Silvester 2022 in Duisburg: Mit Allahu Akbar gegen Rettungswagen!

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1141
des Abgeordneten Markus Wagner vom 25.01.2023

Silvester 2022 in Duisburg: Mit Allahu Akbar gegen Rettungswagen!

Nach Informationen der WAZ wurden in Duisburg viele Fälle von Gewalt und Vandalismus registriert, wobei insbesondere zwei Stadtteile von Ausschreitungen schwer betroffen waren. Insofern spricht auch die Polizei von teilweise chaotischen Zuständen, die zu einer unruhigen und arbeitsintensiven Silvesternacht führten. Die Polizei war in rund 470 Einsätze involviert, und die Feuerwehr sowie der Rettungsdienst vermeldeten insgesamt 381 Einsätze.1

In den Fokus rückte ein Einsatz auf dem Bürgermeister-Bongartz-Platz in Hochheide gegen 22:30 Uhr, als sich eine Menschengruppe gegenseitig mit Feuerwerkskörpern beschossen habe. Die eintreffenden Einsatzkräfte wurden ebenfalls „massiv mit Böllern beschossen sowie mit Steinen und Glasflaschen beworfen“.2 Dabei wurde ein Streifenwagen beschädigt. Die Polizei ermittelte drei Tatverdächtige, denen unter anderem Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigungen vorgeworfen wurde, und nahm eine Person in Gewahrsam.3

Gegen 1 Uhr in der Silvesternacht eskalierte in Hochfeld die Situation, als Personen im Bereich der Haltestelle Pauluskirche randalierten und E-Scooter in Flammen setzten. Bei dem dort stattgefundenen Einsatz wurden Böllern auf ein Fahrzeug der Feuerwehr geworfen, wodurch es beschädigt wurde. Außerdem rissen Beteiligte die Tür des Fahrzeugs auf. Der Platz musste schließlich von einer Polizeihundertschaft geräumt werden.4

Wie der Focus berichtet, brüllten junge Männer in Duisburg-Marxloh „Allahu Akbar“, als ein Rettungswagen mit Blaulicht an ihnen vorbeizog. Gleichzeitig wurde der Wagen mit Böllern beworfen. Außerdem wurde in dem überwiegend von türkischen Zuwanderern bewohnten Viertel „*****söhne, *****söhne“ skandiert.5

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen, die sich in Duisburg ereignet haben? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche der oben beschriebenen Vorfälle/Tatgeschehen wurden als Tumultlage gewertet?
  3. Wie hoch ist der bisher ermittelte finanzielle Sachschaden, der durch die Gewaltexzesse im Zuge der oben beschriebenen Vorfälle entstanden ist?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Erfolge ihrer Integrations- und Migrationspolitik vor dem Hintergrund, dass Migranten Einsatzkräfte gezielt mit Pyrotechnik angreifen und dabei öffentlich „Allahu Akbar“ rufen?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. h t t p s : / / w w w. w az . d e/ s ta edte/duisburg/duisburg-angriffe-braende-und-verletzte-in-silvester-nacht-id237265069.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Vgl. ht t p s : / / rp – o nl i n e .d e /n r w /s t a e dte/duisburg/silvester-in-duisburg-boeller-attacken-auf-polizei-und-passanten_aid-82221967.

5 Vgl. ht t p s : / / w w w. f o c u s . d e/politik/deutschland/koeln-bochum-essen-duisburg-die-brutale-boeller-bilanz-aus-den-nrw-grossstaedten_id_182164455.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1141 mit Schreiben vom 1. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration und der Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen, die sich in Duisburg ereignet haben? (Bitte Tat­verdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Be­sitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdäch­tigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.
  2. Welche der oben beschriebenen Vorfälle/Tatgeschehen wurden als Tumultlage ge­wertet?
  3. Wie hoch ist der bisher ermittelte finanzielle Sachschaden, der durch die Ge­waltexzesse im Zuge der oben beschriebenen Vorfälle entstanden ist?

Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 6. Februar 2023 Folgendes mitgeteilt:

„Zu 1.

An den in Rede stehenden gewalttätigen Ausschreitungen am 31. Dezember 2022 gegen 23:20 Uhr auf dem Bürgermeister-Bongartz-Platz in Duisburg waren nach Angaben des Poli­zeipräsidiums Duisburg insgesamt etwa 100-150 Personen beteiligt. Nach derzeitigem Er­kenntnisstand wurden Polizeibeamte sowie deren Einsatzfahrzeuge mit verschiedenen Feu­erwerkskörpern beschossen und mit Glasflaschen beworfen. Personen- und Sachschäden sind hier bislang nicht bekannt geworden.

Bei dem Versuch der Polizeibeamten vor Ort, die unübersichtliche Lage unter Kontrolle zu bringen, kam es durch drei namentlich ermittelte Beschuldigte und weitere bislang unbekannte Personen zu tätlichen Übergriffen auf die Beamten. Den Beschuldigten werden in diesem Zu­sammenhang Landfriedensbruch, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung, versuchte Körperverletzung, versuchte Sachbeschädigung und der Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Es konnten bislang eine 15-jährige deutsche Beschuldigte, ein 18-jähriger deutscher Beschul­digter sowie ein 43-jähriger libanesischer Beschuldigter ermittelt werden. Die weiteren Ermitt­lungen dauern noch an.

Von einer Mitteilung personenbezogener Angaben einschließlich etwaiger strafrechtlicher Vorerkenntnisse der drei namentlich ermittelten Beschuldigten wird mit Blick auf die Unschulds­vermutung und den Schutz des Persönlichkeitsrechts abgesehen. Durch die zeitliche und ört­liche Eingrenzung und die mediale Berichterstattung über das Tatgeschehen könnte eine Iden­tifizierung möglich sein. Des Weiteren soll eine Gefährdung des Ermittlungserfolges vermie­den werden.

Hinsichtlich der Vorfälle im Bereich der Haltestelle Pauluskirche in Duisburg und in Duisburg-Marxloh in der Silvesternacht 2022/2023 liegen hier gegenwärtig keine Erkenntnisse vor.

Zu 2.

Nach den polizeilichen Feststellungen dürfte es sich bei dem Tatgeschehen am Bürgermeister-Bongartz-Platz in Duisburg um eine polizeiliche Einsatzlage gehandelt haben, die durch oder aus einer aggressiv auftretenden Gruppe hervorgerufen wurde, bei der die Anzahl der Personen, ihre Rolle bzw. der Status der einzelnen Personen bei dem ersten Einschreiten nicht sofort zu bestimmen war.

Hinsichtlich der weiteren Sachverhalte liegen der Staatsanwaltschaft Duisburg bislang keine Erkenntnisse vor.

Zu 3.

Die zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage erforderlichen Feststellungen können systemisch nicht abgefragt werden, da diese hier nicht automatisiert erfasst werden. Es liegen des­halb keine entsprechenden Erkenntnisse vor.“

Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat unter dem 9. Februar 2023 mitgeteilt, dass er ge­gen die Sachbehandlung der Leitenden Oberstaatsanwältin keine Bedenken habe und von ihr ergänzend Folgendes berichtet worden sei:

„Gegen den 18-jährigen Beschuldigten sei wegen der Taten am […] und weiterer mit den ge­nannten Vorfällen nicht im Zusammenhang stehender Taten ein Untersuchungshaftbefehl er­wirkt und bereits vollstreckt worden. In dem Ermittlungsverfahren gegen die 15-jährige Be­schuldigte sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Durchsuchungsbeschluss erlassen und vollstreckt worden. Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände dauere an.

Das gegen den dritten namentlich bekannten Beschuldigten anhängige Verfahren sei noch nicht bei der Staatsanwaltschaft Duisburg anhängig.“

Ergänzend kann zur Beantwortung der Frage 2 mitgeteilt werden, dass die Ereignisse in Du­isburg-Hochheide und Duisburg-Hochfeld als Tumultlage bewertet wurden.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Erfolge ihrer Integrations- und Migrationspolitik vor dem Hintergrund, dass Migranten Einsatzkräfte gezielt mit Pyrotechnik angreifen und dabei öffentlich „Allahu Akbar“ rufen?

Die Landesregierung verurteilt Gewalt in jeder Form und zu jedem Zeitpunkt, insbesondere Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute oder Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, die ihren Dienst mit hohem persönlichen Einsatz für die Allgemeinheit ver­sehen. Wer immer Straftaten begeht, hat auch die rechtsstaatlich gebotenen Konsequenzen zu tragen. Die Landesregierung spricht sich gleichzeitig mit Nachdruck dagegen aus, die Her­kunft oder Einwanderungsgeschichte von Menschen zur alleinigen oder entscheidenden Ur­sache von Gewaltausübung zu erklären. Die Landesregierung wird bei der Aufarbeitung der Silvesterereignisse auch weiterhin die Gesamtheit aller Erklärungsfaktoren in den Blick neh­men.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner