Skandal im Düsseldorfer Amt für Migration und Integration! – Wurden Abschiebungen unrechtmäßig ausgesetzt?

Kleine Anfrage
vom 10.12.2019

Kleine Anfrage 3242der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 10.12.2019

 

Skandal im Düsseldorfer Amt für Migration und Integration! – Wurden Abschiebungen unrechtmäßig ausgesetzt?

Einem Bericht der Tageszeitung BILD folgend, ist es im Düsseldorfer Amt für Migration und Integration zu erheblichen Unregelmäßigkeiten gekommen.1 So stellte das Rechnungs­prüfungsamt fest, dass die städtische Ausländerbehörde unter Leitung einer ehemaligen Mitarbeiterin und Oberbürgermeisterkandidatin der Partei Bündnis 90/ Die Grünen die Bleiberechte („Duldung“) von Flüchtlingen mangelhaft verwaltet hat.2, 3

Folgende Beanstandungen soll es – dem Bericht folgend – gegeben haben:

  • „Das Amt schuf Fakten, indem es „geduldeten Personen abweichend vom vorgesehenen Verfahren“ teilweise „Vorsprachetermine“ zuteilte, die bis zu einem halben Jahr nach Ablauf ihrer Duldungsfrist lagen.
  • Amtliche „Entscheidungsgründe“ wurden teils lückenhaft dokumentiert.
  • Der Zugriff auf sensible Daten („Berechtigungskonzept“) war „nicht aktuell und nicht zweckmäßig“ geregelt.
  • Es war „nicht sichergestellt“, dass ausscheidende Mitarbeiter die Sicherheitsschlüssel für den Dokumenten-Raum zurückgeben. Zudem war nicht bekannt, wie viele elektronische Schlüssel ausgegeben wurden.

Vergangenes Jahr hat das Amt in 9075 Fällen Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern durch die Erteilung einer Duldung vorübergehend ausgesetzt. Die Zahl der unrechtmäßig erteilten Duldungen ist bislang unklar.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu diesem Fall vor, insbesondere zur Anzahl der unrechtmäßig erteilten Duldungen?

2. In welcher Form wird die Landesregierung dafür sorgen, dass dieser Fall vollständig aufgeklärt wird und die Zuwiderhandlungen gegen geltendes Recht zukünftig ausbleiben?

3. Wie hoch ist der Anteil der Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern, die im Zuständigkeitsbereich des Ausländeramtes Düsseldorf 2019 durch Erteilung einer Duldung ausgesetzt wurden? (Bitte Gesamtzahl und Anteil der erteilten Duldungen nennen)

4. Wie viele Abschiebungen wurden 2019 im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Düsseldorf erfolgreich durchgeführt?

5. Wird es bei den erteilten Duldungen des Jahres 2019 – im Zuständigkeitsbereich des Ausländeramtes Düsseldorf – zu einer Nachprüfung kommen?

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/duesseldorf-abschiebungen-unrechtmaessig-ausgesetzt-66437270.bild.html?fbclid=IwAR2YLTFgDImiJfBH4zCXMQ4GcZgKdp63UX4trrApyp1oUnmvoSbUKtb0BM k

2 Vgl. http://archiv.gruene-duesseldorf.de/Miriam-Koch-GRUENE-OB-Kandida.3626.0.html

3 Vgl. https://www.duesseldorf.de/index.php?id=700021325&L=1&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=17218


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 14.01.2020

 

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 3242 mit Schreiben vom 14. Januar 2020 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu diesem Fall vor, insbesondere zur Anzahl der unrechtmäßig erteilten Duldungen?

Die in der Kleinen Anfrage zitierte Presseberichterstattung bezieht sich auf einen Bericht des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Düsseldorf. Das Rechnungsprüfungsamt wurde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in einem internen Prüfverfahren tätig. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt der Landesregierung vor.

Das Rechnungsprüfungsamt weist darauf hin, dass teilweise Entscheidungsgründe für die Erteilung von Duldungen nicht dokumentiert waren und durch verzögerte Terminvergaben die Duldungszeiträume in Einzelfällen überschritten wurden.

Aussagen zu der Anzahl der betroffenen Fälle beinhaltet der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes nicht.

2. In welcher Form wird die Landesregierung dafür sorgen, dass dieser Fall vollständig aufgeklärt wird und die Zuwiderhandlungen gegen geltendes Recht zukünftig ausbleiben?

Das Rechnungsprüfungsamt hat das Prüfungsergebnis mit der Leitung des Amtes für Migration und Integration erörtert und sinnvolle Maßnahmen vereinbart. Insbesondere darf eine Terminvergabe an geduldete Personen zukünftig nicht mehr durch den Servicepoint des Amtes erfolgen, sondern ausschließlich über die zuständigen Sachbearbeitungen.

Darüber hinaus unterliegt die Ausländerbehörde der Stadt Düsseldorf nach § 18 Abs. 5 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) der Aufsicht durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Die Befugnisse der Aufsicht bestimmen sich nach den §§ 8 bis 10 des Ordnungsbehördengesetzes. Sofern Rechtsverstöße bekannt werden, geht die zuständige Bezirksregierung dem nach.

3. Wie hoch ist der Anteil der Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern, die im Zuständigkeitsbereich des Ausländeramtes Düsseldorf 2019 durch Erteilung einer Duldung ausgesetzt wurden? (Bitte Gesamtzahl und Anteil der erteilten Duldungen nennen)

Laut der Statistik aus dem Ausländerzentralregister (AZR) waren in Düsseldorf zum Stichtag 30.11.2019 3204 Personen ausreisepflichtig und 2450 Personen im Besitz einer Duldung gemäß § 60a AufenthG.

4. Wie viele Abschiebungen wurden 2019 im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Düsseldorf erfolgreich durchgeführt?

Das Amt für Migration und Integration der Stadt Düsseldorf hat mitgeteilt, dass im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Düsseldorf im Jahr 2019 mit Stand 15.10.2019 insgesamt 148 Rückkehrmaßnahmen inklusive kontrollierter freiwilliger Ausreisen erfolgten.

5. Wird es bei den erteilten Duldungen des Jahres 2019 – im Zuständigkeitsbereich des Ausländeramtes Düsseldorf – zu einer Nachprüfung kommen?

Die Erteilung von Duldungen im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Düsseldorf war Gegenstand der Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Ob das Rechnungsprüfungsamt das Thema zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal aufgreift, ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden.

 

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