Kleine Anfrage 3706
der Abgeordneten Markus Wagner und Zacharias Schalley AfD
Sexuelle Übergriffe auf Kinder beim Karnevalsumzug in Duisburg-Marxloh – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 13. März 2024, Drucksache 18/8479, auf unsere Kleine Anfrage vom 5. Februar 2024, Drucksache 18/7996, wurde Frage 1
„Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der sexuellen Übergriffe auf Kinder beim Kinderkarnevalsumzug in Duisburg im letzten Jahr vor?“1
wie folgt beantwortet:
„Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 09.02.2024 berichtet, dass ihr konkrete Erkenntnisse über sexuelle Übergriffe auf Kinder beim Karnevalsumzug 2023 in Duisburg nicht vorlägen und entsprechende Strafverfahren bei ihrer Behörde nicht geführt würden. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat in seinem Randbericht vom 13.02.2024 u. a. mitgeteilt, die Leitende Oberstaatsanwältin habe ergänzend berichtet, dass die aktuelle Presseberichterstattung zum Anlass genommen worden sei, ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen sexueller Belästigung einzuleiten.“2
Aufgrund der sich neu ergebenen Tatsache, dass nunmehr ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, besteht unsererseits weiterhin ein großes Interesse an dieser Thematik.
Wir fragen daher erneut die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben erwähnten Ermittlungsverfahren, das gegen Unbekannt wegen sexueller Belästigung eingeleitet wurde? (Bitte den Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und eine Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- In welcher Form und Umfang wurde innerhalb des kurzen Ermittlungsverfahrens nach den mutmaßlichen Tätern gefahndet? (Bitte die durchgeführten Maßnahmen wie Zeugenaufrufe, Hinzuziehung der Medien [z. B. des WDR und lokaler Zeitungen] und wiederholte Passantenbefragungen vor Ort einzeln aufschlüsseln.)
Markus Wagner
Zacharias Schalley
1 Antwort der Landesregierung vom 13. März 2024, Drs. 18/8479, S. 2.
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3706 mit Schreiben vom 8. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben erwähnten Ermittlungsverfahren, das gegen Unbekannt wegen sexueller Belästigung eingeleitet wurde? (Bitte den Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und eine Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat mir unter dem 22.04.2024 berichtet, das bei ihrer Behörde eingeleitete Verfahren sei gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, da kein Täter habe ermittelt werden können. Strafanzeigen hinsichtlich konkreter Vorfälle seien nicht erstattet worden, so dass weder Geschädigte noch unmittelbare Tatzeugen bekannt geworden seien.
Dem Ministerium des Innern liegen keine über die bereits in das Ermittlungsverfahren eingeflossenen Erkenntnisse hinausgehende Informationen vor. Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte der Anfangsverdacht eines Sexualdeliktes nicht konkretisiert und verdichtet und insoweit auch kein Tatverdächtiger ermittelt werden.
- In welcher Form und Umfang wurde innerhalb des kurzen Ermittlungsverfahrens nach den mutmaßlichen Tätern gefahndet? (Bitte die durchgeführten Maßnahmen wie Zeugenaufrufe, Hinzuziehung der Medien [z. B. des WDR und lokaler Zeitungen] und wiederholte Passantenbefragungen vor Ort einzeln aufschlüsseln.)
Dem vorgenannten Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Duisburg zufolge hat in einer unmittelbar nach der Durchführung des Karnevalsumzugs 2023 erfolgten Nachbesprechung der Präsident des Karnevalsvereins die an dem Zug Teilnehmenden auf die Möglichkeit der Erstattung von Strafanzeigen hingewiesen. Dem sei niemand nachgekommen. Im Nachgang der diesjährigen Presseberichterstattung sei der Präsident des Karnevalsvereins polizeilich angehört worden. Aus der durch ihn angefertigten ausführlichen schriftlichen Stellungnahme hätten sich ebenfalls keine Ermittlungsansätze ergeben.