Kleine Anfrage 1218
des Abgeordneten Markus Wagner vom 30.01.2023
Silvester-Ausschreitungen – Wie groß sind die Schäden?
Die meisten Spuren und Hinweise auf die vergangenen Silvester-Krawallen dürften in den meisten Städten in Nordrhein-Westfalen mittlerweile größtenteils behoben und beseitigt worden sein. Dementsprechend kann auch eine Schadensbilanz gezogen werden, wie es zum Beispiel Duisburg getan hat.
Die Sprecherin der Duisburger Polizei listet 50 Sachbeschädigungen auf, die im gesamten Stadtgebiet zwischen 18 und 6 Uhr in der Silvesternacht entstanden sind:
„Zum Teil geht es dabei um Schäden an Autos, aber auch um andere Dinge. Es sind zum Beispiel auch viele Mülltonnen von Böllern getroffen worden.“1
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft beklagt sieben Ticketautomaten, die leicht beschädigt worden seien. Hier liege der Schaden bei 600,00 Euro. Darüber hinaus sei es im gesamten Stadtgebiet an neun Haltestellen zu Glasbrüchen gekommen. Hier belaufe sich der Schaden auf 5.000,00 Euro. Einer der größten Schäden wurde auf der Weseler Straße zwischen den Haltestellen „Heckmann“ und „Wolfstraße“ im Gleisbereich festgestellt, da hier Europaletten und Mülltonnen angezündet wurden. Der Asphalt muss im Gleisbereich erneuert werden, was Instandsetzungskosten von ca. 10.000,00 Euro nach sich ziehen wird.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hoch sind die finanziellen Schäden in den nordrhein-westfälischen Städten, die im Zuge der Silvester-Ausschreitungen 2022/2023 entstanden sind und unter anderem von Verkehrsbetrieben, Gewerbetreibenden oder der Kommune selbst beklagt werden? (Bitte nach Stadt und Schadenshöhe aufschlüsseln.)
- In wie vielen Fällen der in Frage 1 abgefragten Sachbeschädigungen sowie Nutzungsausfällen konnten die Täter ermittelt und dementsprechend zur Begleichung der Kosten herangezogen werden? (Bitte nach Stadt und Schadenshöhe aufschlüsseln.)
- In wie vielen Fällen der in Frage 1 abgefragten Sachbeschädigungen sowie Nutzungsausfällen konnten die Täter zwar ermittelt, aber zur Begleichung der Kosten nicht herangezogen werden, dafür aber deren gesetzliche Vertreter? (Bitte nach Stadt und Schadenshöhe aufschlüsseln.)
Markus Wagner
1 Vgl. htt p s : / /www. W a z.de/staedte/duis b u r g/silvester-k r a w a l l e-so-gross-sind-die-s c h a e d e n-in-duis burg-id 23 7 3 853 45.h t m l.
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1218 mit Schreiben vom 10. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Minister des Innern, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.
- Wie hoch sind die finanziellen Schäden in den nordrhein-westfälischen Städten, die im Zuge der Silvester-Ausschreitungen 2022/2023 entstanden sind und unter anderem von Verkehrsbetrieben, Gewerbe-treibenden oder der Kommune selbst beklagt werden? (Bitte nach Stadt und Schadenshöhe aufschlüsseln.)
Zu im Zusammenhang mit der Silvesternacht 2022/2023 entstandenen finanziellen Schäden liegt der Landesregierung kein umfassendes Datenbild vor, da entsprechende Schäden bislang durch Kommunen und Verkehrsbetriebe gegenüber der Landesregierung nur vereinzelt und ohne Anspruch auf vollständige Erhebung mitgeteilt worden sind.
Zur Höhe der bei Gewerbetreibenden als privaten Dritten eingetretenen Schäden liegen der Landesregierung die erfragten Daten ebenfalls nicht vor.
- In wie vielen Fällen der in Frage 1 abgefragten Sachbeschädigungen sowie Nutzungsausfällen konnten die Täter ermittelt und dementsprechend zur Begleichung der Kosten herangezogen werden? (Bitte nach Stadt und Schadenshöhe aufschlüsseln.)
- In wie vielen Fällen der in Frage 1 abgefragten Sachbeschädigungen sowie Nutzungsausfällen konnten die Täter zwar ermittelt, aber zur Begleichung der Kosten nicht herangezogen werden, dafür aber deren gesetzliche Vertreter? (Bitte nach Stadt und Schadenshöhe aufschlüsseln.)
Die Fragen 2 und 3 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Landesregierung liegen zur Beantwortung der Fragen 2 und 3 auch unter Berücksichtigung einer entsprechenden Abfrage bei den Generalstaatsanwälten die erbetenen Daten nicht in belastbarer Weise vor, da keine gesonderte statistische Erhebung entsprechender Straftaten erfolgt und eine händische Auswertung aller seit dem 01.01.2023 landesweit erfassten Vorgänge in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.