Schwerte: Syrische Bande sticht 18-Jährigen nieder – Lebensgefahr

Kleine Anfrage
vom 17.03.2025

Kleine Anfrage 5271

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Schwerte: Syrische Bande sticht 18-Jährigen nieder Lebensgefahr

Am Donnerstagabend, den 23. Januar 2025, kam es in der Innenstadt von Schwerte zu einem Großeinsatz der Polizei. Drei junge Männer hatten dort einen jungen Rumänen mit einem Messer angegriffen und ihm mehrmals in den Rücken gestochen, bis das Opfer blutüberströmt zusammenbrach. Das 18 Jahre alte Opfer wurde vor Ort von einem Notarzt erstversorgt und anschließend mit lebensgefährlichen Verletzungen in einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik nach Bochum geflogen. Die mutmaßlichen Täter stammen nach Bild-Informationen aus Syrien. Es handelt sich dabei um den 26 Jahre alten T., den 24 Jahre alten A. und den erst 15 Jahre alten A.. Nach der verübten Tat versuchten die Tatverdächtigen zu flüchten, wurden jedoch von Polizeibeamten gestoppt und festgenommen.1

Bereits am Nachmittag soll es aus einem „nichtigem Anlass“ zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Teenagern gekommen sein, wie ein Sprecher der Polizei mitteilte. „Dabei soll ein 18-Jähriger auf einen 15-Jährigen eingeschlagen und ihn leicht verletzt haben. Das jüngere Opfer zeigte den 18-Jährigen daraufhin bei der Polizei an. […] Gegen 18:40 Uhr erkannte der 15-Jährige seinen Kontrahenten wieder. Gemeinsam mit seinem Bruder (24) und einem weiteren Mann ging der Teenager auf den 18-Jährigen los.“ Dieser wurde mit mehreren Schlägen traktiert, „versuchte zu flüchten und rannte in Richtung eines Streifenwagens, der zufällig vor Ort war. Doch der 15-Jährige war schneller – und stach mehrfach mit einem Messer zu! Vor den Augen der Polizei brach der 18-Jährige zusammen. […] Wie die Polizei später mitteilte, erließ ein Haftrichter des Amtsgerichts Hagen einen Haftbefehl gegen den Jugendlichen. Der 15-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft. Auch die anderen beiden Männer kamen in Gewahrsam.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Wurden respektive werden die Tatverdächtigen bereits als Intensivtäter geführt?
  5. Wurden oder werden gegen die Tatverdächtigen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?

Markus Wagner

 

MMD18-13090

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/juengster-angreifer-erst-15-lebensgefahr-syrer-bande-sticht-18-jaehrigen-nieder-679343d4dcdce76d330029b2.

2 Vgl. https://www.derwesten.de/region/schwerte-messer-fussgaengerzone-polizei-attacke-id301336814.html.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5271 mit Schreiben vom 10. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Hagen hat mir unter dem 20.03.2025 nebst Randbericht des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 21.03.2025 zum Sachstand des angesprochenen Verfahrens im Wesentlichen berichtet, gegen die drei Tatverdächtigen sei Anklage wegen ge­meinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung – gegen einen der Angeschuldigten in Tateinheit mit versuchtem Totschlag – erhoben worden. Über die Eröffnung des Hauptver­fahrens sei noch nicht entschieden.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte. Bis zu ei­ner rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Die wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung angeschuldigten Tat­verdächtigen sind jeweils in einem Fall, der auch wegen tateinheitlich begangenen versuchten Totschlags angeschuldigte Tatverdächtige ist in vier Fällen wegen des Verdachts der Bege­hung vorsätzlicher einfacher Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deut­schen Tatverdächtigen nennen.)

Die Tatverdächtigen besitzen die syrische Staatsangehörigkeit.

  1. Wurden respektive werden die Tatverdächtigen bereits als Intensivtäter geführt?

Die Tatverdächtigen werden nicht als Intensivtäter geführt.

  1. Wurden oder werden gegen die Tatverdächtigen aufenthaltsbeendende Maßnah­men eingeleitet?

Im Rahmen der Asylverfahren der Tatverdächtigen wurde einer Person durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Flüchtlingsstatus, den zwei weiteren Personen sub-sidiärer Schutz zuerkannt. Die zuständigen unteren Ausländerbehörden prüfen derzeit die An­regung der Einleitung eines Aufhebungsverfahrens durch das BAMF.

 

MMD18-13453

Beteiligte:
Markus Wagner