Spitzensportförderung an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 24.10.2024

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Andreas Keith und Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Spitzensportförderung an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen

Zahlreiche deutsche Spitzensportler studieren an den über 70 Hochschulen und Universitäten in Nordrhein-Westfalen. Studium und Berufsqualifizierung sind insbesondere für die Zeit nach der aktiven Karriere von enormer Bedeutung. So ist fast die Hälfte der deutschen Olympiateilnehmer an einer Hochschule eingeschrieben. Daraus folgt jedoch nicht selten eine zeitliche Doppelbelastung, der nicht jeder Sportler gewachsen ist. Oftmals wird in dieser Zeit eine Entscheidung für die berufliche Karriere und gegen den Leistungssport gefällt. Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme können jedoch dabei helfen, dass die Studenten dem Spitzensport länger erhalten bleiben.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Kooperationen bestehen zwischen Hochschulen, Olympiastützpunkten und weiteren Elite-Sportstätten in Nordrhein-Westfalen?
  2. Wie viele Spitzensportler verfügen aktuell über den Kaderstatus und sind an einer nordrhein-westfälischen Hochschule eingeschrieben? (Bitte unter Angabe der jeweiligen Sportart und Hochschule)
  3. Welche Unterstützungsmöglichkeiten (besondere Zulassungsvoraussetzungen, Befreiung von der Präsenzpflicht, flexible Prüfungstermine) und Förderprogramme (Stipendien usw.) gibt es für Spitzensportler in Nordrhein-Westfalen?
  4. Welche speziellen Beratungsangebote, die über Spitzensport und Studium informieren, existieren in Nordrhein-Westfalen?
  5. Wie beurteilt die Landesregierung die Sportinfrastruktur an Hochschulen bzw. in Hochschulnähe in Bezug auf Ausstattung mit Trainingsräumen, -flächen und Sportgeräten?

Andreas Keith

Prof. Dr. Daniel Zerbin

 

MMD18-11127


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 4674 mit Schreiben vom 25. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Den Anforderungen des Spitzensports zu entsprechen und gleichzeitig die Duale Karriere zu meistern, ist eine Schlüsselfrage im deutschen Nachwuchsleistungssport. Die jungen Sportle­rinnen und Sportler benötigen während ihrer Schulzeit, ihrer Ausbildung und für ihre berufliche Karriere die bestmögliche Unterstützung. Nur so kann es gelingen, die schulische/ berufliche und die sportliche Karriere erfolgreich zu gestalten. Dabei soll der individuell höchstmögliche Schulabschluss als günstige Startbedingung für die weitere berufliche Karriere erreicht wer­den. Wichtige Voraussetzungen für eine durchgängige Duale Karriere sind in Nordrhein-West­falen bereits geschaffen worden. Der Bereich Hochschule und Spitzensport ist ein Element zur Umsetzung der Dualen Karriere.

  1. Welche Kooperationen bestehen zwischen Hochschulen, Olympiastützpunkten und weiteren Elite-Sportstätten in Nordrhein-Westfalen?

Um Leistungssport und Studium parallel zu ermöglichen, haben eine Vielzahl von Universitä­ten und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen (Übersicht ist als Anlage beigefügt) besondere Regelungen für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler in ihren Satzungen verankert. Das verschafft den Talenten eine Reihe von Vorteilen auf ihrem anspruchsvollen Weg der Dualen Karriere, wie zum Beispiel:

  • die Festlegung einer Quote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler,
  • die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Spitzensportlerinnen und Spitzen­sportler an den Hochschulen und
  • die Möglichkeit der Vergabe eines Stipendiums für die Spitzensportlerinnen und Spit­zensportler durch die Sportstiftung NRW oder die Stiftung Deutsche Sporthilfe.
  1. Wie viele Spitzensportler verfügen aktuell über den Kaderstatus und sind an einer nordrhein-westfälischen Hochschule eingeschrieben? (Bitte unter Angabe der je­weiligen Sportart und Hochschule)

Diese Zahlen werden in der regulären Hochschulstatistik nicht erfasst.

  1. Welche Unterstützungsmöglichkeiten (besondere Zulassungsvoraussetzungen, Befreiung von der Präsenzpflicht, flexible Prüfungstermine) und Förderpro­gramme (Stipendien usw.) gibt es für Spitzensportler in Nordrhein-Westfalen?

Quote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler:

Im Rahmen der Studienplatzvergabe von örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen er­möglicht die Quote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler diesen, unter bestimmten Vo­raussetzungen vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern zum Studium zugelassen zu wer­den. Hiermit wird es den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern erleichtert, einen Platz am Studienort ihrer Wahl zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Athletin bzw. der Athlet zum Olympia-, Perspektiv-,Ergänzungs-, Nachwuchskader oder Landeskader (LK) eines Bun­desfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes gehört.

Die Auswahl erfolgt nach Maßgabe der Hochschulsatzung.

Im Zentralen Verfahren wird die Studienplatzvergabe durch die Stiftung für Hochschulzulas­sung durchgeführt. Hier werden die Studienplätze des ersten Fachsemesters der Studienfä­cher Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin vergeben. Die Bewerberinnen und Bewerben können im Zentralen Verfahren neben dem allgemeinen Zulassungsantrag mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich ggfs. Umstände geltend machen, die zu einer von ihnen nicht zu vertretenden Verschlechterung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben. In diesem Zusammenhang kann auch die Zugehörigkeit zu relevanten o.g. Sportkadern berücksichtigt werden.

Die Universitäten und Hochschulen bemühen sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten um

  • die Bereitstellung von persönlichen Mentorinnen und Mentoren in der Studienberatung, welche die Athletinnen und Athleten durch eine individuelle Studienberatung und auch in Konfliktfällen unterstützen,
  • die Sensibilisierung der Fachberaterinnen und Fachberater in den einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereichen für die Anforderungen des Spitzensports,
  • die Flexibilisierung der individuellen Studienplanung unter Berücksichtigung der leis­tungssportlichen Anforderungen,
  • die Erlaubnis von Urlaubssemestern für wichtige Meisterschaften und aus sportlichen Gründen,
  • die Flexibilisierung von Anwesenheitszeiten, insbesondere die Möglichkeit, Fehlzeiten auszugleichen,
  • die Individualisierung von Abgabe- und Prüfungsterminen, gegebenenfalls mit Modifizie­rung von Prüfungszeiträumen und Studiendauer,
  • die Ermöglichung individueller Planung von Praktika und Exkursionsteilnahmen,
  • die studienfachspezifische Überprüfung besonderer Fördermöglichkeiten im Individual­fall und
  • die entgeltfreie Nutzung der Hochschulsportanlagen und Hochschuleinrichtungen.

Stipendienprogramm der Sportstiftung NRW:

Mit dem NRW-Sportstiftungs-Stipendium werden Athletinnen und Athleten gefördert, die ne­ben sportlichen auch hervorragende Leistungen in ihrer akademischen und beruflichen Aus­bildung aufweisen. Auch Studienanfängerinnen und -anfänger können sich bewerben. Voraus­setzung ist, dass die Athletinnen und Athleten die Talentförderung der Sportstiftung NRW er­halten.

Förderung: 300 Euro/Monat

Förderperiode: 1 Jahr

Bewerbung: 2x jährlich

Förderbeginn: April (Sommersemester) bzw. Oktober (Wintersemester)

Kontingent: bis zu 100 Förderplätze, weitere Stipendien durch Förderpartner möglich

  1. Welche speziellen Beratungsangebote, die über Spitzensport und Studium informieren, existieren in Nordrhein-Westfalen?

An den Standorten des Olympiastützpunktes NRW informieren die Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberater die Sportlerinnen und Sportler in Bezug auf alle hier bereits genannten Ko­operationen und Unterstützungsmöglichkeiten. Darüber hinaus erfolgt eine individuelle ganz­heitliche Beratung über den gesamten Verlauf der Dualen Karriere (Studienorientierung, Stu-dienzielfindung, Beratung im Verlauf des Studiums und beim Übergang in die nachsportliche Karriere oder Eintritt ins Berufsleben).

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Sportinfrastruktur an Hochschulen bzw. in Hochschulnähe in Bezug auf Ausstattung mit Trainingsräumen, -flächen und Sportgeräten?

An den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen stehen unterschiedliche Sportstätten zur Verfügung, die selbstverständlich auch von den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern genutzt werden können. Etwaige Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe werden anlassbe­zogen in Einzelfällen gemeinsam mit den Hochschulen identifiziert, priorisiert und einer Um­setzung zugeführt.

Die konkrete Ausstattung mit Trainingsräumen, -flächen und Sportstätten der Hochschulen werden von den Hochschulen selbständig entschieden und nicht zentral erhoben. Dies gilt auch für nicht hochschuleigene Sportinfrastruktur in Hochschulnähe.

 

MMD18-11583