Kleine Anfrage 3352
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bundesweit auf hohem Niveau – Wie schaut es in NRW aus?
In der diesjährigen Dezemberausgabe der Fachzeitschrift des Bund Deutscher Kriminalbeamter „Der Kriminalist“ widmet sich ein Artikel dem neuen Bundeslagebild des BKA, welches am 29. Oktober 2023 veröffentlicht wurde. Dieses Lagebild, das nun künftig jährlich erscheinen soll, trägt den Namen „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“.1
In dem Artikel heißt es:
„Das Bundeslagebild wurde für das Berichtsjahr 2022 auf Grundlage eines Beschlusses der Kommission Kriminalitätsbekämpfung (KKB) erstellt. Mit dem Lagebild setzt das BKA ein Element der Cybersicherheitsagenda des Bundesministeriums des Innern und für Heimat um.“2
Weiter heißt es:
„Im vergangenen Jahr wurden 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen Missbrauchs. Darunter sind häufig auch sehr junge Kinder: Wie die Daten zeigen, habe die Polizistinnen und Polizisten in fast jedem siebten Fall Opfer identifiziert, die noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben. Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren stellte die Polizei im vergangenen Jahr 1.211 Opfer fest. Deutlich gestiegen sind 2022 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte. 2022 registrierte die Polizei 42.075 Fälle mit kinderpornografischen Inhalten, 7,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl mit jugendpornografischen Inhalten auf 6.746 Fälle (2021: 5.105).
Hinweise auf den Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten sowie den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im und über das Internet erhält das BKA überwiegend vom National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Wie das Bundeslagebild zeigt, waren es in 2022 insgesamt 89.850 strafrechtlich relevante Sachverhalte.
Ergänzend zu diesen Zahlen erläutert das Bundeslagebild einzelne Phänomene im Deliktsbereich des sexuellen Missbrauchs und geht auf Tatmittel wie etwa das Internet genauer ein. Auch beleuchtet es unter anderem Charakteristiken von Straftäterinnen und Straftätern und informiert über aktuelle rechtliche Entwicklungen.“3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Zahlen, die im am 29. Oktober 2023 erschienenen „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ veröffentlicht wurden, entfallen auf Nordrhein-Westfalen? (Bitte detailliert aufschlüsseln.)
- In welcher Form wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass das zuständige Landeskriminalamt NRW ebenfalls ein neues Lagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ erstellen wird, das sich am Bundeslagebild orientiert?
- Welche konkreten Handlungsaufforderungen schließt die Landesregierung aus dem veröffentlichten „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“?
Markus Wagner
1 Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weiter auf hohem Niveau; In: Der Kriminalist, 12, 2023, 12.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3352 mit Schreiben vom 21. März 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird.
Anlässlich der Strafrechtsreform im Jahr 2021 wurden verschiedene Normen aus dem Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen geändert und neu eingeführt.
- Welche Zahlen, die im am 29. Oktober 2023 erschienenen „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ veröffentlicht wurden, entfallen auf Nordrhein-Westfalen? (Bitte detailliert aufschlüsseln).
Die im Rahmen des Bundeslagebildes „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ veröffentlichten Daten, die auf NRW entfallen, bitte ich der Anlage zu entnehmen.
- In welcher Form wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass das zuständige Landeskriminalamt NRW ebenfalls ein neues Lagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ erstellen wird, das sich am Bundeslage-bild orientiert?
Das Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ des Bundeskriminalamts enthält insbesondere Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik, die öffentlich zugänglich sind. Die Nordrhein-Westfalen betreffenden Daten werden im Jahrbuch Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen und zusätzlich in den Lagebildern „Kinder- und Jugendkriminalität“ sowie „Cybercrime“ des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen dargestellt und veröffentlicht. Die auf Grundlage von Hinweisen des National Center for Missing & Explo-ited Children (NCMEC) in Nordrhein-Westfalen eingeleiteten Ermittlungsverfahren fließen, soweit eine kriminalpolizeiliche Bearbeitung erfolgt, in die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Die Erstellung eines Lagebildes „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ für das Land Nordrhein-Westfalen ist insoweit nicht erforderlich.
- Welche konkreten Handlungsaufforderungen schließt die Landesregierung aus dem veröffentlichten „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“?
Die im Bundeslagebild dargestellte Kriminalitätsentwicklung und Bewertung der Kriminalitätslage ist der Landesregierung bekannt. Die nordrhein-westfälische Entwicklung der Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen führt seit Jahren dazu, dass diese De-liktsfelder einen kriminalpolitischen Schwerpunkt der Landesregierung bilden.
Zu den umfangreichen Maßnahmen der Landesregierung verhält sich die Antwort zur Großen Anfrage 4 „Umsetzungsstand der Schlussfolgerungen des Zwischenberichts, Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Kindesmissbrauch“ (Drs. 18/4088) sowie der zweite Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention Hilfen“ aus dem März 2023. Der dritte Bericht wird dem Landtag voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgelegt werden.