Siegen: Mann von drei Angreifern erstochen

Kleine Anfrage
vom 10.01.2025

Kleine Anfrage 4962

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Siegen: Mann von drei Angreifern erstochen

Am Freitag, den 27. Dezember 2024, ist ein Mann bei einer Auseinandersetzung in Siegen tödlich verletzt worden. Gegen 14:15 Uhr gerieten mehrere Personen in der Bismarckstraße in einen blutigen Streit. Dabei erlitt ein 49-jähriger Mann schwere Stichverletzungen. Passanten entdeckten den Mann auf dem Bürgersteig und verständigten den Notarzt. Eine Zeugin, die sich um den schwerverletzten Mann kümmerte, schilderte die Situation wie folgt:

„Er war voller Blut, es war schrecklich. Er hatte Messereinstiche am Hals, am Mund und am Oberkörper.“1

Trotz aller Reanimationsbemühungen der Ärzte und Sanitäter konnte das Opfer nicht gerettet werden. Wie eine Anwohnerin berichtete, stritt sich das Opfer zuerst auf der anderen Straßenseite mit einem Mann. Dann sei der Streit eskaliert, zwei weitere Männer kamen hinzu und beteiligten sich an der Auseinandersetzung. Drei 27, 30 und 51 Jahre alte Männer seien im Zuge intensiver Fahndungsmaßnahmen festgenommen worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Hagen mit. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kannten sich der 49-Jährige und die Verdächtigen. Gegen den Älteren sei Haftbefehl wegen Totschlag erlassen worden, teilten die Polizei Hagen und die Staatsanwaltschaft Siegen mit. Der Verdacht gegen zwei weitere, ebenfalls festgenommene Männer habe sich dagegen nicht erhärtet. Der 27­Jährige und der 30-Jährige seien noch am Abend entlassen worden. Laut Siegener Staatsanwaltschaft handelt es sich bei dem Beschuldigten und dem Getöteten um albanische Staatsangehörige.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über das Opfer bekannt?
  4. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  5. Welche Hinweise liegen den Ermittlern in diesem Zusammenhang bezüglich der Organisierten bzw. Clan-Kriminalität vor?

Markus Wagner

 

MMD18-12439

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/mann-in-siegen-erstochen-anwohnerin-musste-tat-mit-ansehen-676fff7201c92d328926a375.

2 Vgl. https://www.ruhrnachrichten.de/regionales/siegen-toter-mann-auf-buergersteig-gefunden-ermittlungen-mordkommission-polizeipraesidium-hagen-w978255-2001493182/.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4962 mit Schreiben vom 31. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Siegen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 20.01.2025 im Wesentlichen berichtet, dass ihre Behörde aufgrund des in der Kleinen Anfrage geschilderten Geschehens ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte führe. Einer der Beschuldigten sei am 28.12.2024 wegen des dringenden Verdachts des Totschlags in Unter­suchungshaft genommen worden. Ferner bestehe der Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung. Zugrunde liege nach dem bisherigen Ergebnis der fortdauernden Ermittlungen im Wesentlichen, dass der inhaftierte Beschuldigte im Zuge einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit dem Geschädigten zuerst versucht habe, diesen mit einem Kfz zu überfahren, später gemeinsam mit den hinzukommenden zwei weiteren Beschuldigten auf den Geschädigten eingeschlagen habe und schließlich unvermittelt mit einem Messer auf dessen Oberkörper eingestochen habe. Der Geschädigte sei noch am Tatort verstorben.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung
  • in einem Fall wegen Sachbeschädigung

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftat polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung

Ein Tatverdächtiger ist im Vorfeld des gegenständlichen Sachverhaltes polizeilich nicht als Tatverdächtiger in Erscheinung getreten.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über das Opfer bekannt? Der Geschädigte ist polizeilich nicht als Tatverdächtiger in Erscheinung getreten.
  2. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Die Beschuldigten verfügen dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge jeweils über die albanische Staatsangehörigkeit.

  1. Welche Hinweise liegen den Ermittlern in diesem Zusammenhang bezüglich der Organisierten bzw. Clan-Kriminalität vor?

Bezüge zur Organisierten Kriminalität sowie zur Clankriminalität sind nach derzeitigem Ermitt­lungsstand nicht ersichtlich.

 

MMD18-12700

Beteiligte:
Markus Wagner