Siegen: 11-Jährige als jüngste Mutter Deutschlands – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage
vom 17.07.2024

Kleine Anfrage 4177

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Siegen: 11-Jährige als jüngste Mutter Deutschlands Was sind die Hintergründe?

Im Kreis Siegen-Wittgenstein wurde ein 11-jähriges Mädchen die wahrscheinlich jüngste Mutter Deutschlands. Nun hat die zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen, da der Stiefvater der 11-Jährigen der Vater des neugeborenen Kindes sein soll. Zuerst wurde das Jugendamt durch die Schule informiert, die das Mädchen besuchte, da den Lehrern Veränderungen am Körper des Kindes auffielen. Mittlerweile habe das Jugendamt sogar das Sorgerecht für das 11-jährige Mädchen wie auch ihr Neugeborenes. Auf Anfrage der WELT teilte das Jugendamt weiter mit, dass das Mädchen nun in einer Einrichtung psychologisch betreut werde und das Kleinkind von einer Pflegefamilie aufgenommen worden sei. Beiden ginge es jedoch den Umständen entsprechend gut.1

Die Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Erzeuger des Kindes wegen sexueller Nötigung. Untersuchungshaft wurde allerdings bislang noch nicht angeordnet, da die Aussagen der jungen Mutter „schwierig“ seien und auch die „Umstände der Zeugung unklar sind“2. Zudem sollen ausreichende Beweise gegen den Stiefvater fehlen. Laut einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers soll das Mädchen den ermittelnden Beamten gesagt haben, dass sie sich von ihrem Stiefvater ein Kind gewünscht habe. Aus diesem Grund habe sie sich ein von ihrem Stiefvater mit Sperma gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei auf diese Weise schwanger geworden. Sachverständige halten diese Erklärung jedoch für unrealistisch. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte der WELT gegenüber die Echtheit des Falls. Konkrete Informationen dürften allerdings mit Hinsicht auf die Persönlichkeitsrechte nicht genannt werden.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Staatsbürgerschaften des Stiefvaters und des 11-jährigen Mädchens sind bekannt?
  3. Welche polizeilichen Erkenntnisse des Stiefvaters sind bekannt?
  4. Wie viele Fälle von minderjährigen Schwangerschaften gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW? (Bitte nach Jahr, Ort und Alter der Mutter aufschlüsseln.)
  5. Wie viele dieser Schwangerschaften sind durch nicht-konsensuelle Zeugungen entstanden?

Markus Wagner

 

MMD18-10038

 

1 https://www.welt.de/vermischtes/article252211916/NRW-Elfjaehrige-bringt-Kind-zur-Welt-Erzeuger-ist-der-Stiefvater.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4177 mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie dem Minister für Ar­beit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Siegen und der Generalstaatsanwalt in Hamm haben mir unter dem 19.07. und unter dem 02.10.2024 im Wesentlichen berichtet, die Staatsanwaltschaft führe wegen des der Kleinen Anfrage zugrundeliegenden Tatgeschehens ein Ermittlungsver­fahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen den Stiefvater des in der Kleinen Anfrage genannten Mädchens. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Welche Staatsbürgerschaften des Stiefvaters und des 11-jährigen Mädchens sind bekannt?

Der Beschuldigte und die Zeugin verfügen über die deutsche Staatsangehörigkeit.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse des Stiefvaters sind bekannt?

Der Stiefvater ist einmal wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen polizeilich in Erscheinung getreten.

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gewonnen werden. Solche Erkenntnisse geben regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der anschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

  1. Wie viele Fälle von minderjährigen Schwangerschaften gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW? (Bitte nach Jahr, Ort und Alter der Mutter aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung von Frage 4 wird auf die online abrufbare Statistik zu Lebendgeborenen in Nordrhein-Westfalen 2000 bis 2022 (Kreisergebnisse), abrufbar unter https://www.it.nrw/nrw-2022-brachten-teenager-muetter-2-823-lebendgeborene-zur-welt-125786 (zuletzt abgerufen am 02.10.2024) hingewiesen.

  1. Wie viele dieser Schwangerschaften sind durch nicht-konsensuelle Zeugungen entstanden?

Der Landesregierung liegen zur Beantwortung von Frage 5 keine Statistiken vor.

 

MMD18-10950

Beteiligte:
Markus Wagner