Sicherheitsüberprüfungen seit dem Jahr 2017

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 102
der Abgeordneten Andreas Keith und Markus Wagner vom 07.07.2022

 

Sicherheitsüberprüfungen seit dem Jahr 2017

Es ist für den demokratischen Rechtsstaat unabdingbar, seinen Bestand zu schützen und den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Spionage, Extremismus und Sabotage von kritischer Infrastruktur stellen reale Gefährdungen dar.

Potentiellen Innentätern ist daher zwingend der Zugang zu vertraulich eingestuften Informationen zu verwehren. Ebenso gilt es, Sabotageakte in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen zu verhindern.

Folglich dürfen in sicherheitsempfindlichen Bereichen von Behörden und öffentlichen Einrichtungen ausschließlich zuverlässige, nicht erpressbare und verfassungstreue Personen arbeiten.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden aufgrund einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit seit 2017 eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Art der Sicherheitsüberprüfung)
  2. Wie sind die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen aus Ziffer 1 ausgefallen? (Bitte aufschlüsseln nach „ohne Erkenntnis abgeschlossen“, „sicherheitserhebliche Erkenntnisse anderer Art mit und ohne Sicherheitshinweise“ und „Erkenntnisse über ein Sicherheitsrisiko“ sowie nach personeller Geheimschutz und Sabotageschutz)
  3. In wie vielen Fällen wurden von den Überprüften Einwände gegen die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung erhoben?
  4. In wie vielen Fällen gab es im erfragten Zeitraum Fälle, in denen sich im Anschluss an die Sicherheitsüberprüfung der Verdacht erhärtet hat, dass von diesen Personen eine Gefahr für den Geheimschutz bzw. Sabotageschutz tatsächlich ausgeht? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art des Sicherheitsrisikos)
  5. In wie vielen Fällen wurden Erkenntnisse oder Tatsachen zu einer bereits sicherheitsüberprüften Person erst im Nachhinein und nach Aufnahme der relevanten Tätigkeit bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bereich der Beschäftigung)

Andreas Keith
Markus Wagner

 

Anfrage als PDF


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 102 mit Schreiben vom 3. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt auf der Grundlage der beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz als bei Sicherheitsüberprüfungen mitwirkender Behörde vorhandenen Daten. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit ist die Einbeziehung aller in Nordrhein-Westfalen für die Sicherheitsüberprüfungen zuständigen Stellen nicht möglich. Für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung zuständige Stellen sind eine Vielzahl von Landes-aber auch Kommunalbehörden.

  1. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden aufgrund einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit seit 2017 eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Art der Sicherheitsüberprüfung)

Sicherheitsüberprüfungen (SÜ) in den Jahren 2017 bis 2021:

Überprüfungsart 2017 2018 2019 2020 2021
Einfache SÜ 490 463 449 499 518
Erweiterte SÜ 1.231 1.585 1.773 1.579 1.714
Erweiterte SÜ mit Sicherheitsermittlungen 125 145 105 71 91
Gesamt 1.846 2.193 2.327 2.149 2.323

 

  1. Wie sind die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen aus Ziffer 1 ausgefallen? (Bitte aufschlüsseln nach „ohne Erkenntnis abgeschlossen“, „sicherheitserhebliche Erkenntnisse anderer Art mit und ohne Sicherheitshinweise“ und „Erkenntnisse über ein Sicherheitsrisiko“ sowie nach personeller Geheimschutz und Sabotageschutz)

Die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen stellen sich insgesamt wie folgt dar:

Jahr 2017 2018 2019 2020 2021
Ohne EK* 1.682 1.840 1.740 1.673 1.785
Mit EK mit/ohne Sicherheitshinweise 142 305 516 406 477
Mit EK und Feststellung eines Sicherheitsrisikos 8 16 39 31 33
Kein Abschluss 14 32 32 39 28
Gesamt 1.846 2.193 2.327 2.149 2.323

*EK = sicherheitserhebliche Erkenntnisse

Eine Aufschlüsselung der Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen nach dem Überprüfungszweck Geheim- oder Sabotageschutz wird statistisch nicht erfasst.

  1. In wie vielen Fällen wurden von den Überprüften Einwände gegen die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung erhoben?

Einwände gegen die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung sind an die jeweils zuständige Stelle zu richten, welche die Sicherheitsüberprüfung durchführt. Von der Verfassungsschutzbehörde, die bei einer Vielzahl der durchgeführten Überprüfungen lediglich mitwirkende Behörde ist, werden diese nicht erfasst.

Für den Bereich, in dem die nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbehörde zugleich zuständige Stelle ist, lagen im Bezugszeitraum keine formellen Einwände in Form von Klagen gegen die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen vor.

  1. In wie vielen Fällen gab es im erfragten Zeitraum Fälle, in denen sich im Anschluss an die Sicherheitsüberprüfung der Verdacht erhärtet hat, dass von diesen Personen eine Gefahr für den Geheimschutz bzw. Sabotageschutz tatsächlich ausgeht? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art des Sicherheitsrisikos)
  2. In wie vielen Fällen wurden Erkenntnisse oder Tatsachen zu einer bereits sicherheitsüberprüften Person erst im Nachhinein und nach Aufnahme der relevanten Tätigkeit bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bereich der Beschäftigung)

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Wird ein Sicherheitsrisiko abschließend durch die zuständige Stelle festgestellt, ist – auch mit Blick auf das im Zweifel vorrangige Sicherheitsinteresse – die Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ausgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine prognostische Bewertung.

Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen als mitwirkende Stelle führt keine statistische Erfassung über sicherheitserhebliche Erkenntnisse durch, die nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos führten. Ebenso wenig erfolgt für den eigenen Bereich eine statistische Erfassung zu derartigen Fällen. Erfahrungsgemäß liegt die Anzahl der Fälle, bei denen im Nachhinein sicherheitserhebliche Erkenntnisse bekannt werden, bei durchschnittlich einem Fall pro Jahr.

 

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