Kleine Anfrage 1471
des Abgeordneten Klaus Esser vom 03.03.2023
Soldatengräber in Ratingen mit neuer Grabsteininschrift „Unbekannt“ anstelle von „Unbekannter Soldat“
Die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft verdienen Mitgefühl und Erinnerung. Der Tod eines jeden Menschen im Krieg ist eine Mahnung zum Frieden. Pflege und Erhalt von Kriegsgräbern sind Ausdruck von Versöhnung, Würdigung und Verständigung in einem vereinten Europa. Auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen kommen ihrer Verpflichtung nach, zumindest die unter Denkmalschutz stehenden Kriegsgräber auf Friedhöfen zu sanieren. Dies erfolgte 2022 auch in Ratingen, wo Grabstellen saniert und die Anlage neu bepflanzt wurde.1 Nach Berichten aus der Bevölkerung zeigen die Soldatengräber mit der Inschrift „Unbekannter Soldat“ nun nur noch die Gravur „Unbekannt“.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wurde die Inschrift der Gräber der unbekannten Soldaten im Zuge der Sanierung in Ratingen auf „Unbekannt“ verkürzt?
- Welchen Beschluss gibt es zu dieser Sanierungsmaßnahme inklusive neuer Grabinschrift – sofern diese Abänderung zutreffend ist?
- Welche Sanierungen denkmalgeschützter Kriegsgräber fanden in den letzten fünf Jahren statt?
- Wie bewertet die Landesregierung den Zustand denkmalgeschützter Kriegsgräberstätten in Nordrhein-Westfalen?
- Wie bewertet die Landesregierung die Veränderung von Inschriften denkmalgeschützter Kriegsgräber in Nordrhein-Westfalen?
Klaus Esser
1 Htt p s : / / www. L i n t orfer.eu/alter-fried hof-t eil-der-gedenk s t a e t t e-blueht-auf/
2 Htt p s: / /vm. T i k t o k .com/ Z MY y h Bf bt
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1471 mit Schreiben vom 29. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Wurde die Inschrift der Gräber der unbekannten Soldaten im Zuge der Sanierung in Ratingen auf „Unbekannt“ verkürzt?
Nein. Die Stadt Ratingen hat die Kriegsgräberanlage Duisburger Str., 40885 Ratingen von April 2020 bis Januar 2021 in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf instandgesetzt. Nach § 2 Absatz 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz erhalten Grabzeichen für unbekannte Soldaten die Aufschrift „Unbekannter Soldat“, Grabzeichen für unbekannte Tote die Aufschrift „Unbekannt“. Auf der Kriegsgräberstätte wurden nicht nur Soldaten beigesetzt. Die Grabinschriften auf den Steinen wurden im Zuge der Sanierungen nicht geändert.
- Welchen Beschluss gibt es zu dieser Sanierungsmaßnahme inklusive neuer Grabinschrift – sofern diese Abänderung zutreffend ist?
Die in der Kleinen Anfrage zitierten Berichte aus der Bevölkerung zu einer Abänderung sind nicht zutreffend. Siehe Antwort auf Frage 1.
- Welche Sanierungen denkmalgeschützter Kriegsgräber fanden in den letzten fünf Jahren statt?
Eine landesweite Statistik zur Zahl der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf Kriegsgräber nach dem Gräbergesetz wird nicht geführt.
- Wie bewertet die Landesregierung den Zustand denkmalgeschützter Kriegsgrä-berstätten in Nordrhein-Westfalen?
Die in Nordrhein-Westfalen befindlichen Kriegsgräber bedürfen der regelmäßigen Pflege und Instandhaltung. Angesichts des Alters dieser Kriegsgräber muss von einem steigenden Sanierungsbedarf ausgegangen werden.
- Wie bewertet die Landesregierung die Veränderung von Inschriften denkmalgeschützter Kriegsgräber in Nordrhein-Westfalen?
Bei der Instandhaltung von Kriegsgräbern gelten die bundesrechtlichen Vorgaben des Gräbergesetzes und die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Diese bilden den Bewertungsmaßstab für Veränderungen.