Antragder Fraktion vom 18.06.2019
Schwimmflächen und Schwimmangebote ausweiten. Ertrinken verhindern.
I. Ausgangslage
Das Thema „Schwimmfähigkeit“ tritt jeden Sommer wieder in den Fokus allgemeiner Aufmerksamkeit: zunehmend erschrecken Nachrichten, in denen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen berichtet wird, die aufgrund mangelhafter oder nicht vorhandener Schwimmfähigkeit ertrinken.1
In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Bäder laut einer Studie der Universität Wuppertal in den Jahren von 2000 bis 2015 um 230 Bäder zurückgegangen.2 Schwimmen zu können ist aber eine wichtige, im Ernstfall sogar überlebenswichtige Grundfähigkeit. Laut Forsa-Umfrage sind heutzutage 60 % der Grundschüler keine sicheren Schwimmer – diese Zahl ist alarmie-rend.3
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat deshalb sogar zu einer Petition aufgerufen: „Rettet die Bäder! Schwimmbadschließung stoppen!“4 Das sichere Schwimmen eröffnet dabei den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl von Aktivitäten in Bezug auf den Wassersport und Sportarten am Wasser. Dabei sind die Erfahrungen im und am Wasser in Verbindung mit Sport- und Freizeitmöglichkeiten eine Bereicherung für jeden Menschen in jedem Alter. Deshalb sollte es Ziel in NRW sein, dass alle Menschen in Nordrhein-Westfalen ausreichende Schwimmflächen und Schwimmangebote zur Verfügung stehen.
Regelmäßige Erhebungen der DLRG zeigen jedoch eine gegensätzliche Tendenz. Allein in NRW sind 63 Menschen im Jahre 2018 ertrunken. Damit steht NRW mit diesem traurigen Wert auf Platz zwei hinter Bayern.5
Seit kurzem gibt es eine einheitliche Definition des Begriffs „Schwimmfähigkeit“. Die DLRG, Schwimmverbände und die Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich dabei auf folgende Definition geeinigt: „Bundesweit gilt als sicherer Schwimmer, wer die Disziplinen des Jugend-schwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer) erfüllen kann.“6 Während Anfang der 1990er nur 10 Prozent aller Kinder nicht schwimmen konnten, sind es inzwischen rund 60 Prozent der Grundschülerinnen und Grundschüler, die im Alter von zehn Jahren nicht sicher schwimmen und sich nicht alleine über Wasser halten können. Dabei sind die Gründe für die abnehmende Schwimmfähigkeit vielschichtig. Ursachen sehen die Experten vor allem in fehlenden Schwimmflächen, langen Anfahrtszeiten, unzureichendem Schwimmunterricht und im veränderten Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger.7 Eins der größten Probleme beginnt schon im Kindesalter, denn jede vierte Grundschule hat keinen Zugang zu einem Schwimmbad. Auch der Landessportbund NRW sieht das Bädersterben in NRW als „eine gefährliche Entwicklung“ an.8
Dem Schwimmunterricht in der Schule kommt eine besondere Bedeutung zu. Aber gerade auch die Möglichkeiten zu außerschulischem Unterricht bzw. die Angebote für Familien und für Kinder vor dem Eintritt in die Grundschule sind in NRW zurzeit mehr als ausgereizt. Experten betonen die Notwendigkeit einer schon früh im Vorschulalter ansetzenden Wassergewöhnung und dem regelmäßigen Üben der Schwimmfähigkeit.9 Gerade die Kleinsten erinnern sich ganz automatisch an die geborgene Zeit im Mutterleib und fühlen sich deswegen im Wasser wohl. Das professionell angeleitete Erlebnis beim Babyschwimmen vermag zudem die Eltern-Kind-Beziehung emotional zu festigen. Dabei ist die Gewöhnung ans Wasser schon ab einem Alter von 3 Monaten möglich.10
Auch wenn es normalerweise die Aufgabe der Eltern und der Familie ist, ihren Kindern das Erlernen des Schwimmens zu ermöglichen, ist das oftmals aus familiären, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht im erforderlichen Maße möglich. Laut der KiGGS-Studie des Robert-Koch-Instituts erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, nicht richtig schwimmen zu lernen, wenn der soziale Status der Familie niedrig ist oder sie einen Migrationshintergrund hat.11 Umso wichtiger ist es, einen hinreichenden Schwimmunterricht zu gewährleisten.
Voraussetzung für schulischen und außerschulischen Schwimmunterricht ist eine ausreichende Infrastruktur in erreichbarer Nähe. Die Schließung von Schwimmbädern und die Umwandlung von klassischen Sportbädern hin zu Spaßbädern haben einen großen negativen Effekt auf die Schwimmausbildung. Immer mehr Kommunen sind nicht mehr in der Lage, ihre Schwimmbäder zu finanzieren und damit zu erhalten.
Ohne geeignete Sportstätten in vertretbarer Entfernung zur Schule und ohne entsprechend geschultes Lehrpersonal in ausreichender Zahl kann allerdings kein flächendeckender Schwimmunterricht stattfinden. Dabei kann das Programm „Moderne Sportstätte 2022“ nur ein Anfang sein. Das Programm bietet bei weitem nicht den nötigen Umfang, um ausreichend Mittel für den Erhalt von Schwimmbädern zur Verfügung zu stellen.12
Auch die Fördermöglichkeiten aus dem Programm „Gute Schule 2020“, den Pauschalen aus dem GFG und den Kapiteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes stellen den Kommunen augenscheinlich nicht genügend Mittel zur Verfügung, um die Infrastruktur im Sport und besonders im Schwimmsport zu erhalten.13
II. Der Landtag stellt fest,
1. dass die finanziellen Mittel für die Sportstätteninfrastruktur und besonders für den Schwimmsport- und Schwimmunterricht nicht ausreichen.
2. dass der Schwimmsport- und Schwimmunterricht in dem jetzigen Umfang nicht ausreichen, um die Schwimmfähigkeit aller Bürger und Bürgerinnen zu gewährleisten.
3. dass vorhandene Schwimmstätten erhalten werden und weitere Schwimmbäder zu schaffen sind.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. einen Lagebericht zu den vorhandenen Bädern in NRW als Übersicht der vorhandenen Schwimmbäder (mit baulichem Zustand) zu geben und auf den Erkenntnissen aufbauend in Zusammenarbeit mit den Kommunen und den Organisationen im Landessport ein Konzept zur Sanierung und Unterhaltung von Schwimmbädern zu erarbeiten, welches den Bestand der Schwimmbäder sichert;
2. durch die Einführung eines Förderprogramms ausschließlich für Schwimmbäder die Kommunen vor allem im ländlichen Raum in die Lage zu versetzen, dauerhaft eine Schwimmbadinfrastruktur auch durch interkommunale Zusammenarbeit vorhalten zu können, sodass die Anfahrtswege für jeden Bürger zumutbar bleiben;
3. mit Vertretern von Kita-Trägern, Schwimmverbänden, Kommunen und Elternverbänden den Bedarf für Angebote zum Schwimmenlernen im Vorschulbereich zu eruieren und bei Bedarf ein Konzept zu erarbeiten mit dem Ziel, durch Kooperationen mit Wasserrettungs-organisationen sowie Fortbildungsangeboten für Erzieherinnen und Erzieher Wassergewöhnung bereits im Kita-Bereich zu ermöglichen und über das Verhalten und die Gefahren am Wasser zu informieren;
4. bei den Stadt- und Kreissportbünden „Runde Tische“ mit Kommunen, Badbetreibern, Schwimmvereinen und Rettungsorganisationen sowie Kitas und Schulen anzuregen, in denen örtlich tragfähige Konzepte entwickelt werden;
5. weiterhin Eltern mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sensibilisieren, wie wichtig es ist, dass alle ihre Kinder schwimmen lernen.
6. einen Entwicklungsbericht der Schwimmstätten in NRW bis 2021 zu erarbeiten, wie viele Schwimmstätten geschlossen wurden, wie viele in Spaßbäder umgebaut und wie viele Spaßbäder in dieser Zeit neu gebaut wurden. Des Weiteren soll der Bericht enthalten, ob an diesen noch vorhandenen Standorten Schwimmunterricht angeboten wird und welche Institutionen die Schwimmflächen nutzen.
Andreas Keith
Sven Tritschler
Markus Wagner
und Fraktion
3 https://www.dlrg.de/spenden/mach-schwimmen-sicher.html
4 https://www.dlrg.de/rettet-die-baeder.html
8 Vgl. https://www.waz.de/region/experten-warnen-vor-den-folgen-des-baedersterbens-in-nrw-id214961411.html
10 https://www.huffingtonpost.de/entry/babyschwimmen-elternsaeug-linge_de_5b0c5a02e4b0fdb2aa55e07d
13 Vgl. http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-5248.pdf