Sicherheitsbedenken bei Veranstaltungen an nordrhein-westfälischen Universitäten

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 96
der Abgeordneten Andreas Keith und Carlo Clemens vom 05.07.2022

 

Sicherheitsbedenken bei Veranstaltungen an nordrhein-westfälischen Universitäten

Gegen einen Vortrag einer Biologin über Geschlecht und Gender an der Berliner Humboldt-Universität machte die linke Gruppierung „Arbeitskreis kritischer Jurist*innen“ mobil. Sie rief zu einer Gegendemonstration auf, da die Thesen der Biologin „unwissenschaftlich, menschenverachtend und queer- und trans*feindlich“ seien.

Auch der „ReferentInnenRat“ der Universität habe eine E-Mail an die gesamte Studentenschaft verschickt und zur Teilnahme an der Demonstration gegen den Vortrag der Biologin aufgerufen.

Die Universität sagte nach der Ankündigung des linken Protest-Bündnisses den Vortrag aufgrund von Sicherheitsbedenken wenige Stunden vor Beginn ab.1

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele politische Versammlungen, die sich gegen die Durchführung von (Bildungs-)Veranstaltungen an nordrhein-westfälischen Hochschulen, Fachhochschulen bzw. Universitäten gerichtet haben, sind seit 2017 angemeldet bzw. durchgeführt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Versammlung, Zeitpunkt, Name der Hochschule, Fachhochschule bzw. Universität und Anmelder der Versammlungen)
  2. Wiesen die Organisatoren und/oder Teilnehmer der unter Ziffer 1 erfragten Versammlungen Bezüge zu Phänomenbereichen des politischen Extremismus auf?
  3. Wie viele Veranstaltungen an nordrhein-westfälischen Universitäten wurden seit 2017 wegen Sicherheitsbedenken aufgrund von Bedrohungslagen abgesagt bzw. vorzeitig beendet? (Bitte aufschlüsseln nach Zeitpunkt und Universität)
  4. Konnten diejenigen Personen respektive Personenzusammenschlüsse, von denen eine solche Bedrohungslage ausging, aufgrund derer eine universitäre Veranstaltung abgesagt bzw. vorzeitig beendet werden musste, einem Phänomenbereich des politischen Extremismus respektive der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden?
  5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Freiheit von Forschung und Lehre bzw. die Meinungsfreiheit von Lehrpersonal bzw. Gastdozenten, die beispielsweise nicht-linke Auffassungen vertreten, an nordrhein-westfälischen Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten zu gewährleisten?

Andreas Keith
Carlo Clemens

 

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1 https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/humboldt-uni-sagt-vortrag-ueber-geschlecht-und-gender-ab-18146161.html


Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 96 mit Schreiben vom 26. Juli 2022 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie viele politische Versammlungen, die sich gegen die Durchführung von (Bildungs-)Veranstaltungen an nordrhein-westfälischen Hochschulen, Fachhochschulen bzw. Universitäten gerichtet haben, sind seit 2017 angemeldet bzw. durchgeführt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Versammlung, Zeitpunkt, Name der Hochschule, Fachhochschule bzw. Universität und Anmelder der Versammlungen)
  2. Wiesen die Organisatoren und/oder Teilnehmer der unter Ziffer 1 erfragten Versammlungen Bezüge zu Phänomenbereichen des politischen Extremismus auf?
  3. Wie viele Veranstaltungen an nordrhein-westfälischen Universitäten wurden seit 2017 wegen Sicherheitsbedenken aufgrund von Bedrohungslagen abgesagt bzw. vorzeitig beendet? (Bitte aufschlüsseln nach Zeitpunkt und Universität)
  4. Konnten diejenigen Personen respektive Personenzusammenschlüsse, von denen eine solche Bedrohungslage ausging, aufgrund derer eine universitäre Veranstaltung abgesagt bzw. vorzeitig beendet werden musste, einem Phänomenbereich des politischen Extremismus respektive der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden?

Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet.

Die mittels Frage 1 und 3 angefragten Daten zum Versammlungs- und Veranstaltungswesen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Daten müssten bei allen Kreispolizeibehörden erhoben und händisch ausgewertet werden, da eine automatisierte Auswertung nicht möglich ist. Dies ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.

Die Fragen 2 und 4 sind wiederum lediglich in Abhängigkeit einer zuvor erfolgten Auswertung zu den in Frage 1 beschriebenen Versammlungen zu beantworten.

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Freiheit von Forschung und Lehre bzw. die Meinungsfreiheit von Lehrpersonal bzw. Gastdozenten, die beispielsweise nicht-linke Auffassungen vertreten, an nordrhein-westfälischen Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten zu gewährleisten?

Das Land und die Hochschulen stellen gemäß § 4 Absatz 1 Hochschulgesetz sicher, dass die Mitglieder der Hochschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die durch Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz und durch das Hochschulgesetz verbürgten Rechte in der Lehre und Forschung wahrnehmen können. Die Hochschulen gewährleisten insbesondere die Freiheit, wissenschaftliche Meinungen zu verbreiten und auszutauschen (§ 4 Absatz 2 Hochschulgesetz).

 

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