Sprockhövel : Raubüberfall auf Tankstelle – Wer waren die Täter?

Kleine Anfrage
vom 27.11.2023

Kleine Anfrage 2964

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Sprockhövel: Raubüberfall auf Tankstelle Wer waren die Täter?

Am Dienstagabend, den 7. November 2023, kam es in Sprockhövel zu einem Raubüberfall auf eine Tankstelle. Allerdings war zum Zeitpunkt des Überfalls ein 55-jähriger ehemaliger Elitepolizist, der eigentlich nur sein Auto waschen wollte, ebenfalls vor Ort. Beim Betreten des Verkaufsraums der Tankstelle wurde der 55-Jährige unvermittelt von einem maskierten Mann mit einer Pistole auf den Kopf geschlagen.1

Zuvor habe er nur einige Zigarettenschachteln auf dem Boden liegen und die Verkäuferin hinter dem Tresen kauern gesehen. Unmittelbar nach dem Angriff stieg der Ex-Polizist in seinen Audi und verfolgte die Täter, die die Flucht antraten. Während der Flucht stoppten sie zweimal und sollen sogar mit der Waffe auf ihren Verfolger gezielt haben, bis einer der Täter die Waffe dann aus dem Auto fallen ließ. Als der Wagen erneut anhielt, stieg ein Mann aus und flüchtete in ein Gebüsch. Da der 55-Jährige kein festes Schuhwerk, sondern nur Schlappen trug, entschied er sich dazu, die beiden weiteren Täter mit dem Auto zu verfolgen.2

Als das Auto nach ein paar Minuten ein letztes Mal zum Stoppen kam, forderte der Verfolger die Flüchtigen auf, stehen zu bleiben. Einer der beiden kam der Aufforderung nach und wurde kurzerhand auf dem Boden fixiert, während der andere versuchte weiter wegzulaufen. Kurze Zeit später traf die Polizei ein und konnte die beiden Insassen des Autos festnehmen. Dabei handelte es sich um eine 22- und eine 34-jährige Person. Der ehemalige Polizist wurde noch am selben Abend in einem Krankenhaus behandelt. Der mutmaßliche Haupttäter, der als erster zu Fuß flüchtete, sei 19 Jahre alt und am Folgetag durch das SEK in Ennepetal festgenommen worden. Nun sollen die Zeugenvernehmungen abgewartet werden, um den genauen Tathergang rekonstruieren zu können.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie viele Raubüberfälle, die mit einer Schusswaffe begangen wurden, gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW? (Bitte nach Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  3. Wie viele dieser Raubüberfälle richteten sich gegen Tankstellen oder Kleingeschäfte? (Bitte nach Jahr, Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Delikte konnten die Täter auch im Nachhinein nicht festgestellt werden? (Bitte nach Jahr, Ort und erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden aufschlüsseln.)
  5. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Delikte wurde ein Beteiligter durch den Täter verletzt? (Bitte nach Ort, Delikt, Art der Verletzung, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

MMD18-7005

 

1 https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/koeln-aktuell/wuppertal-ex-sek-mann-in-schlappen-jagt-und-faengt-tankstellen-raeuber-86038374.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2964 mit Schreiben vom 4. Januar 2024 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen. Sie wird nach bundeseinheitlich jährlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlun­gen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.

Das Fallmerkmal „Tatmittel“ wird seit dem 01.01.2019 in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Tatmittel, sofern sie zur Tatbegehung eingesetzt wurden. Das bloße Mitführen des Gegenstandes reicht nicht aus. Eine Ausnahme bilden Delikte nach den Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontroll­gesetzen. Bei diesen Delikten wird das Tatmittel unabhängig von der konkreten Form der Nut­zung erfasst.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächti­gen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 05.12.2023 u. a. berichtet, bei ihrer Behörde werde ein Ermittlungsverfahren gegen einen her­anwachsenden Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie zwei 22 und 34 Jahre alte algerische Staatsangehörige wegen der Tatvorwürfe der schweren räuberischen Erpres­sung und der gefährlichen Körperverletzung geführt, in welchem gegen alle Beschuldigten Untersuchungshaftbefehle erwirkt worden seien. Der 34 Jahre alte Beschuldigte sei nicht, der 22 Jahre alte Beschuldigte mehrfach – zum Teil auch einschlägig – vorbestraft.

Zum Tathergang hat sie im Wesentlichen mitgeteilt, dass sich die Beschuldigten nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen am 07.11.2023 zu einer Tankstelle in Sprockhövel be­geben haben sollen. Nachdem der heranwachsende Beschuldigte zunächst zwei Angestellte unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe zur Herausgabe von Geld aufgefordert habe, habe er mit der Schreckschusswaffe auf die Angestellten sowie zwei hinzukommende Kunden einge­schlagen und die – hierdurch verletzten – Geschädigten auf diese Weise zur Herausgabe der Kasseneinnahmen und weiterer Wertgegenstände bewegt. Aufgrund der sich hieran anschlie­ßenden Verfolgung der flüchtenden Beschuldigten durch einen verletzten Geschädigten sei es der Polizei gelungen, die 22 und 34 Jahre alten Beschuldigten festzunehmen. Dem heran­wachsenden Beschuldigten sei zunächst die Flucht gelungen, jedoch sei er am Folgetag fest­genommen worden.

Ergänzend hierzu hat der Generalstaatsanwalt in Hamm dem Ministerium der Justiz am 07.12.2023 u. a. berichtet, die Untersuchungshaft werde gegen alle Beschuldigten vollstreckt.

Von einer näheren Aufschlüsselung der Vorstrafen des 22 Jahre alten Beschuldigten sowie der Mitteilung weiterer personenbezogener Angaben – einschließlich etwaiger strafrechtlicher Vorerkenntnisse – des heranwachsenden Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamen­tarischen Informationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten und der Un­schuldsvermutung – hinsichtlich des heranwachsenden Beschuldigten zusätzlich mit Blick auf die dementsprechende gesetzliche Wertung des § 48 Abs. 1 JGG – abgesehen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Vorfall eine Identifizierbarkeit der Beschuldigten wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

  1. Wie viele Raubüberfälle, die mit einer Schusswaffe begangen wurden, gab es seit
    2015 bis heute pro Jahr in NRW? (Bitte nach Ort, erbeuteter Summe bzw. entstan­denem Schaden, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Ge­schlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsan­gehörigkeit extra ausweisen.)

Der nachfolgenden Tabelle bitte ich – aufgeschlüsselt nach den Berichtsjahren 2019 bis 2022 – die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle bei „Raubdelikten“ mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ in Nordrhein-Westfalen zu entnehmen:

Jahr Fälle
2019 606
2020 489
2021 365
2022 488

 

  1. Wie viele dieser Raubüberfälle richteten sich gegen Tankstellen oder Kleinge­schäfte? (Bitte nach Jahr, Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationa­lität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra aus­weisen.)

Der nachfolgenden Tabelle bitte ich – aufgeschlüsselt nach den Berichtsjahren 2019 bis 2022 – die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle im Deliktsbereich „Raubüberfälle auf sonstige Zahlstellen und Geschäfte“ mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ in Nordrhein-Westfalen zu entnehmen:

Jahr Fälle
2019 322
2020 259
2021 188
2022 242

 

Der Deliktschlüssel „sonstige Zahlstellen und Geschäfte“ enthält auch die Fallzahlen der Raubüberfälle auf Tankstellen, die allerdings gesondert auswertbar sind. Die diesbezüglichen Fallzahlen mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ bitte ich der nachfolgenden Tabelle – aufgeschlüsselt nach den Berichtsjahren 2019 bis 2022 – zu entnehmen:

Jahr Fälle
2019 67
2020 79
2021 69
2022 70

 

  1. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Delikte konnten die Täter auch im Nach­hinein nicht festgestellt werden? (Bitte nach Jahr, Ort und erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden aufschlüsseln.)

Die Beantwortung der Frage wäre nur durch eine umfangreiche Sonderauswertung möglich, die innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist, da in der Polizeilichen Kriminalstatistik automatisiert kein konkreter Bezug des einzelnen Falls zu einer möglichen Fallklärung herge­stellt werden kann.

Hilfsweise wurde – aufgeschlüsselt nach den Berichtsjahren 2019 bis 2022 – die Differenz zwischen den bekannt gewordenen Fällen und den aufgeklärten Fällen im jeweiligen Berichts­jahr berechnet. Das dann verbliebene Delta – und damit die nicht aufgeklärten Fälle – bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Klärungen von Fällen werden dabei im jeweiligen Berichtsjahr erfasst, auch wenn die Tat selbst ggf. bereits als ungeklärte Tat in den Vorjahren erfasst wurde.

Jahr nicht aufgeklärte Fälle
2019 306
2020 262
2021 172
2022 226

 

  1. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Delikte wurde ein Beteiligter durch den Täter
    verletzt? (Bitte nach Ort, Delikt, Art der Verletzung, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Opfer im Sinne der Polizeilichen Kriminalstatistik sind natürliche Personen, gegen die sich die mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar gerichtet hat.

Der nachfolgenden Tabelle bitte ich – aufgeschlüsselt nach den Berichtsjahren 2019 bis 2022 – die Anzahl der im jeweiligen Berichtsjahr bekannt gewordenen Fälle zu Raubdelikten mit einem Tatmittel „Schusswaffe“ und mindestens einem verletzten Opfer zu entnehmen:

 

Jahr Fälle
2019 144
2020 121
2021 97
2022 147

 

MMD18-7609

Beteiligte:
Markus Wagner