Kleine Anfrage 3534der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith vom 28.04.2020
Spezialausgebildete Kräfte bei der Wasserschutzpolizei in Nordrhein-Westfalen
Die Wasserschutzpolizei (WSP) ist unter anderem für die Überwachung und Regelung des Schiffsverkehrs, für die Bekämpfung von Schiffsunfällen, aber auch für die Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen zuständig. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, müssen Polizeibeamte eine bis zu vierjährige zusätzliche Aus-/Fortbildung mit theoretischen und praktischen Anteilen absolvieren.1
Wir fragen daher die Landesregierung:
Wie viele Beamte der Wasserschutzpolizei haben eine Spezialausbildung, z. B. als Taucher? (Bitte nach Anzahl und Spezialausbildung aufschlüsseln).
Markus Wagner
Andreas Keith
1 Vgl. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2020): Wasserschutzpolizei; online im Internet: https://polizei.nrw/artikel/wasserschutzpolizei.
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 26.05.2020
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3534 mit Schreiben vom 26. Mai 2020 namens der Landesregierung beantwortet.
Wie viele Beamte der Wasserschutzpolizei haben eine Spezialausbildung, z.B. als Taucher? (Bitte nach Anzahl und Spezialausbildung aufschlüsseln).
Mit Dienstantritt bei der Direktion Wasserschutzpolizei (WSP) beginnt für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten eine insgesamt vierjährige Ausbildungszeit, die der Erlangung der sogenannten „Nautischen Befähigung“ dient.
Hierbei handelt es sich um keine Ausbildung im klassischen Sinne, sondern um WSP-spezifi-sche Pflichtlehrgänge (siehe beigefügte Anlage 1), die insoweit für alle Beamtinnen und Beamten der WSP obligatorisch sind.
Im weiteren Verlauf der wasserschutzpolizeilichen Tätigkeit können die Beamtinnen und Beamte dann weitere, WSP-spezifische Zusatzlehr-gänge besuchen (siehe beigefügte Anlage 2).
Eine dienstliche Aus- bzw. Fortbildung als (Polizei-)Taucher/-in gehört im Übrigen nicht zum Ausbildungsportfolio der WSP.