Kleine Anfrage 5259der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 01.04.2021
Sind Minister Stamp und Staatssekretärin Güler einem islamistisch beeinflussten Netzwerk auf den Leim gegangen?
Am 14.07.2020 fragten wir erstmals nach islamistischen Bezügen des Netzwerkes CLAIM.1 Dem vorausgegangen war am 24.06.2020 ein Post des Integrationsministeriums (MKFFI) auf Facebook. Hierbei unterstützten die Staatssekretärin Serap Güler und der Integrationsminister Dr. Joachim Stamp eine Aktionswoche der Organisation CLAIM mit dem Thema „antimuslimischer Rassismus“.
Im Rahmen der dritten Anfrage zu diesem Thema bestätigte die Landesregierung am 18.02.2021, dass es bei drei Mitgliedsorganisationen im CLAIM-Netzwerk Anhaltspunkte für Bezüge zur Muslimbruderschaft gäbe, ohne diese allerdings namentlich zu benennen. Die Bezüge seien nach Ansicht der Landesregierung nicht so weit ausgeprägt, dass entsprechend dem rechtlich vorgegebenen Maßstab eine namentliche Nennung der Organisationen zulässig wäre.2
Das CLAIM-Netzwerk wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ unterstützt. Das Programm „Demokratie Leben“ wird im Jahre 2021 auch aus dem Landeshaushalt NRW heraus mit 2.103.400 Euro gefördert.
Durch einen Artikel bei „Tichys Einblick“ vom 06.03.2021, verfestigten sich die im Rahmen unserer bisherigen drei Kleinen Anfragen zu diesem Thema vorgetragenen Vermutungen bezüglich dieser drei Mitgliedsorganisationen.3 CLAIMs islamistische Verbindungen seien demnach als bestätigt anzusehen:
„In deren Delegiertenkreis sitzen Vertreter, die der „Muslimischen Jugend Deutschland“ (MJD) angehören, die als die Jugendorganisation der IGD gilt. Auch die CLAIM-Projektleiterin […] trat für den MB-nahen Verein INSSAN in Erscheinung. Zudem sitzt im Expertengremium ein ehemaliger Funktionär der islamistischen, Ankara-nahen „Islamischen Gemeinschaft Milli-Görüs“ (IGMG)“
Insbesondere aufgrund personeller und organisatorischer Verbindungen zur IGD werde INSSAN in der Nähe der Muslimbruderschaft verortet. Führende Vertreter von INSSAN sind trotz dieser Vorwürfe sogar in der neu geschaffenen „Expertenkommission gegen Antimuslimischen Rassismus“ vertreten.4,5
Gemäß einem Dossier zum Thema Inssan scheint es bei beiden Vertretern mindestens indirekte Bezüge zu islamistisch bzw. antisemitisch beeinflussten Gruppierungen zu geben. u.a.: UNRWA, Zentralrat der Muslime (ZMD), Palästinensischen Gemeinschaft in Deutschland (PGD) und Muslimischen Jugend Deutschlands (MJD).6 Bezüglich der PGD heißt es im Hamburger Verfassungsschutzbericht des Jahres 2016, dass diese Organisation in Deutschland die HAMAS vertrete.
Einem Artikel der WELT mit dem Titel „Berlin beruft Islamisten in Kommission gegen antimuslimischen Rassismus“ ist zu entnehmen, dass gemäß Aussagen der Berliner Innenverwaltung im April 2018 einzelne Inssan-Mitglieder „personelle Verbindungen“ zum Islamischen Kultur- und Erziehungszentrum Berlin (IKEZ) hätten – laut Berliner Verfassungsschutzbericht von 2017 ein „Berliner Treffpunkt von Hamas-Anhängern“. Trotzdem werde INSSAN seit Jahren mit hohen Beträgen aus Bundes- und Landesmitteln gefördert und gehöre zudem dem Zentralrat der Muslime (ZMD) an, einem geschätzten Partner der Landesregierung.
Der „Expertenkreis gegen Muslimfeindlichkeit“ wurde seinerzeit als Reaktion auf den Anschlag in Hanau vom 19.02.2020 ins Leben gerufen. Tobias R. erschoss am 19. Februar 2020 elf Menschen, seine Mutter und sich selbst. Die Opfer hatten einen kurdischen, afghanischen, romni, bosniakischen, rumänischen, türkischen bzw. bulgarischen Migrationshintergrund.7 Von unterschiedlichen Experten wurden beim Täter schwere psychische Krankheiten diagnostiziert, u.a. eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie sowie eine schwere narzisstische Persönlichkeitsstörung.8
In der Folgezeit haben u.a. islamistisch beeinflusste Organisationen diesen furchtbaren Anschlag als eindeutig muslimfeindlich eingestuft bzw. einem „Antimuslimischen Rassismus“ zugewiesen. Insbesondere der Zentralrat der Muslime (ZMD) stellte sich mit dieser Opferkonstruierung erneut in den Mittelpunkt. Das ist verwunderlich vor dem Hintergrund, dass dem ZMD bzw. einzelnen seiner Mitglieder, rassistische Weltbilder, darunter Antisemitismus, vorgeworfen werden.
Zum ZMD gehören u.a. die Muslimbruder-nahe Organisationen IGD, die ATİB (eine Abspaltung der rechtsextremen Auslandsvertretung der Grauen Wölfe) und das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) als Satellit der iranischen Geistlichkeit und Regierung auf deutschem Boden. ATIB gilt als dem Regime von Präsident Erdogan nahestehend.3
Die international vernetzte Milli-Görüs-Bewegung wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als islamistisch eingestuft. Ihr wird außerdem eine ideologische Nähe zur ägyptischen Muslimbruderschaft nachgesagt. Nach Informationen der Tageszeitung „WELT“ sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums bereits im Januar 2019, dass bekannt sei, „dass die Türkei die Bewegung der Muslimbrüder unterstützt”, und schlussfolgert daraus, dass vor diesem Hintergrund seitens der Ditib offenbar keine Berührungsängste gegenüber der Muslimbruderschaft bestünden.9 Zu den Verbänden, die versuchten, den schrecklichen Anschlag in Hanau zu instrumentalisieren, gehörte folgerichtig auch die Türkische-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), die vom türkischen Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) gegründet wurde, welches unmittelbar dem türkischen Präsidenten untersteht.
Die mangelnde Distanz zu islamistisch beeinflussten Gruppierungen wurde exemplarisch deutlich durch die Berufung der Vizepräsidentin des ZMD durch das Außenministerium für das Projekt „Religion und Außenpolitik“. Kritiker legen ihr zur Last, sich nicht scharf genug gegen Antisemitismus und religiösem Extremismus abzugrenzen. Erst nach massivem öffentlichem Druck erfolgte die Abberufung.10
Wie der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP mit dem Titel „Die Imamausbildung in Nordrhein-Westfalen auf eine neue Grundlage stellen“ gezeigt hat, gibt es auch von Seiten der regierungstragenden Fraktionen in NRW anscheinend keine Berührungsängste in der Frage einer Zusammenarbeit mit kritikwürdigen Dachverbänden.11
Die Organisation „CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ schaffte es in der Folgezeit, Politiker in den Kampf gegen „Antimuslimischen Rassismus“ einzuspannen, so auch die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen)12, sowie Minister Stamp und Staatssekretärin Güler.
Als CLAIM und andere Netzwerke die Einrichtung einer Expertenkommission für „Antimuslimischen Rassismus“ forderten und einen gewissen gesellschaftlichen Druck aufbauten konnten, installierte Innenminister Horst Seehofer zunächst einen „Expertenkreis gegen Muslimfeindlichkeit“ und setzte ein Mitglied von CLAIM ein. Die Justizverwaltung Berlin folgte mit der „Kommission für Antimuslimischen Rassismus“, an dem aus dem CLAIM-Netzwerk der Verein INSSAN beteiligt wurde, dem wiederum – wie oben angeführt – eine Nähe zur Muslimbruderschaft nachgesagt wird. Der Begriff „Antimuslimischer Rassismus“ wurde so offensichtlich von zentralen politischen Akteuren der Bundesrepublik Deutschland legitimiert. Bei Tichys Einblick wird diese Entwicklung wie folgt zusammengefasst:3
„Legalistische Islamisten, die ihre Ziele legal, ohne Gewalt versuchen durchzusetzen, haben bewiesen: Sie haben längst in unserer deutschen Gesellschaft eine Macht über den Diskurs und politische Entscheidungen erlangt. Der Verfassungsschutz hat letztes Jahr vor dem legalistischen Islamismus gewarnt, dieser sei langfristig gefährlicher als Salafismus und Extremismus. Doch der Staat ist es, der diese Islamisten erst legalisierte und popularisierte“
Problematisch sei der Begriff „Antimuslimischer Rassismus“, welcher von Islamisten annektiert und instrumentalisiert wurde, da es die Doppelstrategie von legalistischen Islamisten sei, unter dem Deckmantel des Antirassisten Einfluss zu gewinnen sowie Kritik am Islam und islamistischen Strukturen zu delegitimieren. Jegliche Kritik am Islam bzw. an islamistischen Organisationen und Strukturen soll mit der Einstufung als „Antimuslimischer Rassismus“ gebrandmarkt und maximal erschwert werden. So gewinnt man dauerhaft die Diskurshoheit und unterbindet die Debatte. Muslime als Opfer in den Mittelpunkt zu stellen sei eine islamistische Strategie. Ein weiteres Ziel sei es dabei, Aufmerksamkeit und Einfluss in Politik und Gesellschaft zu gewinnen.
Wie bei „Tichys Einblick“ dargelegt wird, würde mit dem Begriff des „Antimuslimischen Rassismus“ noch eine weitere Strategie verfolgt. Es soll eine sprachliche Analogie zum Antisemitismus hergestellt werden. Das Ziel sei es, Antimuslimischen Rassismus und Antisemitismus auf eine gleichbedeutende Ebene zu stellen. Durch diese Form der Legitimierung wären islamistische Ziele besser zu erreichen. Zudem nehmen vor allem linksorientierte Politiker und Wissenschaftler diesen Begriff an und spielen Islamisten in die Hände spielen. Teilweise würden sie mit diesen sogar zusammenarbeiten, obwohl es islamistischen Akteuren nicht um das ernsthafte Problem der „Muslimfeindlichkeit“ ginge.13
Der Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V. hat im Rahmen des Bundeskongresses am 27.02.2021 die Position eingenommen, dass „Antimuslimischer Rassismus“ zwar existiere, dieser allerdings von islamistischen Organisationen instrumentalisiert werde. Der Missbrauch des Phänomens „antimuslimischer Rassismus“ müsse als solcher entlarvt und beendet werden. Es wurde in diesem Zusammenhang dazu aufgerufen, die Zusammenarbeit mit Organisationen wie DİTİB-Jugend und BDMJ, MJD und FEMYSO, Islamischer Jugend, IGMG und Young Schura, IGS-Jugend, sowie Organisationen und Jugendgruppen aus dem Umfeld der Gülen-Bewegung oder der Grauen Wölfe zu beenden oder Kooperationen erst gar nicht einzugehen.
Die Zusammenarbeit mit den genannten Organisationen sei kein Ausdruck von Weltoffenheit oder Antirassismus, sondern unterstütze das Gegenteil: mal nationalistisch-identitäre Abgrenzung, mal religiös begründeten Fundamentalismus. Die Anerkennung von antimuslimischem Rassismus als Problem dürfe nicht darauf hinauslaufen, muslimische Organisationen, ohne jegliche inhaltliche Auseinandersetzung zu immunisieren.14
Eine ähnliche Strategie wird mit dem Begriff „Islamophobie“ verfolgt, welcher von Ayatollah Khomeini zur Zeit der Revolution in Iran zum ersten Mal verwendet wurde. Dieser Begriff diente dabei als Vorwurf bzw. politischer Kampfbegriff an iranische Frauen, die sich weigerten, den Hijab zu tragen. Die Einstufung als „Phobie“ suggeriert dabei eine pathologische Komponente, eine irrationale Angst, die keine faktische Grundlage hat. Ein Essayist analysierte den Begriff „Islamophobie“ bereits im Jahre 2017 in der NZZ wie folgt:
„Unter dem Vorwand, die Muslime zu verteidigen, geht es also darum, jene Westler zum Schweigen zu bringen, deren Schuld darin besteht, Geschlechtergleichheit und Glaubensfreiheit zu postulieren. […] Vor allem aber zielt der Vorwurf der «Islamophobie» darauf ab, die arabischen oder muslimischen Intellektuellen mundtot zu machen, die bestrebt sind, ihren Glauben mit der Moderne zu versöhnen und ihn durch das Feinsieb der Vernunft laufen zu lassen. […] Der Begriff «Islamophobie» ist also eine massive Einschüchterungswaffe, um die offene Debatte zu verbieten und das Infragestellen geltender Dogmen zu verhindern.“15
Durch die Unterstützung der Aktionswoche der Organisation CLAIM mit dem Thema „antimuslimischer Rassismus“ sind, wenn man den oben ausgeführten wissenschaftlichen Betrachtungen folgt, folglich auch Minister Stamp und Staatssekretärin Güler für den Betrachter kaum nachvollziehbar in eine Falle getappt. Sie tragen damit sicherlich unwillentlich dazu bei, dass umstrittene Organisationen wie z.B. CLAIM mehr Zuspruch und damit Einfluss gewinnen.
Die Redakteurin gelangt auf Tichys Einblick zu dem Fazit:
„Wenn Begriffe wie „Antimuslimischer Rassismus“ und „Islamophobie“ zunehmend salonfähig werden, wird Kritik an der Religion Islam, an dem Politischen Islam und an islamistischen Strukturen erschwert. Infolgedessen wird es legalistischen Islamisten erleichtert, Einfluss in Politik sowie Gesellschaft zu gewinnen. […] Der Begriff „Antimuslimischer Rassismus“ ist nichts weiter als ein trojanisches, ja ein islamistisches Pferd.“16
Ich frage daher die Landesregierung:
- In einem nicht theokratisch geprägten, demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland ist Religionskritik grundsätzlich zulässig. Wie definiert die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Begriffe „Islamophobie“, „Islamfeindlichkeit“ und „Antimuslimischer Rassismus“?
- Inwiefern folgt die Landesregierung der ausgeführten wissenschaftlichen Analyse, dass die Begriffe „Islamophobie“ und „Antimuslimischer Rassismus“ von islamistischen bzw. islamistisch beeinflussten Organisationen instrumentalisiert werden, um unerwünschte Kritik zu delegitimieren und politischen Einfluss zu gewinnen?
- In welchem Umfang hatte die Landesregierung vor der Unterstützung der CLAIM-Kampagne durch Minister Stamp und Staatssekretärin Güler Kenntnisse bezüglich der Bezüge zur Muslimbruderschaft durch drei Mitgliedsorganisationen dieses Netzwerks?
- In welchem Umfang wird sich die Landesregierung zukünftig an der „Kommission für Antimuslimischen Rassismus“ beteiligen oder entsprechende Kampagnen unterstützen, insbesondere auch, wenn sich bewahrheiten sollte, dass zugleich Islamisten oder Personen aus dem islamistischen Umfeld beteiligt sind, welche auf diesem Weg legitimiert oder gar unterstützt würden?
- Wird die Landesregierung einem Missbrauch des Begriffs „Antimuslimischer Rassismus“ in Form der Herstellung einer sprachlichen Analogie zum Antisemitismus zukünftig entgegentreten?
Gabriele Walger-Demolsky
1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/10672
2 Vgl. Lt.-Drucksache 17/12708
3 Vgl. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/wie-seehofer-islamisten-auf-den-leim-geht-und-foerdert/
4 Vgl. https://www.islamiq.de/2021/02/22/expertenkommission-gegen-antimuslimischen-rassismus/
5 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article229101711/Berlin-beruft-Islamisten-in-Kommission-gegen-antimuslimischen-Rassismus.html?fbclid=IwAR2bJngC4x3Ubka31TotXX_n6KnS8sVOCz5b8KS6sC2KnyOFBWcSDdXlGpk
6 Vgl. https://fowid.de/meldung/islamischer-lobbyismus?fbclid=IwAR3T4wZt1ikIm_IrfEZDBLW2BmsSSerIe0IeK_sAki2k04IWrsGcmi9EcfE
7 Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_in_Hanau_2020#Opfer
8 Vgl. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/attentat-in-hanau-psychiaterin-spricht-ueber-den-taeter-16644002.html
9 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus218610324/Bundesregierung-bestaetigt-Erdogans-Wurzeln-in-radikaler-Bewegung.html
10 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article212494415/Nurhan-Soykan-Auswaertiges-Amt-zieht-nach-Kritik-an-Islam-Vertreterin-Konsequenzen.html
11 Vgl. Lt. Drucksachen 17/12760 und 17/12870
12 Vgl. https://m.facebook.com/Roth/photos/a.150878950663/10158269465270664/?type=3&source=48& tn =EH-R
13 Vgl. https://www.audiatur-online.ch/2020/09/28/begriff-antimuslimischer-rassismus-ein-islamistisches-pferd/
14 Vgl. https://www.bdaj.de/index.php/aktuelles/nachrichten/271-antimuslimischen-rassismus-ernstnehmen-kritik-an-muslimischen-organisationen-zulassen
15 Vgl. https://www.nzz.ch/feuilleton/islamophobie-imaginaerer-rassismus-ld.1287872
16 Vgl. https://www.audiatur-online.ch/2020/09/28/begriff-antimuslimischer-rassismus-ein-islamistisches-pferd/
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 5259 mit Schreiben vom 4. Mai 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- In einem nicht theokratisch geprägten, demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland ist Religionskritik grundsätzlich zulässig. Wie definiert die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Begriffe „Islamophobie“, „Islam-feindlichkeit“ und „Antimuslimischer Rassismus“?
Die drei Begriffe stehen für eine ablehnende bis feindselige Haltung gegenüber Menschen, die muslimisch geprägt sind oder als Muslime gesehen werden. Während die Begriffe „Islamfeind-lichkeit“ und „Islamophobie“ dem Wortlaut nach suggerieren, dass es um eine radikale Ablehnung oder übersteigerte Angst vor dem Islam als Religion geht, beschreibt „Antimuslimischer Rassismus“ am treffendsten, dass es sich um eine Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit handelt, bei der die religiöse Zuschreibung dazu dient, Personen abzuwerten und rassistisch zu diskriminieren.
- Inwiefern folgt die Landesregierung der ausgeführten wissenschaftlichen Analyse, dass die Begriffe „Islamophobie“ und „Antimuslimischer Rassismus“ von islamistischen bzw. islamistisch beeinflussten Organisationen instrumentalisiert werden, um unerwünschte Kritik zu delegitimieren und politischen Einfluss zu gewinnen?
Die Konstruktion von Feindbildern, darunter die Vorstellung von einer dem Islam und den Muslimen feindselig gegenüberstehenden Gesellschaft, ist ein Wesensmerkmal islamistischer Ideologien. An der Berechtigung und Notwendigkeit, anhand von Begriffen wie „Islamfeindlichkeit“ und „Antimuslimischer Rassismus“ auf gesellschaftliche Entwicklungen aufmerksam zu machen, ändert dies nichts.
- In welchem Umfang hatte die Landesregierung vor der Unterstützung der CLAIM-Kampagne durch Minister Stamp und Staatssekretärin Güler Kenntnisse bezüglich der Bezüge zur Muslimbruderschaft durch drei Mitgliedsorganisationen dieses Netzwerks?
Auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 4095, Landtagsdrucksache 17/10672, wird verwiesen.
- In welchem Umfang wird sich die Landesregierung zukünftig an der „Kommission für Antimuslimischen Rassismus“ beteiligen oder entsprechende Kampagnen unterstützen, insbesondere auch, wenn sich bewahrheiten sollte, dass zugleich Is-lamisten oder Personen aus dem islamistischen Umfeld beteiligt sind, welche auf diesem Weg legitimiert oder gar unterstützt würden?
Auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 4095, Landtagsdrucksache 17/10672, wird verwiesen.
- Wird die Landesregierung einem Missbrauch des Begriffs „Antimuslimischer Rassismus“ in Form der Herstellung einer sprachlichen Analogie zum Antisemitismus zukünftig entgegentreten?
Die Landesregierung erkennt keine sprachliche Analogie zwischen den beiden Begriffen.