Sie nannten sich „Jamal“, „Memo“ und „Bilal“, lockten Frauen in eine Wohnung oder ein Hotel und vergewaltigten sie meist stundenlang brutal – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage
vom 11.07.2019

Kleine Anfrage 2727der Abgeordneten Herbert Strotebeck, Markus Wagner und Nic Vogel vom 11.07.2019

 

Sie nannten sich „Jamal“, „Memo“ und „Bilal“, lockten Frauen in eine Wohnung oder ein Hotel und vergewaltigten sie meist stundenlang brutal – Was sind die Hintergründe?

Die WELT berichtete am 25. Juni 2019 über eine Gruppe junger Männer, die mehrere Gruppenvergewaltigungen in einer Wohnung bzw. in einem Hotel begangen haben sollen. Drei von vier der bekannten mutmaßlichen Täter sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Sie haben vermutlich bewusstseinstrübende Substanzen angewandt, um die geschädigten Frauen gefügig zu machen. Die Täter sollen ihre späteren weiblichen Opfer zuvor in der Düsseldorfer Altstadt kennengelernt und sich ihnen dabei mit Namen wie „Jamal“, „Sammy“, „Momo“, „Memo“ oder „Bilal“ vorgestellt haben,1 die unabhängig von der Richtigkeit einen möglichen Migrationshintergrund der Männer zumindest naheliegend erscheinen lassen.

Die Polizei sucht mittlerweile nach weiteren Opfern und/oder Zeugen und bittet über eine Telefonnummer um Hinweise.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Was ist nach aktuellem Ermittlungsstand über die Tatverdächtigen bekannt? (Bitte insbesondere die Staatsangehörigkeit, den Aufenthaltsstatus, und bei Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit die Vornamen nennen)

2. Vor und in welchen Düsseldorfer Lokalen sind die Geschädigten angesprochen worden?

3. Was ist im Detail über die Tatorte bekannt?

4. Welche zusätzlichen Hinweise und Erkenntnisse haben sich aufgrund des öffentlichen Aufrufs, z.B. über weitere Opfer oder Täterstrukturen, ergeben?

5. Gibt es Hinweise darauf, dass die Gruppe Kontakte zu ähnlich agierenden Kriminellen in anderen deutschen Städten unterhält?

Herbert Strotebeck
Markus Wagner
Nic Vogel

 

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1 https://www.welt.de/vermischtes/article195841575/Duesseldorf-Gruppe-junger-Maenner-soll-mehrere-Frauen-vergewaltigt-haben.html

2 https://www.welt.de/vermischtes/article195841575/Duesseldorf-Gruppe-junger-Maenner-soll-mehrere-Frauen-vergewaltigt-haben.html


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 12.08.2019

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2727 mit Schreiben vom 12. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

1. Was ist nach aktuellem Ermittlungsstand über die Tatverdächtigen bekannt? (Bitte insbesondere die Staatsangehörigkeit, den Aufenthaltsstatus, und bei Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit die Vornamen nennen)

Das Verfahren richtet sich gegen fünf Angeschuldigte, die alle in Deutschland geboren sind. Drei der Angeschuldigten sind im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, zwei Angeschuldigte sind türkische Staatsangehörige mit Status des sonstigen, erlaubten Aufenthalts.

Im Hinblick auf die Mitteilung der Vornamen kann die Landesregierung die begehrte Auskunft nicht erteilen, da der Erteilung der Auskunft grundrechtliche Belange aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz entgegenstehen. Die Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen wird dadurch begrenzt, dass sie als Ausübung öffentlicher Gewalt die grundrechtlich geschützten Positionen privater Dritter zu beachten hat. Aufgrund der im Gesamtkontext nicht fernliegenden Möglichkeit der Individualisierung der Tatverdächtigen führt die notwendige Abwägung zu dem Ergebnis, dass der Grundrechtsschutz überwiegt.

2. Vor und in welchen Düsseldorfer Lokalen sind die Geschädigten angesprochen worden?

Einer öffentlichen Benennung der Lokalitäten stehen schutzwürdige Interessen der innehabenden Personen sowie der dortigen Beschäftigten entgegen. Im vorliegenden Fall steht zu befürchten, dass eine namentliche Benennung zumindest eine Berichterstattung in den Medien zur Folge haben wird, welche sich negativ auf den Geschäftsbetrieb auswirken und mit persönlichen Anfeindungen zum Nachteil des vorgenannten Personenkreises verbunden sein könnte. Somit führt die notwendige Abwägung zu dem Ergebnis, dass die grundrechtlich geschützte Position privater Dritter die Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen im vorliegenden Fall begrenzt.

3. Was ist im Detail über die Tatorte bekannt?

Die bisher konkret festgestellten Taten sollen sich in der Wohnung eines Angeschuldigten in Krefeld ereignet haben.

4. Welche zusätzlichen Hinweise und Erkenntnisse haben sich aufgrund des öffentlichen Aufrufs, z.B. über weitere Opfer oder Täterstrukturen, ergeben?

Bislang haben sich als Folge der öffentlichen Berichterstattung keine zusätzlichen Hinweise oder Erkenntnisse auf weitere mögliche Straftaten der Angeschuldigten ergeben.

5. Gibt es Hinweise darauf, dass die Gruppe Kontakte zu ähnlich agierenden Kriminellen in anderen deutschen Städten unterhält?

Hinweise auf Kontakte der Angeschuldigten zu weiteren Personen, die im Zusammenhang mit ähnlich gelagerten Sachverhalten strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, liegen derzeit nicht vor.

 

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