Stadt Köln veröffentlicht versehentlich 45.000 Kennzeichen von geblitzten Autofahrern – Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung?

Kleine Anfrage
vom 18.10.2023

Kleine Anfrage 2770

des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD

Stadt Köln veröffentlicht versehentlich 45.000 Kennzeichen von geblitzten Autofahrern Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung?

Wie Recherchen des Kölner Stadt-Anzeiger ergeben haben, hat die Stadt Köln in einem Datensatz versehentlich etwa 45.000 Kennzeichen von Menschen veröffentlicht, die im Stadtgebiet die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten und dabei „geblitzt“ wurden.

Der Datensatz der Stadt Köln enthält etwa dreieinhalb Millionen Einträge, die zwischen 2017 und 2022 im Stadtgebiet von Messanlagen festgehalten wurden. Die Kennzeichen aller erfassten Geschwindigkeitsübertretungen im Mai 2020 standen laut Pressestelle der Stadt seit Juni 2022, also mehr als ein Jahr lang, vollständig und für jeden Nutzer einsehbar im Netz. Wie es zu dem Datenleck kommen konnte, ist laut der Stadtverwaltung „bisher nicht reproduzierbar“.

Markus Ogorek, Direktor am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität Köln, konstatiert: „Diese Veröffentlichung ist datenschutzrechtlich eindeutig unzulässig. Es handelt es sich um das Offenbaren personenbezogener Daten ohne Rechtsgrund.“

Die nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Gayk, hat nach Aussagen der Stadt eine Mitteilung nach Bekanntwerden des Vorfalls erhalten. Die Dienststelle des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist die Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Transformation zur Digitalen Verwaltung hinsichtlich Fragen des Datenschutzes?
  2. Welche Kenntnisse hat das Land über das Datenschutzmanagementsystem der Stadt Köln?
  3. Welche Konsequenzen wird es für die Verantwortlichen oder die zuständigen Behörden geben, die für die Veröffentlichung der Kennzeichen verantwortlich waren?
  4. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus diesem Vorfall für den Prozess der Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen?

Sven W. Tritschler

 

MMD18-6447

 

1https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=38824&anw_nr=2&aufgehoben=N &det_id=408189


Die Ministerin für Heimat, Kommunale, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 2770 mit Schreiben vom 17. November 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Transformation zur Digitalen Verwaltung hinsichtlich Fragen des Datenschutzes?

Die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes sind von den Kommunen eigenverantwortlich zu beachten. Die Beratung und Information der öffentlichen Stellen in Belangen des Datenschut­zes ist gemäß § 27 Absatz 1 DSG NRW Aufgabe der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

  1. Welche Kenntnisse hat das Land über das Datenschutzmanagementsystem der Stadt Köln?

Der Landesregierung liegen keine Informationen zum Datenschutzmanagement der Stadt Köln vor. Aufgrund des in Art. 28 Abs. 2 GG verankerten Rechts auf kommunale Selbstver­waltung obliegt es der Kommune, den erforderlichen Datenschutz eigenverantwortlich sicher­zustellen. Es besteht vor dem Hintergrund der kommunalen Organisationshoheit keine allge­meine Meldepflicht bezüglich datenschutzrechtlicher Vorkehrungen.

  1. Welche Konsequenzen wird es für die Verantwortlichen oder die zuständigen Be­hörden geben, die für die Veröffentlichung der Kennzeichen verantwortlich wa­ren?

Die Aufarbeitung des Sachverhaltes unter dem Gesichtspunkt, wie es zu der Veröffentlichung kommen konnte, wer hierfür verantwortlich ist und welche dienstrechtlichen Folgen das ggf. im Einzelfall hat, ist eine Angelegenheit der Stadt Köln und der dort jeweils Personalverant­wortung tragenden Personen.

  1. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus diesem Vorfall für den Prozess der Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen?

Der Vorfall macht die erforderliche Sorgfalt deutlich, die bei der Bereitstellung von Daten im Internet auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung im jeweiligen Einzelfall an den Tag zu legen ist.

 

MMD18-6828

Beteiligte:
Sven Tritschler