Kleine Anfrage 3229des Abgeordneten Nic Peter Vogel vom 10.12.2019
Situation der LKW-Stellplätze an Autobahnen in NRW
Die zahlenmäßige Parkplatzsituation für LKW an den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen wurde in den letzten Jahren durch Aus- und Neubauten moderat verbessert. Eine spürbare Veränderung der angespannten Parkplatzsituation hat vielerorts jedoch nicht stattgefunden, was vornehmlich auf einen weiter gestiegenen Güterverkehr auf der Straße sowie Nordrhein-Westfalens Lage als europäisches Transitland zurückzuführen ist. Laut dem NRW-Verkehrsministerium werden im Moment mehr als 3.600 zusätzliche Parkplätze geplant oder gebaut.1 670 sind Medienberichten zufolge seit dem Antritt der schwarz-gelben Landesregierung Mitte 2017 bereits hinzugekommen. Damit gebe es auf den rund 320 Rastanlagen insgesamt etwa 7.100 Parkplätze für den Schwerlastverkehr. Hinzu kämen noch die Kapazitäten auf den privat geführten Autohöfen.2
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Kapazität an LKW-Stellplätzen gibt es aktuell an Nordrhein-Westfalens Autobahnen? (Bitte einzeln auflisten nach BAB)
2. Aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage (17/285) geht hervor, dass seitens des BMVI in 2018 eine neue Sachstanderhebung erfolgen sollte. Wie ist diese für NRW ausgefallen und sieht die Landesregierung dadurch einen veränderten landesweiten oder auch regionalen Bedarf an Parkplätzen für LKW?
3. Sind die 670 neu geschaffenen Stellplätze durch Neubau oder Umwidmung von vorhandenen PKW-Stellplätzen entstanden? (Bitte auflisten)
Nic Peter Vogel
2 https://www1.wdr.de/nachrichten/lkw-parkplaetze-110.html
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 14.01.2020
Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3229 mit Schreiben vom 14. Januar 2020 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung:
Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2159 wird verwiesen (Drucksache 17/5826).
1. Welche Kapazität an LKW-Stellplätzen gibt es aktuell an Nordrhein-Westfalens Autobahnen? (Bitte einzeln auflisten nach BAB)
Die an den bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen im Zuge der Bundesautobahnen sowie an den Autohöfen in Nordrhein-Westfalen aktuell vorhandenen Lkw-Parkstandskapazitäten sind der in der Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen.
2. Aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage (17/285) geht hervor, dass seitens des BMVI in 2018 eine neue Sachstandserhebung erfolgen sollte. Wie ist diese für NRW ausgefallen und sieht die Landesregierung dadurch einen veränderten landesweiten oder auch regionalen Bedarf an Parkplätzen für LKW?
Der Schlussbericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit den Ergebnissen der bundesweiten Belegungserhebung des Jahres 2018 liegt zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor nicht vor. Ebenso steht die seitens des BMVI angekündigte Fortschreibung der Parkbedarfsprognose auf den Prognosehorizont 2030 derzeit noch aus. Das BMVI hat eine Veröffentlichung der Ergebnisse aus der Belegungserfassung 2018 und der Parkbedarfsprognose 2030 nunmehr für Januar 2020 angekündigt.
Erst auf der Grundlage dieser aktualisierten Daten können Veränderungen beim Bedarf an Lkw-Stellplätzen in den Bundesländern ermittelt werden.
3. Sind die 670 neu geschaffenen Stellplätze durch Neubau oder Umwidmung von vorhandenen PKW-Stellplätzen entstanden? (Bitte auflisten)
Sämtliche geschaffenen Lkw-Parkstände sind vollumfänglich durch den Um- und Ausbau bereits vorhandener Rastanlagen entstanden, eine Umwidmung vorhandener Pkw-Parkstände zugunsten einer Erweiterung der Parkstandskapazitäten für Lkw ist dabei nicht erfolgt.
Gemäß einem allgemeinen Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20.05.2019 (ARS 07/2019) ist jedoch bei Neu-, Aus- und Umbauplanungen von unbewirtschafteten Rastanlagen der Pkw-Parkbereich inzwischen so zu gestalten, dass dieser nachts auch von Lkw genutzt werden kann. Auf einigen Rastanlagenstandorten an der A 45 hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen eine derartige Mischnutzung bereits umgesetzt.
Darüber hinaus berücksichtigen der Landesbetrieb wie auch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) diese Form der Mischnutzung bei den aktuellen und zukünftigen Rastanlagenplanungen.
Anlage 1
Lkw-Parkstandskapazitäten der Rastanlagen und Autohöfe
an Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen (Stand: 11/19)
Bundesautobahn | Gesamt | davon Autohöfe | ohne Autohöfe |
Al | 1.197 | 184 | 1.013 |
A2 | 1.500 | 350 | 1.150 |
A3 | 851 | 235 | 616 |
A4 | 570 | 65 | 505 |
A30 | 370 | 280 | 90 |
A31 | 143 | 0 | 143 |
A33 | 217 | 80 | 137 |
A40 | 252 | 80 | 172 |
A42 | 78 | 0 | 78 |
A43 | 330 | 120 | 210 |
A44 | 1.086 | 98 | 988 |
A45 | 1.024 | 100 | 924 |
A46 | 323 | 103 | 220 |
A52 | 118 | 0 | 118 |
A57 | 409 | 50 | 359 |
A59 | 134 | 0 | 134 |
A61 | 231 | 54 | 177 |
A445 | 20 | 0 | 20 |
A553 | 118 | 0 | 118 |
Summe | 8.971 | 1.799 | 7.172 |