Skrupellose Clan-Frauen plündern Millionen aus Fluthilfe-Fonds!

Kleine Anfrage
vom 10.01.2025

Kleine Anfrage 4963

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Skrupellose Clan-Frauen plündern Millionen aus Fluthilfe-Fonds!

Zuerst kam die Flut. Im Jahre 2021 ereignete sich eine der schlimmsten Hochwasserkatastrophen, die Deutschland und Nordrhein-Westfalen erlebt haben. Knapp 200 Menschen verloren ihr Leben, unzählige ihr Zuhause. Kaum war das Wasser verschwunden, kamen Plünderer und trieben ihr Unwesen. Das unermessliche Leid der Betroffenen wurde nur Stunden nach der Katastrophe schamlos ausgenutzt. Selbst drei Jahre nach der verheerenden Katastrophe sind viele Schäden noch nicht beseitigt. Viele Flutopfer bangen weiterhin um ihre Existenz. Im Jahre 2021 haben Kriminelle im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe insgesamt 1.057 Straftaten verübt – die meisten davon unmittelbar nach dem 14. Juli 2021 beziehungsweise während der ersten Wochen nach der Flut. Darunter waren 632 Eigentumsdelikte wie Unterschlagungen, Raubüberfälle, Plünderungen und Wohnungseinbrüche. Insgesamt verursachten die Täter einen Schaden in Höhe von 1,814 Millionen Euro. Bei den Eigentumsdelikten konnten die Polizeibehörden 275 – mehrheitlich ausländische – Tatverdächtige ermitteln. Die Aufklärungsquote der Straftaten beträgt damit weniger als die Hälfte. In lediglich 48 Fällen kam es zu einer Verurteilung der Täter, 806 Verfahren wurden hingegen vollständig eingestellt.

Nun hat die Bonner Polizei in einer großangelegten Razzia eine Bande mutmaßlicher Fluthilfebetrüger ausgehoben. Die Ermittlungsgruppe „Camillo“ geht von einem Millionenbetrug aus, in dem nach FOCUS-Online-Informationen der deutsch-libanesische Artris-Clan verwickelt sein soll. Diese Großfamilie taucht auch im neuesten Clanlagebild des Landeskriminalamts auf. Die zuständigen Ermittler gehen von einer vorläufigen Schadensumme in Höhe von 4,688 Millionen Euro aus.1

Die Ermittlungsgruppe führt 182 Verfahren, in deren Zentrum zwei mutmaßliche Clan-Frauen, Nessrin A. und Ferial A. (35, 42), stehen. Sie sollen mit Hilfe 20 weiterer Familienmitglieder ein komplexes Betrugsnetz aufgezogen haben. Dabei sollen die Beschuldigten teilweise Strohleute vorgeschaltet haben, die wiederum falsche Fluthilfeanträge für ihre beschädigten Heime stellten. Nach der Auszahlung wurde der Gewinn je zur Hälfte geteilt. Nach Angaben der Polizei wurden in diversen Anträgen unterschiedlicher Wohnobjekte dieselben Schadensbilder festgestellt. Zudem reichten die Betrüger Anträge ein, „deren Hausratschäden durch die Flut faktisch nicht möglich waren. So sind beispielsweise Hilfen für Schäden in Obergeschossen von Wohnhäusern beantragt worden, die nicht mit dem Höchstwasserstand zum Zeitpunkt der Flut übereinstimmten“.2

Im Zuge der Ermittlungen wurden in Mechernich, Euskirchen und Kassel 17 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Der Clan, der hinter der Betrugsmasche stecken soll, ist polizeibekannt. Wie FOCUS Online aus Ermittlerkreisen erfuhr, werden viele der 22 Beschuldigten mit Gewalt- und Betrugsdelikten sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung gebracht. NRW-Innenminister Herbert Reul führte dazu aus: „Sie nutzen das System aus, verhöhnen damit nicht nur die Flutopfer, die das Geld wirklich brauchen, sondern betrügen das Land um Millionen, die dann beim Aufbau fehlen.“3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen jeweils bekannt?
  3. Über welche (Mehrfach-)Nationalitäten verfügen die jeweiligen Tatverdächtigen?
  4. Wie viele kriminelle Angehörige des deutsch-libanesische Artris-Clans leben in Nordrhein-Westfalen?
  5. Welche Ermittlungsverfahren gegen die unter Frage 4 abgefragten Angehörigen sind bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-12440

 

1 Vgl. https://m.focus.de/panorama/grossrazzia-skrupellose-clan-betrueger-pluendern-millionen-aus-fluthilfe-fonds_id_260554909.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4963 mit Schreiben vom 4. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisie­rung sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straf­tatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bonn hat dem Ministerium der Justiz unter dem 14.01.2025 im Wesentlichen berichtet, bei seiner Behörde sei ein Verfahrenskomplex u. a. wegen Betru­ges im besonders schweren Fall gegen Tätergruppierungen aus dem Raum Euskirchen an­hängig. Deren Mitglieder stünden in Verdacht, in zahlreichen Fällen unberechtigte Personen dazu verleitet und unterstützt zu haben, Anträge für nicht von der

Flut betroffene Objekte zu stellen, wofür sie einen Teil der bewilligten Gelder erhalten hätten. Die beiden in der Kleinen Anfrage benannten Haupt-beschuldigten seien verdächtig, auf diese Weise einen sechsstelligen Be-trag erlangt zu haben. Gegen 24 zum Teil familiär verbundene Beschuldigte seien mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt worden. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatver-dächtigen jeweils be­kannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Eine Auflistung der kriminalpolizeilichen Erkenntnisse der Beschuldigten im gegenständlichen Ermittlungsverfahren bitte ich der beigefügten Ta-belle zu entnehmen.

  1. Über welche (Mehrfach-)Nationalitäten verfügen die jeweiligen Tatverdächtigen?

Die Staatsangehörigkeiten der Beschuldigten im gegenständlichen Ermittlungsverfahren bitte ich der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

  1. Wie viele kriminelle Angehörige des deutsch-libanesische Artris-Clans leben in Nordrhein-Westfalen?
  2. Welche Ermittlungsverfahren gegen die unter Frage 4 abgefragten Angehörigen sind bekannt?

Eine Beantwortung der Fragen 4 und 5 kommt zum Schutz von im vorliegenden Fall das par­lamentarische Informationsinteresse überwiegenden Persönlichkeitsrechten nicht in Betracht. Einzelheiten zur Begründung des Umgangs mit personenbezogenen Daten im Kontext von Auswertungen und Analysen zur Bekämpfung von Clankriminalität ergeben sich aus der Vor­lage 18/1616 (S.2 f.).

 

MMD18-13230

Beteiligte:
Markus Wagner