„Sie verachten unser Land und lachen über unsere Justiz“

Kleine Anfrage
vom 20.10.2017

Kleine Anfrage 462
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

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Kapern Kriminelle die Bahnhöfe und Parks Deutschlands?

So zumindest sieht es Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, wie er dem Magazin „FAZ-Woche“ (05.10.16) schilderte.

Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft warnt: Es hat sich eine gewaltbereite Szene etabliert. Zudem komme durch die Flüchtlingskrise reichlich „Verstärkung“. Insbesondere Bahnhöfe hätten sich als „negative ‚Hotspots‘“ etabliert. Als Beispiel nannte er den Kölner Bahnhofsvorplatz und die Szene rund um den Düsseldorfer Hauptbahnhof.

Die Erscheinungsformen dieser Kriminalität hätten sich seit Jahren verfestigt, und der Täterkreis sei nahezu überall der gleiche. Bei den Tätern handele es sich häufig um aus Nordafrika stammende Intensivtäter, führte Wendt aus und verwies auf den „Casablanca-Bericht“, der die Szene rund um den Düsseldorfer Bahnhof dokumentierte und in dem von 2244 nordafrikanischen Intensivtätern die Rede ist, die „seit etlichen Jahren dort sind“. Und aus dem afrikanischen Raum sei natürlich jetzt reichlich, Verstärkung‘ für die vorhandene Szene eingetroffen.“

Es gebe jedoch ein weiteres Problem, wenn die mutmaßlichen Täter den Richtern vorgeführt werden. „Wenn keine Untersuchungshaft angeordnet wird, keine Haftstrafen verhängt werden und keinerlei Abschiebungen erfolgen, kann die Polizei so viele Festnahmen durchführen, wie sie will, die Täter bleiben unbehelligt. Sie verachten unser Land und lachen über unsere Justiz.“

Zudem müssen immer wieder Polizeivollzugsbeamte des Landes NRW der völlig überlasteten und unterbesetzten Bundespolizei, an und in NRW-Bahnhöfen auf Grund von massivem Personalmangel unterstützen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte NRW haben in der Zeit von 2015 bis heute die Bundespolizei an und in NRW Bahnhöfen unterstützt und sind weiterhin geplant? (Bitte Aufschlüsseln nach Monat, KPB und Bahnhof, Anzahl der Beamten und Einsatzstunden)
  2. Wie viele Tatverdächtige wurden an und in NRW Bahnhöfen vorläufig festgenommen? (Bitte Aufschlüsseln nach Festnahmen durch Landes- oder Bundespolizei, Delikt, Staatsangehörigkeit des Festgenommenen)
  3. Wie viele dieser vorläufigen Festnahmen führten zu einer richterlichen Vorführung.
  4. Wie viele dieser richterlichen Vorführungen führten zu einer Verurteilung bzw. Abschiebung?
  5. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um einer konsequenten Strafverfolgung, einhergehend mit einer, sich an dem Strafmaß orientierenden Justiz und einer, daraus konsequent zu erfolgenden Abschiebung, Rechnung zu tragen?

Markus Wagner

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Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 462 mit Schreiben vom 15. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte NRW haben in der Zeit von 2015 bis heute die Bundespolizei an und in NRW Bahnhöfen unterstützt und sind weiterhin geplant? (Bitte Aufschlüsseln nach Monat, KPB und Bahnhof, Anzahl der Beamten und Einsatzstunden)
  2. Wie viele Tatverdächtige wurden an und in NRW Bahnhöfen vorläufig festgenommen? (Bitte Aufschlüsseln nach Festnahmen durch Landes- und Bundespolizei, Delikt, Staatsangehörigkeit des Festgenommenen)
  3. Wie viele dieser vorläufigen Festnahmen führten zu einer richterlichen Vorführung.
  4. Wie viele dieser richterlichen Vorführungen führten zu einer Verurteilung bzw. Abschiebung?

Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.

Die nachgefragten Daten werden an zentraler Stelle nicht erfasst und liegen der Landesregierung insofern nicht vor. Eine händische Auswertung aller Einzelsachverhalte ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

  1. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um einer konsequenten Strafverfolgung, einhergehend mit einer, sich an dem Strafmaß orientierenden Justiz und einer, daraus konsequent zu erfolgenden Abschiebung, Rechnung zu tragen?

Nach dem Legalitätsprinzip (§ 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung) sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Sie erfüllen ihren gesetzlichen Auftrag ohne Ansehen der Person. Gemäß Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Richterinnen und Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Die Landesregierung nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um die zügige Rückkehr von Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer zu erreichen. Das gilt in besonderem Maße für Personen, die hier Straftaten begehen. Diese müssen konsequent und beschleunigt abgeschoben werden. Dazu gehören neben der Beschleunigung von laufenden Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch die anschließende zügige Durchsetzung der Ausreisepflicht. Die entsprechenden Fälle werden zur prioritären Bearbeitung dem BAMF gemeldet und sollen über die Regionale Rückkehrkoordination bei den Bezirksregierungen bis zur Rückführung durch die Ausländerbehörden begleitet werden.

Beteiligte:
Markus Wagner