SEK-Einsatz in Dortmunder Innenstadt – Wer waren die Tatverdächtigen?

Kleine Anfrage
vom 07.12.2023

Kleine Anfrage 3022

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

SEK-Einsatz in Dortmunder Innenstadt Wer waren die Tatverdächtigen?

In Dortmund-Eving kam es am Montag, den 05.06.2023, etwa gegen 13:30 Uhr in einem Fitnessstudio zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen fünf Beteiligten. Dabei wurden zwei Männer, ein 22-jähriger Mann aus Bergkamen und ein 41-jähriger Mann aus Dortmund, so schwer verletzt, dass sie stationär im Krankenhaus behandelt werden mussten. Beide wiesen Schnitt- beziehungsweise Stichverletzungen auf. Am Dienstag konnte einer der Verletzten bereits das Krankenhaus verlassen. Der mutmaßliche Aggressor wurde weiter stationär behandelt.1

Die beteiligten Männer sollen das Fitnessstudio gemeinsam betreten haben, um jeweils ihr zweites Probetraining zu absolvieren. Vier der fünf Beteiligten verließen kurz darauf die Umkleidekabine. Als der Fünfte nachkam, entfachte schnell eine hitzige Auseinandersetzung, die allzu bald in eine Schlägerei eskalierte. Dabei sollen Hantelstangen und anderes Fitnesszubehör, aber auch ein kleines Beil als Waffen verwendet worden sein. Der Kampf erstreckte sich vom Umkleidebereich bis in das Fitnessstudio hinein. Nach kurzer Zeit wandte sich einer der Männer an den Betreiber des Fitnessstudios und bat ihn einen Krankenwagen zu rufen, da er eine tiefe Schnittwunde am Arm bemerkte. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Betreiber bereits die Polizei alarmiert, welche kurz darauf eintraf. Diese nahmen die fünf Beteiligten vor Ort fest und riefen aufgrund der unklaren Lage das Sondereinsatzkommando hinzu, welches das Gebäude durchsuchte, aber keine weiteren Personen finden konnte. Auch die Straßen wurden weiträumig abgesperrt und ein Hubschrauber gab Unterstützung aus der Luft.2

Laut Hinweisen der Polizei soll es sich bei der Auseinandersetzung um einen Streit in einer kriminellen Gruppe handeln und die Beteiligten sollen sich vorher gekannt haben. Allerdings soll es sich dabei angeblich nicht um organisierte Kriminalität handeln. Zugleich gehen die Beamten von einem gezielten Angriff und „nicht von Zufallsopfern aus“3. Diese Annahme wird von der Aussage eines der Opfer unterstützt, dass er davon ausgehe, dass es sich um einen gezielten Angriff handelte.4

Die Ermittlungen halten weiter an und gegen die Beteiligten wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Überdies sollen alle Beteiligten bereits polizeibekannt sein. Trotzdem wurden keine Gründe dafür gesehen, eine Untersuchungshaft anzuordnen, weshalb sich derzeit alle auf freiem Fuß befinden.5

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
  5. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-7252

 

1 Vgl. https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/angriff-mit-beil-und-hantelstangen-polizei-dortmund-nennt-details-zu-attacke-im-fitnessstudio-w742952-p-2000828419/.

2 Ebenda.

3 https://www.waz.de/staedte/dortmund/polizei-dortmund-eving-fitnessstudio-city-fitness-sek-deutsche-strasse-id238603443.html.

4 Ebenda.

5 https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/angriff-mit-beil-und-hantelstangen-polizei-dortmund-nennt-details-zu-attacke-im-fitnessstudio-w742952-p-2000828419/.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3022 mit Schreiben vom 8. Januar 2024 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir zu dem gegen fünf erwachsene männliche Beschuldigte gerichteten Ermittlungsverfahren unter dem 14. Dezember 2023 Folgendes berichtet:

„Vier der Beschuldigten sind einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Absatz 1 Nummern 2 und 4 StGB und ein Beschuldigter (B.) ist einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Absatz 1 Nummer 2 StGB verdächtig.

Den Beschuldigten wird Folgendes vorgeworfen:

Am 05.06.2023 suchten vier der Beschuldigten gegen 13.30 Uhr ein Fitnessstudio in Dortmund-Eving auf, wo sie sich in die Umkleidekabine begaben, die der weitere Beschuldigte B. einige Minuten später ebenfalls betrat. In der Umkleidekabine entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den vier Beschuldigten auf der einen und dem weiteren Beschuldigten B. auf der anderen Seite, die sich schließlich aus der Umkleide in den Trainingsbereich verlagerte. Neben Schlägen und Tritten kamen auch ein Schlagwerkzeug und eine Hantel zum Einsatz. Nach Zeugenangaben soll auch ein Beil verwendet worden sein; ein Beil wurde am Tatort sichergestellt. Zwei der Beschuldigten wiesen bei Eintreffen der Polizei Schnittverletzungen an den Armen auf. Der Beschuldigte B. trug insbesondere Schnittverletzungen am Kopf, eine Nasenbeinfraktur und diverse Hämatome davon.

Die Beschuldigten haben bislang von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Ermittlungen – auch zu den Hintergründen der Tat – dauern an.“

  1. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?

Hierzu hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund mit dem vorgenannten Bericht mitgeteilt, einer der Beschuldigten sei nicht vorbestraft. Ein Beschuldigter sei Anfang 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein weiterer Beschuldigter sei 2018 und 2020 jeweils wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu Geldstrafen

4 Ebenda.

5 https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/angriff-mit-beil-und-hantelstangen-polizei-dortmund-nennt-details-zu-attacke-im-fitnessstudio-w742952-p-2000828419/.

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN – 18. Wahlperiode                                                                                                                                                         Drucksache 18/7666

verurteilt worden. Der vierte Beschuldigte sei 2018 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich in Erscheinung getreten und zur Erbringung von Arbeitsleitungen nach dem Jugendgerichtsgesetz verpflichtet worden. Zu dem Beschuldigten B. seien Vorstrafen derzeit nicht bekannt.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)

In seinem vorbezeichneten Bericht hat mir der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund insoweit mitgeteilt, dass zwei der Beschuldigten die deutsche und zwei Beschuldigte die türkische Staatsangehörigkeit besäßen. Der Generalstaatsanwalt in Hamm hat mir am 28. Dezember 2023 auf Grundlage ergänzender Berichterstattung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Dortmund mitgeteilt, der Beschuldigte B. sei nach gegenwärtigem Ermittlungsstand türkischer Staatsangehöriger.

Von der Nennung der Vornamen der Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten und der Unschuldsvermutung abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat, die sich in einem Fitnessstudio und somit in einem besonders engen Tatumfeld zugetragen haben soll, und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren die Beschuldigten bei Nennung des Vornamens identifizierbar wären bzw. die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht würde. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

  1. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat hierzu berichtet, dass er die Frage, die nicht Gegenstand der Ermittlungen sei, nicht beantworten könne.

  1. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Drei der Beschuldigten sind wegen Körperverletzungsdelikten, einer dieser Beschuldigten auch wegen Beleidigungen, und ein weiterer Beschuldigter wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis polizeilich in Erscheinung getreten. Der Beschuldigte B. ist im Bereich der Gewaltkriminalität und wegen Bedrohung sowie Sachbeschädigung polizeilich in Erscheinung getreten. Bei der Polizei Hessen ist er im Jahr 2016 als Tatverdächtiger in einem Verfahren wegen Totschlags geführt worden.

 

MMD18-7666

Beteiligte:
Markus Wagner