Signifikanter Anstieg der Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe in den Jahreswechseln von 2010/2011 bis 2018/2019 – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage
vom 27.08.2019

Kleine Anfrage 2916des Abgeordneten Markus Wagner vom 27.08.2019

 

Signifikanter Anstieg der Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe in den Jahreswechseln von 2010/2011 bis 2018/2019 – Was sind die Hintergründe?

Der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 12 der Fraktion der AfD, Drucksache 17/6803, ist unter anderem aus den Anlagen 10 bis 18 zu entnehmen, dass die Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen von lediglich einem Fall in der Silvesternacht 2010/2011 auf insgesamt 44 Fälle in der Silvesternacht 2018/2019 gestiegen sind. Insbesondere die unter „sonstige Straftaten“ subsumierten Fälle sind deutlich angestiegen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche Arten von Schusswaffen sind bei den Taten verwendet worden? (Bitte nach Jahr, Waffenart und Häufigkeit aufschlüsseln)

2. Welche strafbaren Handlungen sind in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 12 der Fraktion der AfD, Drucksache 17/6803, in den Anlagen 10 bis 18 unter „sonstige Straftaten“ subsumiert? (Bitte aufschlüsseln nach Straftat und Jahr)

3. Wie erklärt sich die Landesregierung den signifikanten Anstieg von Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe?

4. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

5. Wie lauteten die Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens bitte die Angabe um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben. Bitte zudem nach Jahren aufschlüsseln)

Markus Wagner

 


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 26.09.2019

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2916 mit Schreiben vom 26. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien.

1. Welche Arten von Schusswaffen sind bei den Taten verwendet worden? (Bitte nach Jahr, Waffenart und Häufigkeit aufschlüsseln)

Auf Basis der PKS kann diese Frage nicht beantwortet werden, da in der PKS ausschließlich die Art der Verwendung der Schusswaffe (Drohen oder Schießen) erfasst wird. Eine Unterscheidung zwischen einzelnen Schusswaffenarten wird nicht vorgenommen.

2. Welche strafbaren Handlungen sind in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 12 der Fraktion der AfD, Drucksache 17/6803, in den Anlagen 10 bis 18 unter „sonstige Straftaten“ subsumiert? (Bitte aufschlüsseln nach Straftat und Jahr)

Unter „sonstige Straftaten“ sind in den jeweiligen Jahreswechseln der Verstoß gegen das Waffengesetz und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr subsumiert worden. Eine Aufschlüsselung nach Jahren ist in Anlage 1 dargestellt.

3. Wie erklärt sich die Landesregierung den signifikanten Anstieg von Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe?

Valide statistische bzw. kriminologische Bewertungen liegen zu dieser Entwicklung nicht vor. Diese sind, angesichts der statistisch selbst für die Silvesternacht 2018 immer noch absolut geringen Fallzahlen, auch nicht zu erwarten. Die höchste Zunahme der Fallzahlen von Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe bildet sich allerdings durchweg in der Erfassungskategorie „Sonstige Straftaten“ ab, zu denen statistisch vorrangig der illegale Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen gehört. Dies indiziert, dass für diese statistische Entwicklung die in den Silvesternächten ab 2016 an Brennpunkten deutlich erhöhte polizeiliche Präsenz und Kontrollaktivität zumindest mitursächlich ist.

4. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

Der prozentuale Anteil der bis Februar 2019 ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen ist in Anlage 2 dargestellt.

5. Wie lauten die Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens bitte die Angabe um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben. Bitte zudem nach Jahren aufschlüsseln)

Die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen sind in Anlage 3 dargestellt.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner