresserischer Menschenraub
  • 234000 Geiselnahme
  • 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr
  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Münster hat dem Ministerium der Justiz am 04.12.2023 un­ter anderem berichtet, dass der Geschädigte am 13.10.2023 die Brückenauffahrt der Schiller­straße am Dortmund-Ems-Kanal in Münster stadtauswärts mit dem Fahrrad befahren habe. Dicht neben dem am linken Straßenrand fahrenden Geschädigten sei ein kleiner Pkw gefah­ren. Sodann habe der Pkw unvermittelt einen Schlenker nach links ausgeführt, wodurch der Geschädigte zu Boden gestürzt sei. Im Anschluss habe der Pkw zunächst kurz angehalten, sich sodann jedoch zügig entfernt. Es sei ein Fußgänger hinzugekommen, der den auf dem Boden liegenden Geschädigten in den Brust- und Bauchbereich geschlagen und ggfs. auch mehrfach getreten habe. Als der Beschuldigte bemerkt habe, dass Zeugen auf das Ereignis aufmerksam geworden seien, sei er geflüchtet. Die Täter haben bisher – mangels weiterer Ermittlungsansätzen – nicht ermittelt werden können.

  1. Wie viele Gewaltdelikte gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Münster? (Bitte nach Jahr sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Der nachfolgenden Tabelle bitte ich – aufgeschlüsselt nach den Berichtsjahren 2015 bis 2022 – die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle der Gewaltdelikte zu entnehmen:

Polizeipräsidium Münster

Anzahl bekannt gewordener Fälle

Schlüs-selzahl Straftat Berichtsjahr
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
  Straftaten insgesamt gemäß Auswertekom­plex 2170 2437 2455 2336 2333 2225 2200 2798
224000 (Vorsätzl.einfache) Körperverletzung  § 223 StGB 1456 1584 1654 1595 1552 1517 1407 1776
892000 Gewaltkriminaität 714 853 801 741 781 708 793 1022

 

  1. Wie viele dieser Delikte fanden auf öffentlichen Plätzen statt? (Bitte nach Jahr sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik zu detaillierten Tatörtlichkeiten sind erst ab dem Berichtsjahr 2018 möglich. Für die Auswertung sind folgende Katalogwerte herangezogen worden:

  • Straße, Platz innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Straße, Platz außerhalb geschlossener Ortschaften

Der nachfolgenden Tabelle bitte ich – aufgeschlüsselt nach den Berichtsjahren 2018 bis 2022 – die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle der Gewaltdelikte, die mit den vorgenannten Tatörtlichkeiten an die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen übermittelt wurden, zu entnehmen:

Polizeipräsidium Münster

Anzahl bekannt gewordener Fälle mit der Tatörtlichkeit „Straße, Platz innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften“

Schlüs- selzahl Straftat Berichtsjahr
2018 2019 2020 2021 2022
  Straftaten insgesamt gemäß Auswertekomplex 783 718 563 536 802
224000 (Vorsätzlich einfache) Körperverletzung § 223 StGB 481 427 346 278 446
892000 Gewaltkriminalität 302 291 217 258 356

 

  1. Bei wie vielen der seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW begangenen Gewaltdelikten konnten die Täter auch im Nachhinein nicht ermittelt werden? (Bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln.)

Die Beantwortung der Frage wäre nur durch eine umfangreiche Sonderauswertung möglich, welche innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist, da in der Polizeilichen Kriminalstatistik automatisiert kein konkreter Bezug des einzelnen Falls zu einer Klärung hergestellt werden kann.

Hilfsweise wird in der nachfolgenden Tabelle – aufgeschlüsselt nach den Berichtsjahren 2015 bis 2022 – die Differenz zwischen den bekannt gewordenen Fällen und den aufgeklärten Fällen im jeweiligen Berichtsjahr berechnet. Klärungen von Fällen werden dabei im jeweiligen Berichtsjahr erfasst, auch wenn die Tat selbst bereits als ungeklärte Tat in den Vorjahren erfasst wurde. Die Zahlen bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Land Nordrhein-Westfalen

Differenz zwischen den bekannt gewordenen Fällen und den aufgeklärten Fällen im jeweiligen Berichtsjahr

Schlüssel- zahl Straftat Berichtsjahr
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
  Straftaten insgesamt gemäß Auswerte­komplex 21805 23062 21436 20400 20010 18880 17501 24367
224000 (Vorsätzlich  einfache) Körper-verletzung      § 223 StGB 8412 9431 9171 9079 9102 8719 8125 11297
892000 Gewalt- kriminalität 13393 13631 12265 11321 10908 10161 9376 13070

 

  1. Wie viele der seit 2015 bis heute pro Jahr in Münster begangenen Gewaltdelikte wurden von mehreren Tätern begangen? (Bitte nach Jahr sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Zur Beantwortung dieser Frage wurden ausschließlich Fälle ausgewertet,

in denen das Fallmerkmal „Tatverdächtiger alleinhandelnd“ mit dem Merkmalsinhalt „Nein“ erfasst wurde.

Der nachfolgenden Tabelle bitte ich – aufgeschlüsselt nach den Berichtsjahren 2015 bis 2022 – die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle, bei denen der Tatverdächtige nicht allein gehandelt hat, zu entnehmen:

Polizeipräsidium Münster

Anzahl bekannt gewordener aufgeklärter Fälle mit einem Fallmerkmal „Tatverdächtiger alleinhandelnd“ mit dem Merkmalsinhalt „Nein“

Schlüs- selzahl Straftat Berichtsjahr
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
  Straftaten insgesamt gemäß Auswer­tekomplex 585 628 660 639 667 517 413 527
224000 (Vorsätzliche einfache) Körper-verletzung § 223 StGB 294 292 346 352 330 217 125 166
892000 Gewaltkriminalität 291 336 314 287 337 300 288 361

 

MMD18-7593

Beteiligte:
Markus Wagner