Die sogenannte „kleine Anfrage“ ist eines der wichtigsten Instrumente der Opposition, um die Arbeit der Regierung zun hinterfragen und zu kontrollieren. Seitens der Regierung besteht eine Antwortpflicht, der sie innerhalb einer bestimmten Frist nachkommen muss. Dennoch wurden viele unserer Anfragen gar nicht oder nur nachlässig beantwortet.
In einer „Großen Anfrage“ hatte die AfD-Fraktion die nicht beantworteten Fragen noch einmal zusammengefasst – eine durchaus interessante Aufzählung, die offenbart, was die Regierung so alles „nicht weiß“ oder vielleicht auch nicht wissen will: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2791.pdf
In der Plenarsitzung am 20.09.2018 kommentierte unser stellvertretender Vorsitzender Sven W. Tritschler die Antwort der Regierung. Zufrieden war er nicht und wies noch einmal eindringlich darauf hin, dass das Fragerecht als Ausdruck des Demokratieprinzips in Grundgesetz und Landesverfassung garantiert ist und die Beantwortung unter Vorbehalt der Zumutbarkeit gewissenhaft zu erfolgen hat.
„Sie rütteln damit an einem Fundament der Demokratie!“, wirft Tritschler den auskunftsunwilligen Regierungsfraktionen vor.
So oder so. Wir fragen weiter, bis wir (und vielleicht dann auch die Regierung) wissen, was in NRW Fakt ist.